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Übernahme nach Ausbildung


Jan S

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Hi,

ich bin nun im 3. Lehrjahr als FiSi.

Leider weiß ich bist jetzt noch nicht ob ich Übernommen werde.

Ab wann würdet ihr euren Chef fragen? Jetzt oder ist das noch zu früh.

Weil falls ich ich nicht übernommen werde, muss ich mich frühst möglich bei anderen Betrieben bewerben oder eventuell versuchen direkt nach der Ausbildung ins Ausland zu gehen, was ich eh irgendwann vor habe. Wollte allerdings erstmal ein wenig Erfahrung sammeln.

Gruß

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hey Jan ,

Azubis, die in der Jugend und Auszubildendenvertretung (JAV) sind, können sorgenfreier als andere in die Zukunft schauen. Jedes JAV-Mitglied muss nach Beendigung der Berufsausbildung weiter beschäftigt werden, wenn der Azubi dies innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich vom Arbeitgeber verlangt – und zwar grundsätzlich unbefristet und Vollzeit.

Soweit ich weiß darf man erst 6 Monate vor Ausbildungsende mit Gesprächen über die Übernahme beginnen.

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Soweit ich weiß darf man erst 6 Monate vor Ausbildungsende mit Gesprächen über die Übernahme beginnen.

Kannst Du sagen, wo dieses "darf" geregelt sein soll? Ich habe damals vom ersten Tag meiner Ausbildung an über eine Übernahme mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Und eine derartige Regelung halte ich auch für sinnlos. Im Zweifelsfall würde ich lieber früher anfangen zu verhandeln, als später. Schließlich begibt man sich immer mehr in eine Defensivposition, je knapper es zum Ausbildungsende geht.

Abgesehen davon würde ich mich unabhängig von einer evtl. Übernahme auch bei anderen Firmen bewerben und mich umsehen. Zum einen hat man dann auch Alternativpläne in der Hand, zum Anderen ist man auch bei einer Übernahme in einer besseren Verhandlungsposition, wenn man Alternativen hat.

Peter

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Kannst Du sagen, wo dieses "darf" geregelt sein soll? Ich habe damals vom ersten Tag meiner Ausbildung an über eine Übernahme mit meinem Arbeitgeber gesprochen.

Ich habe an den ersten Tagen meiner Ausbildung Texte über die Rechten und Pflichten während der Ausbildung ausarbeiten müssen und habe dafür diverse Unterlagen gekriegt. Hier ein kleiner Auszug aus dem Text:

... Im Berufsausbildungsvertrag ist dieVereinbarung einer Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

unzulässig (§ 12 BBiG). Eine solche Vereinbarung kann rühestens ährendder letzten sechs onate des bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses

getroffen werden. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbartworden ist, so wird damit ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet (§ 24 BBiG). ...

Kann Dir auch gern die Unterlagen schicken.

Gruß

Moritz

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Sie kann erst 6 Monate vorher rechtsverbindlich getroffen werden.

Natürlich würde ich mich aber an Stelle des TO eher an meinen Chef wenden, um die Gespräche schon einmal zu führen ;)

wie ist das denn dann, wenn man AG mir heute einen komplett neuen Arbeitsvertrag für die zeit nach der Ausbildung hinlegt, und ich den unterschreibe? Würde der dann nichtig sein, wenn meine Ausbildung noch länger als 6 Monate laufen würden?

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Sie kann erst 6 Monate vorher rechtsverbindlich getroffen werden.

Wo steht das denn? In meinen Augen ist eine solche Vorgabe immer noch unsinnig (was nicht heißt, dass es solche Regelungen nicht trotzdem gibt :)). Wenn ich einen Vertrag aushandle, ist es doch wurscht, wie lange vorher ich das tue. Wenn ich der Meinung bin, ich möchte bei einer Firma im Januar 2015 anfangen, die Firma sieht das ebenso, warum sollte ich nicht heute einen Vertrag darüber abschließen?

