ATeam Geschrieben 22. November 2009 Autor Geschrieben 22. November 2009 Was mich nochmal interessiert: Habt ihr oder müsst ihr die Zeiten zu den Tätigkeiten dazuschreiben?
robotto7831a Geschrieben 22. November 2009 Geschrieben 22. November 2009 Nein, da es kein Tätigkeitsnachweis für den Arbeitgeber ist sondern für den Auszubildenden was er gelernt hat. Frank
a3quit4s Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 Ich habe eine Woche vor der Pruefung 1,5 Jahre nachgeschrieben - hat einen Tag gedauert. Sauber ausgedruckt, gebunden, mit zur Pruefung mitgenommen - und keiner wollte es sehen. Nichtmal einen Blick hineingeworfen. Durfte es dann nach der Pruefung wieder mit nach Hause nehmen.. liegt heute noch irgendwo in der Ecke rum. Ist eben die Kehrseite der Medaille.
LadyPreis Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 Ich habe eine Woche vor der Pruefung 1,5 Jahre nachgeschrieben - hat einen Tag gedauert. Sauber ausgedruckt, gebunden, mit zur Pruefung mitgenommen - und keiner wollte es sehen. Nichtmal einen Blick hineingeworfen. Durfte es dann nach der Pruefung wieder mit nach Hause nehmen.. liegt heute noch irgendwo in der Ecke rum. Ist eben die Kehrseite der Medaille. Dann sei froh, dass es so war und nicht andersrum. Generell kann ich es nur so empfehlen, wie es andere Leute hier auch schon gesagt haben: einmal pro Woche hinsetzen und die Woche revue passieren lassen. Dauert ca 5 Minuten und spart vor den Prüfungen eine Menge Stress
Reinhold Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 Moin, Meine Empfehlung ist: die zuständige IHK nach der geforderten Form fragen. ACK. Und regelmäßig (in kurzen Intervallen) führen ist ja auch nicht sooooo schwer. Falls man sich nicht daran hält, könnte die Kammer theoretisch die Zulassung zur Prüfung aufgrund Formfehler verweigern. das ist nun aber vollkommen theoretisch ... Tatsächlich ist dafür entscheidend die Prüfungsordnung der zuständigen Stelle (also nicht die Ausbildungsordnung). In der Prüfungsordnung steht in der Regel der Satz "über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK. (das hier ist ein Punkt, also endet hier der Satz). Wenn dich die IHK also eingeladen hat, bist du zugelassen, sonst hätten die dich nämlich nicht eingeladen. Auf der Einladung zur Prüfung steht zwar dann, dass man die Ausbildungsnachweise mitbringen soll, aber man soll auch einen Taschenrechner und ein Lineal mitbringen, und keiner fällt durch wenn er das nicht dabei hat... und die alljährlich zigtausend Azubis, die ihr Berichtsheft im Bus auf dem Weg zur Prüfung liegen lassen haben, bekommen deswegen auch nicht automatisch ein Freispiel. 0,02$ Reinhold
ATeam Geschrieben 29. November 2009 Autor Geschrieben 29. November 2009 Wie ist das mit dem Berichtsjahr, wenn man verkürzt auf 2 Jahre. Schreib ich, wenn ich anfange, jetzt 1 oder 2 Jahr? :mod:
robotto7831a Geschrieben 30. November 2009 Geschrieben 30. November 2009 Kommt drauf an. Bist Du im ersten Lehrjahr eingestiegen und verkürzt auf zwei Jahre oder bist Du direkt ins zweite Lehrjahr eingestiegen? Frag doch einfach deinen Ausbilder. Der ist der richtige Ansprechpartner in dieser Frage. Frank
ATeam Geschrieben 1. Dezember 2009 Autor Geschrieben 1. Dezember 2009 Ich verkürze direkt. Hatte noch keine Schule :bimei (Ausbilder hat Urlaub)
Julian_itbw Geschrieben 14. Dezember 2009 Geschrieben 14. Dezember 2009 Bis zu welchem Datum muss man das Berichtsheft eigentlich führen? Bis ca 1 Woche vor der mündlichen Prüfung, bis zur schriftlichen oder gar nur bis zum Ende der Berufsschule? Gruß
robotto7831a Geschrieben 14. Dezember 2009 Geschrieben 14. Dezember 2009 Bist Du von dem Prüfungsausschuss den vorläufiges Prüfungszeugnis hast wo drauf steht Prüfung bestanden. Dann ist die Ausbildung beendet. Frank
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