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Kündigungsfristen


lrkos

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Hallo zusammen!!!

Ich habe da eine wichtige Frage, deren Antwort ist eventuell schon weiß, aber nicht sicher bin, ob Sie die Richtige ist.

Folgendes:

Ich habe Ende Juni diesen Jahres meine Prüfung als Fachinformatiker AWE mit Erfolg bestanden. So weit ich es mitbekommen habe, erlischt ja der Ausbildungvertrag nach dem Bestehen besagter Prüfung. Sobald man aber am nächsten Tag in der Firma erscheint, gilt dies, sofern der Arbeitgeber nichts dagegen hat, als beidseitiges Akzeptieren eines unbefristeten Vertages. (ist doch richtig?!?). So, nun bin ich schon bei besagter Firma ca. einen verdammten Monat, habe aber noch keinen schriftlichen Vertrag vorgelegt bekommen.

Gespräche mit dem Chef dieser überaus kleinen Firma zeigten, dass er sich einen Lohn von 1500 DM netto/Monat als ideal vorstellen könnte in Verbindung mit einem auf einer Provision fußenden Aufschlage.

Ich halte die Sache mit der Provision allerdings nicht für aktzeptabel.

So, genug dazu, jetzt zu Eingemachten:

Da ich sehr wahrscheinlich nicht mehr bekommen werde, (Azubis sind ja billiger :-() möchte ich mein Arbeitsverhältnis beenden. Schriftlich liegt kein Vertrag vor, mündlich eingentlich auch nicht, da das Gespräch über die Entlohnung nicht auf beidseitiges Bejahen beuht.

Muß ich in dem Fall trotzdem die gesetzliche Frist einhalten, einen Monat vor Beenden der Arbeit zu kündigen?

Wenn ja, gibts da was zu beachten. Man muß ja auf alle Eventualitäten bedacht sein, zumal man Chef ein außerordentlicher Paragraphenreiter ist.

Amen.

Gruß an alle glücklichen Informatiker

Ravagar :mad:

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ravagar:

Schriftlich liegt kein Vertrag vor, mündlich eingentlich auch nicht, da das Gespräch über die Entlohnung nicht auf beidseitiges Bejahen beuht.

Muß ich in dem Fall trotzdem die gesetzliche Frist einhalten, einen Monat vor Beenden der Arbeit zu kündigen?

Wenn ja, gibts da was zu beachten. Man muß ja auf alle Eventualitäten bedacht sein, zumal man Chef ein außerordentlicher Paragraphenreiter ist.

Du solltest erstmal versuchen rauszufinden, wie lang die betriebsübliche Probezeit ist, innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Ende des Kalendertages.

Außerhalb der Probezeit beträgt für Dich die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende oder 15. eines Monats, erst ab einer Beschäftigungszeit von 2 Jahren beträgt sie 1 Monat zum Monatsende.

Ich werde aber nochmal nachsehen, ob es nach einem Ausbildungsvertrag überhaupt eine Probezeit gibt...

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Hi,

ich kenne kein Gesetz, das besagt, dass nach bestandener Abschlussprüfung dein Arbeitvertrag weiterläuft bzw. automatisch neu formuliert wird, sobald du zur Arbeit antrittst.

Es ist in aller Regel so, dass dein Arbeitgeber deinen neuen Mitarbeitervertrag vor deiner Abschlussprüfung ohne endgültiges Datum vorbeireiten muss. Natürlich müsste man eigentlich noch ne Endkonsultation bei Ausbildungsende führen um die gegenseitigen Wünsche und Interessen zu besprechen. Dort stellt sich ja dann auch raus, ob du überhaupt weiter beschäftigt werden willst, oder, ob du gewollt wirst.

Hat dein Chef dies nicht mit dir gemacht, was du ja geschildert hast, dann bist du auch nicht offiziell dort beschäftigt.

Mündliche Verträge sind in Deutschland nicht relevant.

Meiner Meinung nach hast du theoretisch das Recht zu deinem Chef zu gehen, und zu sagen, dass du ab Morgen nicht mehr kommst. Er müsste dir dann deine Lohnsteuerkarte aushändigen.

Wenn du dich doch entschließen solltest dort zu bleiben, dann ist es ja wohl ne Leichtigkeit binnen ner halben Stunde nen Arbeitvertrag auf die Beine zu stellen, da soll er sich mal nicht so affig haben. ;)

Bei 1500 DM netto, würd ich mir das schon überlegen, soviel kriegt man ja in der Ausbildung! :D

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:

ich kenne kein Gesetz, das besagt, dass nach bestandener Abschlussprüfung dein Arbeitvertrag weiterläuft bzw. automatisch neu formuliert wird, sobald du zur Arbeit antrittst.

Hallo Savanna,

doch, das ist schon so.

§ 17 BBiG

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Gruss

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tachyoon:

Ändern sich da nicht noch einige Dinge?

Ja, klar ...

