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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich schreibe am 25.11. meine schriftliche Abschlussprüfung und wollte mal fragen wie es danach mit der Anwesenheit in der Berufsschule aussieht?

Vielen Dank im Voraus!

Geschrieben

am tag der prüfung bist du von der arbeit/schule freigestellt.

alleine die reine prüfungszeit beträgt ja schon 4 stunden, dann noch die pausen dazwischen, die zeit bis die prüfung los geht, da kommst du schon auf 5 stunden.

aber du kannst dich ja nochmal durch nachfragen beim betrieb abichern.

Geschrieben
Danach ist natürlich nix mehr mit Berufsschule. Du kommst dann nur noch zur Zeugnisausgabe und oder Bücherabgabe in die Schule.

Edit

Achso du meinst nach der Prüfung. Ne da hasst Frei und kannst evtl. ein Saufen gehen ;-)

Geschrieben

Danke euch beiden! Wobei die Antwort, die ich gesucht habe, von Fiestaodin kam. Gilt das auch für Verkürzer?

Unser stellv. Schulleiter hat gemeint, dass man die Schulblöcke nach der Prüfung noch in der Schule anwesend sein müsste... Kam mir etwas spanisch vor, zumal mir mein Ausbilder das gleiche gesagt hat wie du.

Geschrieben

Ich würde mit den Antworten aufpassen. Es kann durchaus sein, dass sich das von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.

Warum sollte mwilke nach der schriftlichen Abschlussprüfung denn der Schule fernbleiben dürfen? Die Ausbildung besteht bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse, und das dürfte noch ein wenig dauern.

Hier bräuchte man also irgendein Gesetz oder eine Verordnung (für Niedersachsen?) wo das klar geregelt ist. Ansonsten würde ich mich nicht mit der Schule anlegen (zudem geregelt sein muss, wie die Arbeiten nach der schriftlichen Prüfung gezählt werden- du magst nicht überall eine 6, oder?)

Geschrieben

Hallo Sturm,

Niedersachsen ist voll und ganz richtig!

Mit der Wertung der Klausuren sehe ich kein Problem, da meine Lehrer meine Endnoten schon vor der Prüfung alle einreichen müssen, afaik

Geschrieben

Also ich muss nach der Schriftlichen auch wieder zur Schule, nicht an dem Tag, aber wenn halt Schule ist ;). Bis ich mit der Präsentation und dem Fachgespräch durch bin, so lange geht das weiter. Schreiben auch noch Klausuren und so.

Geschrieben

In der Pfalz/Auf meiner Schule ist man nach der schriftlichen, aber frühestens am 1. Dezember nicht mehr schulpflichtig. Zu Klassenarbeiten muss man (wenn der jeweilige Lehrer das verlangt) jedoch noch in die Schule. Steht so in irgend einem Gesetz, das ich gerade nicht auswendig kenne.

Geschrieben (bearbeitet)

im Bbig steht das man

...

"für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen"

...

ist und nicht für den gesamten Tag der Prüfung. Spricht dauert die Prüfung keine 8 Stunden (bei 40 Stunden/Woche) ist man danach verpflichet in die Berufsschule bzw. zum AG arbeiten zu gehen. Alles andere ist eine Kollanzregelung, deshalb wäre ich vorsichtig mit generellen Formulierungen.

Es ist Bundesland abhänig. In Sachsen war z.B. nach der Prüfung noch ein Block Berufssschule.

Außerdem musst du sonst eh auf Arbeit, da du einen Vertrag mit deinem Arbeitgeber hast, welcher dich zur Berufsschule freistellen muss. Findet an diesem Tag keine Berufsschule statt gehts ab auf Arbeit.

Bearbeitet von Junior_DD
Geschrieben

Das ist vollkommen klar!

Bei uns der Schule ist die Regelung, dass wir nach 5 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb müssen.

Aber ich bin, wahrscheinlich wie die meisten anderen hier auch, deutlich lieber an der Arbeit als in der Berufsschule. Die Berufsschule ist schon vor schriftlichen Prüfung vertane Zeit und hinterher sowieso...

Geschrieben

huhu

irgendwie verstehen hier die meisten seine Frage wohl falsch.

Natürlich musst du direkt NACH deiner Prüfung nicht weiter in die Schule - allerdings den nächsten kommenden regulären Schultag.

Deine Ausbildung (und damit die Berufsschulpflicht) endet mit Abschluss der mündlichen Präsentation. (Nach den schriftlichen Abiklausuren muss man auch weiterhin in die Schule gehen ;) )

Es besteht die Möglichkeit, dass der Betrieb sagt, dass du unverzichtbar für ein Projekt bist und somit könntest du vom Unterricht freigestellt werden (könnte ;))

Wir z.B. schreiben nach den schriftl. Prüfungen noch in jedem Fach eine Arbeit und somit ist es mit dem freistellen nicht möglich.

Viele Grüße

Geschrieben

Deine Ausbildung (und damit die Berufsschulpflicht) endet mit Abschluss der mündlichen Präsentation. (Nach den schriftlichen Abiklausuren muss man auch weiterhin in die Schule gehen ;) )

In der Pfalz/Auf meiner Schule ist man nach der schriftlichen, aber frühestens am 1. Dezember nicht mehr schulpflichtig. Zu Klassenarbeiten muss man (wenn der jeweilige Lehrer das verlangt) jedoch noch in die Schule. Steht so in irgend einem Gesetz, das ich gerade nicht auswendig kenne.

.....

Geschrieben

komisch, dass die ihk pfalz was anderes gesagt - hab spaßeshalber mal angerufen. Wenn man keinen betrieb hat, kann man sich von der berufsschule freistellen, ansonsten nicht. Die Frau am telefon in ludwigslust wusste auch nichts von einem gesetzt....

...

Geschrieben
komisch, dass die ihk pfalz was anderes gesagt - hab spaßeshalber mal angerufen. Wenn man keinen betrieb hat, kann man sich von der berufsschule freistellen, ansonsten nicht. Die Frau am telefon in ludwigslust wusste auch nichts von einem gesetzt....

Was bedeutet denn bitte "Wenn man keinen betrieb hat"?

Kann ich meine Ausbildung auch ohne Arbeitgeber machen oder wie?

Geschrieben

Man könnte seinen Betrieb durch Insolvenz z.B. kurz vor der Prüfung verlieren und die letzten Wochen auf eigene Faust durchziehen... Das ist die einzige Möglichkeit, die mir da einfällt...

Geschrieben
Man könnte seinen Betrieb durch Insolvenz z.B. kurz vor der Prüfung verlieren und die letzten Wochen auf eigene Faust durchziehen... Das ist die einzige Möglichkeit, die mir da einfällt...

Dies ist auch die einzige Möglichkeit.

Mann könnte die Ausbildung dann alleine durchziehen. bis zu nem halben Jahr.

Habe mich darüber näher informiert.

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