Elo Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 Hallo zusammen, ist hier jemand Freiberufler im Sinne des EStG und hat kein Studium absolviert? Viele Grüße
kingofbrain Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 Ich war Freiberufler ohne Studium, wieso? Ich denke, die Neugier vom Kleinen zielt nicht auf eine Rechtfertigung deinerseits ab, sondern auf Interesse. Ich sehe auch keinen Zusammenhang zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Studium. Peter
Pointerman Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 @King of Brain Warst Du denn als Freiberufler eingestuft, oder als freier Mitarbeiter? Der Unterschied ist, dass Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlst, bzw kein Gewerbe anmelden musst. Als Freiberufler kann sich beim Finanzamt auch nicht jeder einfach melden, sondern es muessen bestimmte anforderungen erfuellt werden. Einfachste Art der Erfuellung ist hierbei, einem der Katalogberufe Katalogberufe anzugehoeren. Dabei handelt es sich dann eben meisst um Berufe, die man studieren muss. Die urspruengliche Frage zielt aber wohl eher darauf ab, wann sich ein Fachinformatiker als Freiberufler einstufen kann. Dazu sei hier mal folgender Wikipedia-Link genannt, der ein schoender Ausgangspunkt zum Thema Freiberufler und unstudierter Programmierer ist: Freiberuf ? Wikipedia Ich weiss, dass Wikipedia nicht die Antwort auf alle Fragen ist/sein muss, aber von dort wird auch auf Gerichtsurteile verwiesen.
Crush Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 (bearbeitet) Hallo Elo, wie Du weißt, bin ich ja seit kurzem Freiberufler, habe nicht studiert und bin "nur" ein FIAE. Es hängt eben sehr viel mit Glück, der Berufssparte wo Du unterwegs bist und Deinem Geschäftskonzept ab, ob es klappt oder nicht. Die Persönlichkeit der Entscheider spielt sicherlich die größte Rolle - deshalb habe ich während der Beantragung auch mehrfach direkten persönlichen Kontakt aufgenommen, was sicherlich hilfreich war. Wenn Du selber nicht studiert bist, wird es u.U. akzeptiert, wenn Du Dir berufsmäßig gleichartig hohes Wissen aneigenen konntest und das mit Projekten und Referenzen nachweisen kannst. Das dürfte bei Deinem Werdegang ja der Fall sein. Es gibt eine Vielzahl von Regeln, die Du einhalten mußt um den Status nicht aberkannt zu bekommen. Doch das muß nicht zwangsläufig die Entscheidung sein - man kann immer nochmal versuchen - empfehlenswerterweise mit Hilfe von speziellen Rechtsanwälten - die Freiberuflichkeit wieder zu erlangen (Ich hätte da eine Adresse). Du kannst auch gerne nochmal einen zweiten Anlauf allein wagen, wobei ich für sowas ohne Hilfe schwarz sehe. Bearbeitet 3. November 2009 von Crush
kingofbrain Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 @Pointerman Ich war wirklicher Freiberufler, allerdings zunächst nicht in der IT. Ich habe nach meinem Wehrdienst freiberuflich als Musiklehrer gearbeitet. Das war am Anfang ein wenig Hickhack mit dem Finanzamt, aber seit das ausgestanden ist, läuft es wie gewollt. Ich habe dann nach meiner Ausbildung zu FIAE in der Steuererklärung kommentarlos statt "Musiklehrer" "Softwareentwickler" reingeschrieben und das funktioniert bis heute. Allerdings habe ich auch verschwindend geringe Umsätze in meiner freiberuflichen Tätigkeit und bin seit ein paar Jahren auch Studierter. Nachdem aber immer noch nicht klar ist, was Elo gerne wissen möchte, kann man nicht mehr dazu schreiben. Peter
Elo Geschrieben 3. November 2009 Autor Geschrieben 3. November 2009 Ich habe meine Frage bewußt so gestellt um möglichst eine Antwort von jemandem zu erhalten, der anhand der Frage weiß worauf ich hinaus ziele und ich nicht derart Antworten erhalte wie sie jetzt zum Teil gekommen sind. Ich bin seit einiger Zeit selbständig tätig, mir wurde jedoch der Status des Freiberuflers aberkannt (Wechsel des Zuständigen FA, neues FA, neues Glück bzw. Pech). Das Ganze mit dem Argument kein abgeschlossenes Studium (also "nur" Ausbildung). Mein Hauptaufgabengebiet liegt in der Softwareentwicklung (dabei die komplette Bandbreite von Konzeptionierung bis Test). Ob Freiberuflichkeit oder nicht hat nicht zwingend etwas mit einem abgeschlossenen Studium zu tun, aber das wird uns ja jetzt der Kleine genauestens erklären.
