itfight Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Saaaaagt mal, es gibt doch die Möglichkeit die IT Systemkauffrau Abschlussprüfung zu machen ohne die Schule am Ende zu besuchen. Weiß da wer was von? Die Schule ist doch nur zur Vorbereitung zur Prüfung, aber nicht Pflicht unter bestimmten Umständen. Wo kann man sich informieren? Macht sowas jemand von euch so? :confused::D:confused::confused::confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Ich nehme nicht an, dass du mit Schule die Berufsschule meinst, oder? Uns hat man gesagt, wenn man 21 oder älter ist, kann man das selbst entscheiden (ich mein zusammen mit dem Betrieb), ob man gehen möchte (dann aber verpflichtend wie bei "normalen" Schülern auch), oder ob die Ausbildung nur im Betrieb erfolgen soll. Sonst gibt es kurz vor der Prüfung versch. Vorbereitende Schulungen, etc., meistens meldet der Betrieb die Azubis an und trägt auch die Kosten dafür. In einigen anderen Betrieben findet sowas direkt in den Unternehmen selbst statt, während es sonst in den Zweigstellen der IHK ist (bitte nicht steinigen, wenn das nicht stimmt ). Meiner Auffassung nach ist dies aber kein Zwang, allerdings wäre man ja schön blöd, wenn man es bezahlt bekommt und die letzte Chance nicht nutzt, sich nochmal auf die große Prüfung vorzubereiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itfight Geschrieben 16. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Du hast mir mit deiner Antwort ob du glaubst oder nicht , wirklich gut geholfen Danke:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pascal87 Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Die Antwort ist Unsinn, das hat weder etwas mit dem Alter zu tun, noch darf das der Betrieb entscheiden! Es gibt die Möglichkeit die Prüfung als externer Prüfling zu machen, das ist für Leute ohne abgeschlossene Ausbildung aber mit Berufserfahrung gedacht, die genauen Bedingungen sind bei der zuständigen IHK zu erfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 Das Schulgesetz sieht vor, dass es unter anderem ab einem vollendeten Lebensjahr von 21 Jahren möglich ist sich vom Berufsschulunterricht befreien zu lassen. Bevor man dies tut, muss man allerdings Rücksprache mit seinem Ausbildungsbetrieb halten. Ein Auszubildender, der bei Abschluss des Vertrages schon 21 Jahre alt ist, ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Wenn er von seiner Berechtigung Gebrauch machen will, muss er sich anmelden und bleibt dann für die gesamte Dauer der Ausbildung verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Wenn er aber die Berufsschule nicht besuchen will - er also von seiner Berechtigung keinen Gebrauch machen will, dann muss er nicht in die Berufsschule gehen und demnach auch vom Betrieb nicht freigestellt werden. Die Freistellung durch das ausbildende Unternehmen ist nur dann erforderlich, wenn tatsächlich ein Berufsschulbesuch erfolgt. Quelle: http://www.foraus.de/community/showthread.php?t=3166&page=2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcherry Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 (bearbeitet) Genau, und hinzufügen möchte ich noch, dass die Berufsschule nicht Prüfungsvorbereitung ist, sondern Ausbildungsbegleitung. So was hören die BS nämlich garnicht gerne, die sehen sich als eigene Instanz. Sobald du an der Berufsschule angemeldet bist/wurdest, hast du Anwesenheitspflicht. Egal ob über 21 Jahre oder nicht. Bearbeitet 16. Oktober 2009 von Blackcherry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 16. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2009 (bearbeitet) Das Schulgesetz sieht vor... Immer langsam mit den jungen Pferden. So lange itfight nicht sagt aus welchen welchem Bundesland er oder sie kommt, brauchst Du mit Schulgesetzen gar nicht erst anfangen. Denn es gibt 16 Stück davon. Und außerdem bleibt noch die Frage offen ob itfight die Prüfung als externer Prüfling absolvieren möchte oder während einer Berufsausbildung. Frank PS: Und bei Zitaten aus Gesetzen bitte auf die Originalquelle verlinken und nicht auf irgendwelche Foren wo es als Sekundärquelle wiedergegeben wird. Bearbeitet 16. Oktober 2009 von robotto7831a Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 19. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2009 Hallo, in Deutschland gibt es eine Schulpflicht, so viel ich weiß liegt diese bei 9 Jahren. Anschließend ist man meines Wissens für 3 Jahre Berufsschulpflichtig. Das bedeutet es gibt folgende Möglichkeiten von der Berufsschule befreit zu sein. 1. Du hast eine Schulausbildung + abgeschlossene Lehre 2. Du hast Abitur. Wie meine Vorredner schon geschrieben haben besteht Anwesenheitsfplicht, sobald man in der Berufsschule "eingeschrieben" ist genauso wie bei jedem anderen Auszubildenden auch. Ich persönlich halte aber nichts davon sich von der Berufsschule befreien zu lassen. Hätte zwar damals die Möglichkeit gehabt, habe sie aber nicht wahr genommen -> ist ja nicht so dass man in der BS gar nichts lernt ;-) Gruß Hans-Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itfight Geschrieben 22. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 eigentlich sich die Schulnoten versauen und dadurch nicht zur Prüfung zugelassen zu werden? Hab das ja so verstanden das die Berufsschule unabhängig ist von Ihk. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung kann man ja sogar wählen ob man die Schulnote in seinem Abschluss stehen haben will oder nicht. Nicht das ich schlecht wär in der Schule, aber wissen möchte ich das trotzdem :confused::confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackcherry Geschrieben 22. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2009 Wenn dir egal ist, was dein Ausbilder davon hält, kannst du dein Zeugnis mit 5en schmücken. Auf die Zulassung wirkt sich das m. W. nicht aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Hallo die Schulzeugnisse wirken sich nicht auf die Zulassung zur Abschlussprüfung aus. Man bekommt auch am Ende 2 Zeugnisse 1. Zeugnis der Berufsschule 2. Abschlusszeugnis IHK Jetzt kommt meine ganz persönliche Meinung ;-) Wenn ich Arbeitgeber wäre und es bewerben sich 2 Leute mit den selben Kenntnissen und dem selben IHK- Zeugnis, aber nur einer legt sein BS- Zeugnis bei wen würdest du eher zum Gespräch einladen !? Gruß Hans-Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
itfight Geschrieben 23. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Vielen Dank für die Antworten, weiß jetzt ein Stück mehr bescheid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 23. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2009 Wenn ich Arbeitgeber wäre und es bewerben sich 2 Leute mit den selben Kenntnissen und dem selben IHK- Zeugnis, aber nur einer legt sein BS- Zeugnis bei wen würdest du eher zum Gespräch einladen !? Wie realistisch xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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