Robbie112 Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Folgendes ist meinem Arbeitskollegen passiert: Er bekam einen Telefonanruf von einer Fa. die Domains verkauft. Die Firmendomain war bis jetzt nur für ....de gekauft. Man sagte ihm, dass eine andere Fa. die Domains mit dem Firmennamen für com / info / eu. biz und org kaufen wolle, Er habe nur jetzt die Chance diese Domains für die Firma zu sichern. Das Gespräch wurde aufgezeichnet und ein Preis von € 197,00 pro Domain genannt,:mod: dem von meinem Kolegen auch dummerweise auch nicht widersprochen wurde. In dem Telefonat wurde darauf hingewiesen, dass ein Widerruf nach § 312 BGB nicht möglich sei. Nun kam die Rg über fast € 1.000,00 und der Chef ist extremn sauer und droht dem Angestellten, dass dieser die Kosten selbst übernehmen solle. Wie kommt man hier aus dem Domainkauf wieder raus. Bitte Hilfe !! Danke !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Hallo, wer hat das Telefonat aufgezeichnet? Ist dein Kollege überhaupt befugt Rechtsgeschäfte im Namen der Firma auszuführen? Das mit der einmaligen Chance und nur jetzt am Telefon halte ich für etwas anrüchig. Wenn ich §312 BGB richtig verstehe dann gilt der nur zwischen Kaufmann und Endverbraucher. Aber das war ja zwischen Kaufmann und Kaufmann. Frag am besten einen Anwalt. Frank PS: Der Firmeninhaber ist doch ein Kaufmann bzw. die Firma ist eine Rechtsform oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Chef beruhigen, Anwalt einschalten. Widerruf nach § 312 BGB ist auch nicht notwendig. Es handelt sich nicht um ein Haustürgeschäft. Wenn die Rechnung an deinen Kollegen ging, dann könnte das ein Problem werden. Wenn die Rechnung an die Firma ging, Anwalt einschalten. Ich denke nicht, dass dein Kollege Geschäfte im Namen der Firma tätigen darf. Aber da wir alle keine Anwälte sind, besser einen richtigen Anwalt einschalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Robbie112 Geschrieben 14. November 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2009 Das Telefonat hat die Fa. aufgezeichent, die die Domains verkauft hat. Der Kollege ist berechtigt. Mit § 312 kannst Du Recht haben. Unsere Fa. ist eine GmbH & Co. KG Das Ganze ist ein großer Mist Danke für die Antwort Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Ähm. com, info, eu, biz und org sind doch fünf Domains oder nicht. Also 5 x 197 EUR = 985 EUR. Laut deinem Post wurden ihm die fünf Domains für jeweils 197 EUR angeboten. Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Ist dem Chef das zu teuer oder wollen die die Domains gar nicht haben? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Robbie112 Geschrieben 14. November 2009 Autor Teilen Geschrieben 14. November 2009 Dem Chef ist das klar zu teuer, da ja die Preise ja recht abgezockt sind. Am liebsten soll alles rückgängig gemacht werden. Keine Rg und keine Domains ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schandfleck Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Das Gespräch wurde aufgezeichnet und ein Preis von € 197,00 pro Domain genannt, dem von meinem Kolegen auch dummerweise auch nicht widersprochen wurde. Durch nicht widersprechen schliesst man keine Verträge, nur durch zustimmen. -> Übergebt die Sache einem Anwalt. Der kann auch gleich die Domains einklagen. Wenn der Domainname eurem Firmennamen entspricht, liegen die Rechte bei euch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 die fa darf ohne zustimmung überhaupt nichts aufnehmen, das ist schonmal der erste rechtsverstoß druckverkäufe über kaltaquise am telefon (was es recht eindeutig ist) ist noch weniger rechtszulässig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DocInfra Geschrieben 14. November 2009 Teilen Geschrieben 14. November 2009 Jetzt wird es wirklich rechtlich unklar. Bitte einen Anwalt kontaktieren. Es wäre bereits ausreichend, wenn konkludentes Handeln vorliegt. Anderer Fall: Wenn der Verkäufer sagt "Wollen sie für 197,- € pro Domain kaufen?" und dein Kollege sagt "Ja", dann hat er verloren. Hat er aber _nichts_ gesagt, dann gilt das als nicht zustimmung und es liegt auch kein Vertrag nach §433 BGB vor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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