err0r Geschrieben 12. Oktober 2009 Geschrieben 12. Oktober 2009 Hallo zusammen, ich habe die schriftliche Abschlussprüfung leider nicht bestanden, muss also im Winter nochmal heran. Muss ich weiterhin meine Arbeitsberichte weiterführen? Bei der Sommerprüfung wurde nicht darauf bestanden diese mit zur schriftlichen prüfung mitzunehmen. Ich bin bei der IHK Koblenz. Danke im Voraus Gruß err0r Zitieren
jeronimonino Geschrieben 12. Oktober 2009 Geschrieben 12. Oktober 2009 Die einfachste Lösung wäre wenn du bei deiner IHK anrufst die werden dir das beantworten können Zitieren
MrBurns Geschrieben 15. Oktober 2009 Geschrieben 15. Oktober 2009 Im Normalfall gilt es so lange Ausbildungsberichte zu schreiben, bis diese beendet ist. Ist die denn beendet? Ich denke nicht. Spätestens zur mündlichen Prüfung musst du damit antanzen. Zitieren
err0r Geschrieben 16. Oktober 2009 Autor Geschrieben 16. Oktober 2009 Morgen zusammen, ich habe bei der IHK Koblenz nachgefragt. Sehr geehrter Herr err0r, Sie haben Ihre vorgeschriebene Ausbildungszeit im Sommer 2009 beendet und wiederholen jetzt die schriftl. Prüfung. Somit sind Sie von der Führung des Berichtsheftes befreit. Frage beantwortet. Gruß err0r Zitieren
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