Peter

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Also "Bewertungen" usw besitze ich nicht. Auch sonst habe ich keine Schriftstücke von seitens meines Ausbildungsbetriebes, außer dem Ausbildungsvertrag.

Von daher könnte ich mich wohl echt nur mit den Schulzeugnissen bewerben...Aber ich persönlich würde niemanden nur anhand seiner Schulzeugnisse einladen bzw einstellen. Weil die Schule ist doch uninteressant, es kommt doch drauf an was er praktisch kann. Oder sehe ich das falsch.

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Auszug ausm Berufsbildungsgesetz

(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.

Sprich: Am Ende der Ausbildung muss er eins austellen. Während der Ausbildung ist er dazu nicht verpflichtet.

Bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, aber ich hab da noch was im Kopf, dass man generell jedes Jahr ein Arbeitszeugniss vom AG einfordern kann. Egal, ob als Azubi oder "normaler" AN

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Es kann schon sein, dass es AG gibt, die einen nicht einstellen. Aber die können dann immer nur Leute nehmen, die bereits bei ihrem letzten AG gekündigt und das Zeugnis bereits erhalten haben.

Und Du hast doch Zwischenzeugnisse aus der BS und Du hast Schulzeugnisse.

Das plus gute Bewerbungsunterlagen und ggf. ein persönliches Gespräch zeigen doch schon einiges über Dich.

Also meine zukünftigen Arbeitgeber haben bis jetzt immer nur den letzten Stand erhalten, den ich zur Verfügung hatte (ist ja auch anders nicht möglich), und ich habe bis jetzt immer gut Stellen erhalten und wurde nicht komisch angeschaut.

Peter

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Von daher könnte ich mich wohl echt nur mit den Schulzeugnissen bewerben...Aber ich persönlich würde niemanden nur anhand seiner Schulzeugnisse einladen bzw einstellen. Weil die Schule ist doch uninteressant, es kommt doch drauf an was er praktisch kann. Oder sehe ich das falsch.

Fast jeder bewirbt sich so. Ich und meine Freund ehaben das genau so getan, ohne Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb und wir haben alle einen anderen Job gefunden. Du musst halt dazu schreiben, was du alles kannst, Projekterfahrungen, Zertifikate etc.

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Ich habe an den ersten Tagen meiner Ausbildung Texte über die Rechten und Pflichten während der Ausbildung ausarbeiten müssen und habe dafür diverse Unterlagen gekriegt. Hier ein kleiner Auszug aus dem Text:

Du solltest aber schon vollständig zitieren:

Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen

Abgesehen davon kann man - bzw. SOLLTE man - vorher schon mit seinem Chef sprechen. Wir unterbreiten unseren Azubis auch jetzt bereits die Angebote für die Abteilungen, die für sie in Frage kommen. Und erste Vorstellungsgespräche haben schon statt gefundenn!

Und was das Zeugnis angeht. Da kannst Du von deinem AG ein Zwischenzeugnis verlangen!

GG

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... Im Berufsausbildungsvertrag ist dieVereinbarung einer Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

unzulässig (§ 12 BBiG). Eine solche Vereinbarung kann rühestens ährendder letzten sechs onate des bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses

getroffen werden.

Das ist nicht der Text aus dem BBiG. Den findest Du hier: BBiG - Einzelnorm

Und dort steht:

(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

Das ist allerdings tatsächlich interessant, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Azubi, der sich im Ausbildungsvertrag zu einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung verpflichtet, sich einer für ihn nachteiligen Beschränkung unterwirft. Aus diesem Gesichtspunkt kann diese Regelung Sinn machen. Nichts hindert jemanden allerdings, schon vorher mit dem Arbeitgeber entsprechende Verhandlungen für eine Übernahme zu führen und den Vertrag exakt sechs Monate vorher zu schließen.

Peter

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