Elo Geschrieben 3. November 2009 Autor Geschrieben 3. November 2009 Hallo Elo, wie Du weißt, bin ich ja seit kurzem Freiberufler, habe nicht studiert und bin "nur" ein FIAE. Es hängt eben sehr viel mit Glück, der Berufssparte wo Du unterwegs bist und Deinem Geschäftskonzept ab, ob es klappt oder nicht. Die Persönlichkeit der Entscheider spielt sicherlich die größte Rolle - deshalb habe ich während der Beantragung auch mehrfach direkten persönlichen Kontakt aufgenommen, was sicherlich hilfreich war. Wenn Du selber nicht studiert bist, wird es u.U. akzeptiert, wenn Du Dir berufsmäßig gleichartig hohes Wissen aneigenen konntest und das mit Projekten und Referenzen nachweisen kannst. Das dürfte bei Deinem Werdegang ja der Fall sein. Es gibt eine Vielzahl von Regeln, die Du einhalten mußt um den Status nicht aberkannt zu bekommen. Doch das muß nicht zwangsläufig die Entscheidung sein - man kann immer nochmal versuchen - empfehlenswerterweise mit Hilfe von speziellen Rechtsanwälten - die Freiberuflichkeit wieder zu erlangen (Ich hätte da eine Adresse). Du kannst auch gerne nochmal einen zweiten Anlauf allein wagen, wobei ich für sowas ohne Hilfe schwarz sehe. Genau das ist meine Erfahrung, die Entscheidung ist sehr stark abhängig vom Sachbearbeiter beim FA. Habe einen Steuerberater, der darauf spezialisiert ist beauftragt und bin am Überlegen einen Gutachter mit einzuschalten. Die Adresse des RA kannst du mir gerne schicken!
Crush Geschrieben 3. November 2009 Geschrieben 3. November 2009 (bearbeitet) Die Jungs hier haben sich wohl auf das Durchboxen von Freiberuflichen ITlern spezialisiert. Es gibt auch massenweise nützliche Informationen auf der Seite - ich empfehle alles relevante mal durchzulesen. Bei Rückwirkender Anerkennung kann man z.B. noch eine zusätzliche Verzinsung erhalten. Ich würde mich jedenfalls an die wenden, wenn ich in Deiner Lage wäre. Eines solltest Du allerdings vorher abchecken: Sobald Du mehr als 5/6 des Jahreseinkommens über einen Kunden erwirtschaftet hast, versucht man Dich gerne als Scheinselbständigen zu deklarieren. Sollte das der Fall sein, mußt Du schon sehr gut argumentieren, da dies eines der angewandten Kriterien für Scheinselbständigkeit ist. Was da noch alles dazu zählt ist in irgendeinem Bericht auf dieser Seite. Bearbeitet 3. November 2009 von Crush
fach_i_81 Geschrieben 4. November 2009 Geschrieben 4. November 2009 @kingofbrain Ein Blick auf die Wikipedia-Seite zeigt schon, dass es sich bei den erwähnten Berufen (siehe dortige Auflistung) zum allergrößten Teil um akademische Berufe (Notar, Rechtsanwalt, diverse ärztliche Berufe, Apotheker usw...) handelt, insofern war das schon richtig. Einige Ausnahmen gibt es allerdings schon (Künster, Musiker, Schriftsteller, die können evtl., müssen aber nicht unbedingt studiert haben.) Gruß fach_i_81
Darth_Zeus Geschrieben 4. November 2009 Geschrieben 4. November 2009 Sooooo, jetzt hab ich hier mal ein wenig aufgeräumt. Immerhin waren die Emotionen ja doch ein wenig hochgekocht..... Ich bitte jetzt einmalig um Mäßigung. Merci Darth_Z
kingofbrain Geschrieben 6. November 2009 Geschrieben 6. November 2009 @kingofbrain Ein Blick auf die Wikipedia-Seite zeigt schon, dass es sich bei den erwähnten Berufen (siehe dortige Auflistung) zum allergrößten Teil um akademische Berufe (Notar, Rechtsanwalt, diverse ärztliche Berufe, Apotheker usw...) handelt, insofern war das schon richtig. Einige Ausnahmen gibt es allerdings schon (Künster, Musiker, Schriftsteller, die können evtl., müssen aber nicht unbedingt studiert haben.) Vielen Dank für den Hinweis. Ich kenne die Voraussetzungen und auch den Sinn hinter einer freiberuflichen Tätigkeit schon. Aber aus Elos Anfangsfrage ging rein gar nicht hervor, in welche Richtung sein Problem geht. Deshalb habe ich gesagt, dass ich Freiberufler bin und kein Gewerbe betreibe. Und das ursprünglich als Musiklehrer (künstlerische Tätigkeit), jetzt als Softwareentwickler (vermutlich immer noch künstlerische Tätigkeit oder Übersehen durch den Sachbearbeiter im FA). Aber Elos Problem hat sich ja jetzt verdeutlicht, weshalb ihm in meinen Augen Leute, die als Freiberufler anerkannt werden, nicht viel bringen. Er kann den Rechtsweg begehen, um den Status wiederzuerhalten, aber den Ausgang vorherzusagen ist Spekulation. Peter
noch100Tage Geschrieben 6. November 2009 Geschrieben 6. November 2009 (bearbeitet) Die Frage ob Freiberufler oder Gewerbetreibender ist zumindest von der Steuer her relativ wurst; Das was du an Gewerbesteuer zahlst, wird dir von der Einkommenssteuer erlassen. Ansonsten frag den Steuerberater deines Vertrauens. Bearbeitet 6. November 2009 von noch100Tage tippfehler
Elo Geschrieben 6. November 2009 Autor Geschrieben 6. November 2009 Die Frage ob Freiberufler oder Gewerbetreibender ist zumindest von der Steuer her relativ wurst; Das was du an Gewerbesteuer zahlst, wird dir von der Einkommenssteuer erlassen. Ansonsten frag den Steuerberater deines Vertrauens. Das war aber nicht die Frage. Kann man den thread bitte schließen? Das macht hier keinen Sinn.
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