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Geschrieben

Hallo liebe Leut,

ich habe grad mein berufspraktisches Semester abgeschlossen und habe folgendes Zeugnis bekommen, kann jemand vielleicht das ansehen und mal bewerten:

Frau ..., geboren am ... in ..., war vom ... bis ... als Praktikantin im berufspraktischen Semester der FH .. bei uns tätig. Seit dem arbeitet sie für uns als Werkstudentin an 3 Tagen die Woche.

... ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft, die vorwiegend Projekte von Banken und Kapitalgesellschaften betreut und in diesem Rahmen die Entwicklung von Individualsoftware anbietet.

Frau .. lernte während ihrer Tätigkeit die Abläufe und Arbeitweisen unseres Unternehemens kennen, die sie durch ihre Mitwirkung unterstütze. Insbesondere war Frau .. mit den folgenden Aufgaben betraut:

...

...

...

...

Wir schätzen Frau ... als vielseitig einsetzbare und pflichtbewusste Mitarbeiterin. Sie führte ihre Aufgaben zielgerichtet und sorgfälltig aus. Im Rahmen der Einarbeitung in MS-Access hat Frau .. an einer eintätigen MS-Access-Schulung teilgenommen und ihre erworbenen Kenntnisse in ihren Aufgaben anwenden können.

Frau ... erledigt ihre Aufgaben stets zu unseren vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten ist stets einwandfrei.

Wir freuen uns, dass Frau ... auch nach dem Praktikum für uns arbeiten wird.

Vielen Dank im Voraus

Geschrieben

Mal davon abgesehen ist der Betrieb dazu verpflichtet dir ein positives Zeugnis auszustellen und so was wie "stets um Pünktlichkeit bemüht" ist verboten. Sowas kann auch eingeklagt werden...

________________________________________________________________________

Haftung für zu positives Zeugnis

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen, das ihn bei seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert. Andererseits dient ein Arbeitszeugnis auch der Information nachfolgender Arbeitgeber. Es darf daher nicht wahrheitswidrig sein oder wesentliche Beurteilungsgesichtspunkte weglassen.

Attestiert ein Arbeitgeber einer Mitarbeiterin "äußerste Zuverlässigkeit in einer treu erfüllten Vertrauensstellung", obwohl sie nicht unerhebliche Geldbeträge entwendet hat, haftet er dem neuen Arbeitgeber für Schäden, wenn die Arbeitnehmerin dort wieder ein Vermögensdelikt begeht. Voraussetzung ist jedoch, dass der unzutreffende Inhalt des Zeugnisses ursächlich für die Neu- oder Weiterbeschäftigung war.

Urteil des OLG München vom 30.3.2000

1 U 6245/99

OLG Report München 2000, 337

Quelle: finanztip.de

Geschrieben

Vielen Dank für so schnelle Antworten,

das mit dem Verhalten hat mich auch gestört.

habe heute noch die Möglichkeit, mit dem Chef das Zeugnis auszudieskutieren,

deswegen bin ich jeder Bemerkung froh.

Ich finde es fehlt noch einiges, so was wie Selbstständichkeit, Lernfähigkeit oder Auffassungsgabe. Insgesammt kommt mir Zeugnis irgend-wie vorgefertifgt vor, so wie für alle Mitarbeiter der gleiche Text.

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