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Geschrieben

Ich kenn das, da hat man schonmal nen Ausbildungsplatz und will den dann auch möglichst nicht riskieren. Trotzdem an dieser Stelle der Hinweis an dich, deine Mit-Azubis und die Praktikanten: es gibt Gesetze und Verordnungen, und wenn er dagegen verstößt könnt ihr ihm wesentlich mehr Dampf machen als er euch!

Geschrieben

Genau zudem er hält sich nicht mal an das Jugendarbeitsschutzgesetzt (Berufsschule).

Laut Gesetz heißt es wir sollen nach der BBS nach hause und wir dürfen nicht beschäftigt werden. Und der Chef meint wir sollen nach Unterricht in den Betrieb kommen. Also verstöhst er ja gegen dieses Gesetz, oder irre ich mich da?

Also ich hab mir mal seht oft diesen Abschnitt durch gelesen.

Geschrieben

Soweit ich weiß, kann er das sehr wohl, wenn du keine 8 Stunden in der Schule bist. Cool ist das aber für den Azubi nicht, versteh ich schon, ein paar Leute aus meiner Berufsschulklasse haben das gleiche Pech. Bei ausgefallenen Blöcken oder ungünstigem Stundenplan müssen sie nach dem Unterricht in die Firma.

Geschrieben
Soweit ich weiß, kann er das sehr wohl, wenn du keine 8 Stunden in der Schule bist. Cool ist das aber für den Azubi nicht, versteh ich schon, ein paar Leute aus meiner Berufsschulklasse haben das gleiche Pech. Bei ausgefallenen Blöcken oder ungünstigem Stundenplan müssen sie nach dem Unterricht in die Firma.

Naja ich habe 8 Stunden Unterricht. Und muss auch 8 Stunden arbeiten, wie meine anderen zwei Kolegen. Nur die anderen zwei gehen in die Firma zurück.

Geschrieben

Genau das meine ich...also hält er sich nicht dran...

Naja feuern wird er mich nicht. Ich habe drei starke sache haltepunkte hinter mir. Heißt also Rückenstärkung.

Geschrieben

Lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe!

Ich mach MS-Zertifikate und kann keine Literatur, auch nicht nur zu einer Prüfung, innerhalb von 2 Wochen lernen.

Wenn ich sowas schon lese - 1 Seite = 30 Sekunden.. so ein Blödsinn.

Nimm das nicht ernst. Lese dir alles soweit an, dass du das, was du geschafft hast, sicher verstehst. Halbwissen bringt dir gar nichts und wenn du Fachliteratur non-stop liest (im Idealfall nebenbei noch arbeitest), kommst du an einem Punkt, an dem du nach zwei Zeilen nicht mehr weißt worum es geht.

Und wenn er dich feuert, such dir einen anderen Betrieb. Das ist alles andere als seriös und deine weiteren Ausführungen, zwecks Azubis und Berufsschule.. ich glaube kaum, dass dieses Unternehmen in der Lage ist, Kompetenzen zu vermitteln.

Lange Rede, kurzer Sinn: Lass dich nicht stressen, LERNE in Ruhe und lese nicht nur, das bringt dir nichts.

LG

Taker

Geschrieben

unter 18 jährige müssen ab 5 stunden unterricht am 1. berufsschultag nicht mehr in den betrieb, drunter schon und am 2. sowieso

bist du dir sicher, dass du da nicht unter die sonderregelungen eventuell fällst :)

Geschrieben
unter 18 jährige müssen ab 5 stunden unterricht am 1. berufsschultag nicht mehr in den betrieb, drunter schon und am 2. sowieso

Kannst Du das mit dem 1. und 2. Berufsschultag auch irgendwie belegen. Also ich verstehe das JArbSchG an dieser Stelle anders.

Frank

Geschrieben
Kannst Du das mit dem 1. und 2. Berufsschultag auch irgendwie belegen. Also ich verstehe das JArbSchG an dieser Stelle anders.

Frank

aussage unseres sozialkunde lehrers zumindest

Geschrieben

Kurzes Fazit nach den beiden Threads: kurzes Gespräch mit dem Chef, dass du dir unter Ausbildung etwas anderes vorgestellt hat. Wenn das nicht hilft, längeres Gespräch mit der zuständigen IHK, bei welchem du dein aktuell gepflegtes und vom Ausbildungsbetrieb unterschriebenes Berichtsheft als Beleg für die Umstände vorlegst.

Geschrieben
Super Quelle auf die man sich berufen kann.

Frag ihn doch mal wo das geschrieben steht.

Frank

2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten,einmal in der Woche,

das steht so im gesetz geschrieben, ich hab dir die wichtige stelle mal markiert

1. berufsschultag = der tag an dem du in jeder woche in den betrieb musst, wenn dieser tag mehr als fünf unterrichtsstunden hat bist du freigestellt

2. berufsschultag = 14 tägig, fällt unter 2. mal in der woche und ist damit nicht mehr mit dem beschäftigungsverbot verbunden

Geschrieben
Genau zudem er hält sich nicht mal an das Jugendarbeitsschutzgesetzt (Berufsschule).

Laut Gesetz heißt es wir sollen ....

Du hast in Deinem Profil als Alter 18 Jahre angegeben, insofern gilt das Gesetzt nicht für Dich.

Deine Eingangsfrage ist hinreichend beantwortet, es gab diverse Tipps.

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