Mattic Geschrieben 25. September 2000 Teilen Geschrieben 25. September 2000 Hallo zusammen. Folgendes: ich habe vor 3 Wochen (1.9) meine Ausbildung zum FI/SI angefangen und hab am 9.10 das erste mal BS. Meine frage(n) ist/sind nun die: 1. Ich möchte meine Ausbildung von 3 Lehrjahren auf 2 Jahre verkürzen. Ist das jetzt ein Problem, da ich schon angefangen habe oder kann ich im nachhinein immernoch bei der Personalabteilung eine Antrag auf verkürzung stellen ??? 2. Ich bekome von meiner Firma eine Fahrkostenerstattung (komplett) für meinen Anfahrtsweg von daheim aus mit den Öffentlichen. Allerdings habe ich von mir daheim 15 min zu fuss zur s-bahn und dann 30 min fahrt und dann nochmal 15 min zu fuss zur firma. Nun kam mir die idee ( hehe ), anzufragen , ob ich doch nicht anstatt der erstattung für die öffentlichen eine erstattung (wenn auch nur ein teil) für meine Benzin kosten bekomme, da ich mit dem auto nur 20 fahrzeit zur firma habe anstatt 1 stunde mit den öffentlichen. zu beiden Sachen gilt : ich möchte, da ich noch in der probezeit von 3 monaten bin, nicht grossartig ansprüche stellen, da die firma in allem (ABvergütung, Urlaubsgeld, Essensgeld etc..) doch sehr grosszügig ist. Wenn jemand da schon efahrungen gemacht hat, wär ich sehr dankbar für eine Nachricht. MfG Mattic P.S: Ein grosses Lob an den "erschaffer" dieses Forums !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue_m Geschrieben 25. September 2000 Teilen Geschrieben 25. September 2000 1. Du kannst auf jedenfall auf 2 1/2 Jahre verkürzen, wenn Du in der BS im Abschlusszeugnis des 2. Jahres gut genug bist (mind. 2,4) und Deine Firma zustimmt... wie man komplett um ein Jahr verkürzt, weiss ich nciht.... 2. Fragen kostet nichts, und da ist bestimmt auch keiner Böse, aber denke daran: Fahrtkostenerstattung vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz ist eine freiwillige Leistung.. wenn sie nein sagen, darfst du halt nicht sauer sein.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mattic Geschrieben 25. September 2000 Autor Teilen Geschrieben 25. September 2000 hi again. 1. also ich hab mittlere Reife und ich hab halt gehört das man damit , und mit BS 2,4 um bis zu einem jahr verkürzen kann. Muss man das nun vorher anmelden, das man sagt: ich weiss das ich besser als 2,4 sein werde und wenn das dann so ist, dann möchte ich.... oder reicht das wenn das zeugniss dann da ist, wo man 2,4 oder beser hat ? ausserdem gibts da nochwas: die BS bietet an, die AB zu verkürzen und denn stoff von 3 jahren in 2 zu packe, allerdings hat man dasnn immer bis um 4-6 uhr schule jeden tag während des blockunterrichts. und gerade das 3. ist das jahr was noch einigermassen interesssant ist... hmpf 2. klar, aber ich denk mir halt, wenn die mir das eine zahlen, könnten sie mir doch ersatzweise auch das andere zahlen... ist aber kein grund dann zu sagen: der azubi stellt komische forderungen = misssmut = ungunst = rausschmiss (grob gesehne unmöglich denke ich ... danke für deine antwort. btw wie ist das wenn ich im ersten jahr auf Anwendungsentwicklung umsteigen will, also noch im ersten jahr ... wäre das möglich auch von der BS her, weil das ja ander klassen sind ?? MfG Mattic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Digijoe Geschrieben 25. September 2000 Teilen Geschrieben 25. September 2000 Hi Kollegen! Das Thema kommt wie gerufen, wollte gerade ein Topic schreiben. Ehrlich gesagt nervt mich das Thema, da ich bestimmt schon 1000 Meinungen gehört habe. Aber noch nichts "rechtliches". Für mich ist die IHK Nürnberg zuständig und ich gehe in Fürth zur Schule (FISI). Habe mittlere Reife, bin im zweiten Lehrjahr und hatte in der 10. einen Schnitt von 1,5. Mir wurde auch schon gesagt, das dass Zeugnis der 10. ausschlaggebend sei (Schnitt besser 2,5). Wann muss ich zum Verkürzen nun die Zwischenprüffung machen?? Doch eigentlich jetzt im Herbst??? Die IHK hat zu meinem Ausblider angeblich gesagt man braucht zum verkürzen auf jeden Fall Abi?!?!? Hab von der IHK aber auch schon anderes gehört und außerdem muss das doch in irgend einem Gesetz festgelegt sein!?! Ich möchte auf jeden Fall nächsten November meine Ausblidung beenden (2,5 Jahre Ausbildung). Wann muss ich dafür nun Zwischenprüfung machen? Ist das nun möglich und auf was kann ich mich berufen? Warum sagen eigentlich selbst die von der IHK immer was anderes??? Ich weiss, es sind viele Fragen. Aber ich denke wenn mehr das selbe Problem haben, könnte vielen geholfen werden! Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mattic Geschrieben 27. September 2000 Autor Teilen Geschrieben 27. September 2000 Rehallo Wie recht du doch hast.... eine Ausführliche erläuterung dazu käme mir auch sehr gelegen... man will ja von anfang an das richtige machen.. Zitat: Habe mittlere Reife, bin im zweiten Lehrjahr und hatte in der 10. einen Schnitt von 1,5. Zitatende. Sag mal Digijoe, war das auf der normalen Schule die 1,5 oder BS ? wenn normale schule, warum hast du dann nicht weitergemacht wennd udos gut warst.. wenn BS, dann respekt. cya Mattic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blue_m Geschrieben 27. September 2000 Teilen Geschrieben 27. September 2000 also.. die Zwischenprüfung macht ihr, wenn ich nur um ein halbes jahr verkürzt zumindest, genau wie die anderen auch... nämlich, wenn ihr im september mit eurer ausbildung angefangen habt im Frühjahr (meistens März) eures 2. Jahres.... das halbe jahr verkürzung mit gutem schnitt im 2.BS-Zeugnis beantragst du natürlich erst, wenn du den schnitt auch hast... sofort wenn Du das Zeugnis der BS hast... Ich habe gesagt bekommen, das man um ein halbes Jahr verkürzen kann, wenn man mind. Fachhochschulreife hat... allerdings ist das jetzt sowieso egal, denn soweit ich weiss hätte man das vorher beantragen müssen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Digijoe Geschrieben 27. September 2000 Teilen Geschrieben 27. September 2000 Hi! Zu Mattic: Sorry, aber ich dacht der Kontext wäre klar. Ich hab natürlich die RS fertig gemacht, deshalb habe ich MR. Die 1,5 bezogen sich auf die BS in der 10. Kasse. Für alle: Desweiteren bin ich jetzt ein bisschen schlauer: Man kann mit Abi von Anfang an ein halbes Jahr verkürzen. Mit einem Schnitt besser 2,5 (ich glaube in der 10.Klasse BS) kann jeder mit Abi oder MR um ein halbes Jahr verkürzen. Soll heissen: Jemand mit Abi kann die Ausbildung in zwei Jahren machen!! Die anderen mit guten Schnitt, Abi oder MR in 2,5 Jahren. Das ist ein "heißes" Thema.... Denn viele Arbeitgeber reden sich immer wieder raus, und wollen sich gar nicht darauf einlassen... Jeder erfindet seine "eigene" Regelung! Bis denn, Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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