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Frage zur Probezeit


jak21

Empfohlene Beiträge

§ 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.

aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Wenn du alles anzweifelst was man dir mit Quellen belegt, warum fragst du dann?

Und unkraut zupfen, Garten Landschaftsbau statt FiSi :upps:upps?

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?? Eig. nein, weil, es muss ja einen wichtigen Grund geben.

Ich meine ich tuh alles was die sagen, sogar Unkraut zupfen!!

Lies doch mal den zweiten Link von Chief Wiggum. Während der Probezeit kann jederzeit ohne Grund gekündigt werden. Gerade dafür ist die Probezeit ja da. Erst hinterher muss schon was wichtiges vorliegen, dass die dich noch kicken dürfen.

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Schade dass du dich so ausnutzen lässt.

Und schade, dass manche Leute jeden Mist machen, nur um einen Ausbildungsplatz zu haben. Allerdings bringt einem ein sehr schlechter Ausbildungsplatz nix. Man wird schlecht ausgebildet und wer schlecht ausgebildet ist kriegt keinen Job :D

Klar kann man unter bestimmten Voraussetzungen mal bei Sachen helfen, die nicht Ausbilungsinhalte sind, aber das hat definitiv seine Grenzen!

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ständiges privates surfen im internet, um kommentare in einem forum abzugeben während man eigentlich arbeiten soll, ist im übrigen auch nach der probezeit noch ein grund für fristlose kündigung ;)

ps: wenn vor dem ladengeschäft unkraut ist und das den gesamteindruck beim kunden schmälert, dann ist es durchaus azubiaufgabe eben jenes zu beseitigen, gleiches gilt für rumliegendes dreckiges geschirr und sonstige späße

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Ich bezeichne sowas eher als ausbildungsfremde Tätigkeiten.

so lange das kein täglicher dauerzustand über wochen und monate hinweg ist gehört es durchaus zur ausbildung mit dazu, dass man lernt dass im betrieb sauberkeit und ordnung herrscht und wie man das auch umsetzt :)

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