jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Hallo, hab da eine Frage. Ich bin der in der Probezeit (Letzter Monat) Kann man jemanden grundlos endlassen in der Probezeit? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Berufsbildungsgesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 ja, das kann man. Dafür ist die Probezeit ja da. Das Unternehmen und du könnt sehen, ob ihr zueinander passt. Einige sind aber wenigstens so nett und geben nen Grund an. edit: sry, zu langsam =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 kurzum, ja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 ?? Eig. nein, weil, es muss ja einen wichtigen Grund geben. Ich meine ich tuh alles was die sagen, sogar Unkraut zupfen!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Wenn du alles anzweifelst was man dir mit Quellen belegt, warum fragst du dann? Und unkraut zupfen, Garten Landschaftsbau statt FiSi :upps:upps? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 nicht nein. Ja, sie können dich grundlos kündigen. Das mit dem triftigen Grund gilt erst nach der Probezeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 ?? Eig. nein, weil, es muss ja einen wichtigen Grund geben. Ich meine ich tuh alles was die sagen, sogar Unkraut zupfen!! Lies doch mal den zweiten Link von Chief Wiggum. Während der Probezeit kann jederzeit ohne Grund gekündigt werden. Gerade dafür ist die Probezeit ja da. Erst hinterher muss schon was wichtiges vorliegen, dass die dich noch kicken dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Tja da kann man mal sehen, was ich alles mache um den Job zu kriegen. Unkraut zupfen, Auto waschen, Geschirr spülen ect. Werkstatt aufräumen (aber das ist verständlich) Wie gesagt ich tuh alles was die mir aufgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Aber deine Frage sollte beantwortet sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Ach tach auch Ulfmann (lang net gesehen, seit paar stündchen xD) Ja...leider. Aber das ist ja blöd wenn man einfach ohne Grund gefeuert wird. <<<< Gleich an den Gesetzesfutzi schreibt >>>> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Solltest du nicht deine 1000 Seiter lesen statt direkt über deine Kündigung nachzudenken ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Naja sagen wir es mal so, diese 1000 Seiten, haben was damit zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lupo49 Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 So etwas bitte per privater Nachrichten klären, da kein anderen Forenmitglieder erahnen können, worum es geht. Alternativ die notwendigen Hintergrundinformationen liefern, wenn es zur Beantwortung der Threadfrage hilfreich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Naja, die meisten wissen es aber um was es geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Du zupfst nicht wirklich Unkraut oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Bist du denn nun gekündigt worden oder hast Du nur Angst, dass es passieren könnte? BTW: ich weiss nicht, worum es bei den 1000 Seiten geht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 8. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 (bearbeitet) Ja ich zupfe wirklich als FiSi Unkraut. 1000 Seite = Thread "A+ Prüfung Online" Nein, bin noch in der Firma.. Bearbeitet 8. Oktober 2009 von jak21 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Schade dass du dich so ausnutzen lässt. Und schade, dass manche Leute jeden Mist machen, nur um einen Ausbildungsplatz zu haben. Allerdings bringt einem ein sehr schlechter Ausbildungsplatz nix. Man wird schlecht ausgebildet und wer schlecht ausgebildet ist kriegt keinen Job Klar kann man unter bestimmten Voraussetzungen mal bei Sachen helfen, die nicht Ausbilungsinhalte sind, aber das hat definitiv seine Grenzen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
erax Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Tja da kann man mal sehen, was ich alles mache um den Job zu kriegen. Unkraut zupfen, Auto waschen, Geschirr spülen ect. Werkstatt aufräumen (aber das ist verständlich) Wie gesagt ich tuh alles was die mir aufgeben. das werden ja spaßige 2-3 jahre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T.Jansen Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 Solltest du nicht deine 1000 Seiter lesen statt direkt über deine Kündigung nachzudenken ? Der vollständigkeit und auf Wunsch einiger Poster noch eben die Quelle. http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/132160-pruefung-online-3.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 8. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2009 ständiges privates surfen im internet, um kommentare in einem forum abzugeben während man eigentlich arbeiten soll, ist im übrigen auch nach der probezeit noch ein grund für fristlose kündigung ps: wenn vor dem ladengeschäft unkraut ist und das den gesamteindruck beim kunden schmälert, dann ist es durchaus azubiaufgabe eben jenes zu beseitigen, gleiches gilt für rumliegendes dreckiges geschirr und sonstige späße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Backelor Geschrieben 9. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 Ich bezeichne sowas eher als ausbildungsfremde Tätigkeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 9. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2009 Ich bezeichne sowas eher als ausbildungsfremde Tätigkeiten. so lange das kein täglicher dauerzustand über wochen und monate hinweg ist gehört es durchaus zur ausbildung mit dazu, dass man lernt dass im betrieb sauberkeit und ordnung herrscht und wie man das auch umsetzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jak21 Geschrieben 12. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 Da muss ich sagen, das geht über wochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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