Bin noch nicht dazu gekommen, werd aber mal genauer nachsehen, auch was die aktuelle Rechtssprechung angeht. Poste ich dann, bin nur gerade etwas Zeitknapp. ;)

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bimei:

<STRONG>

Du solltest erstmal versuchen rauszufinden, wie lang die betriebsübliche Probezeit ist, innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Ende des Kalendertages.

</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:

<STRONG>Hi,

ich kenne kein Gesetz, das besagt, dass nach bestandener Abschlussprüfung dein Arbeitvertrag weiterläuft bzw. automatisch neu formuliert wird, sobald du zur Arbeit antrittst.

Es ist in aller Regel so, dass dein Arbeitgeber deinen neuen Mitarbeitervertrag vor deiner Abschlussprüfung ohne endgültiges Datum vorbeireiten muss. Natürlich müsste man eigentlich noch ne Endkonsultation bei Ausbildungsende führen um die gegenseitigen Wünsche und Interessen zu besprechen. Dort stellt sich ja dann auch raus, ob du überhaupt weiter beschäftigt werden willst, oder, ob du gewollt wirst.

So sollte es in der Regel sein. Ist aber leider nicht immer so...

Hat dein Chef dies nicht mit dir gemacht, was du ja geschildert hast, dann bist du auch nicht offiziell dort beschäftigt.

Mündliche Verträge sind in Deutschland nicht relevant.

Meiner Meinung nach hast du theoretisch das Recht zu deinem Chef zu gehen, und zu sagen, dass du ab Morgen nicht mehr kommst. Er müsste dir dann deine Lohnsteuerkarte aushändigen.

Natürlich gelten mündliche Verträge. Genauso wie schriftliche. Ist nur meistens etwas schwer zu beweisen... Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt.

Wenn du dich doch entschließen solltest dort zu bleiben, dann ist es ja wohl ne Leichtigkeit binnen ner halben Stunde nen Arbeitvertrag auf die Beine zu stellen, da soll er sich mal nicht so affig haben. ;)

Bei 1500 DM netto, würd ich mir das schon überlegen, soviel kriegt man ja in der Ausbildung! :D</STRONG>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jseidel:

Nee. Innerhalb der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen, d.h. man kann sofort gehen.

Gilt kein Tarifvertrag, kommt § 622 BGB zum tragen:

§ 622 Abs.3:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Es kann natürlich aber Einzelvertraglich anders geregelt werden.

Klar, aber sie darf nicht schlechter sein, als die gesetzliche Grundlage.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Eine Probezeit ist bei einer Übernahme allerdings unüblich.

Stimmt.

Gruss

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Hi,

also ich würde mich einfach mal bei anderen Firmen umsehen, was die so bieten. Wenn du richtig was drauf hast, werden dir andere Firmen auch mehr Geld bieten.

Ich habe durch Freunde die Erfahrung gemacht, dass manche Firmen am Anfang wenn sie dich neu einstellen, dir erst einmal weniger geld geben, du aber nach der Probezeit (meist 6 Monate) dann direkt besser bezahlt wirst.

Ich selbst habe nach 3 Monaten meiner Ausbildung gekündigt, weil ich nämlich "gar kein" Geld bekommen habe.

Das Geld mußte ich dann auch noch einklagen usw.

Jetzt habe ich einen super Job, bei dem das Gehalt auch noch besser ist.

Jeder sollte gut überlegen, ob er kündigt oder nicht, und vor allem erst einen neuen Job haben, und dann kündigen.

Ich habe nämlich zuerst gekündigt und war dann ein hlabes Jahr arbeitslos. Und weil ich keine 6 Monate gearbeitet hatte, hab ich auch kein Arbeitslosengeld bekommen.

CU

Tschüssi

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tachyoon:

Ändern sich da nicht noch einige Dinge?

Z.B. Als _was_ man angestellt ist (Azubi - Fachinformatiker) und welches Gehalt ( Azubigehalt- FI Gehalt) usw. ?

Auch wenns bei mir noch dauert, ist ja mal interessant, was ohne weiteren Vertrag gelten könnte.

Nun aber... ;)

Angenommen, am § 17 BBiG, so wie bei Ravagar, sind wir nun vorbei, es besteht also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Ein schriftlicher Vertrag muss nicht vorliegen, denn der Arbeitgeber hat Dich nicht wieder nach Hause geschickt, sondern die Arbeitsleistung akzeptiert.

Ohne Vertrag würde dann erstmal § 612 BGB hinsichtlich der Vergütung zum Tragen kommen (es sei denn, im Betrieb gibt es Tarifverträge etc., aber ein solcher Betrieb würde selten auf einen schriftlichen Vertrag verzichten. ;)):

§ 612 BGB

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Deine Arbeitsleistung muss also entweder bemessen an Tarifverträge, Grundvergütungstabellen der Handwerkskammern u. ä. erfolgen. Gibt es solche für den Beruf nicht, muss die Vergütung an Angestellte des gleichen Berufes im Betrieb bemessen werden.

Bezahlt der Betrieb "nach Nase", auch bei gleichem Beruf und Tätigkeitsfeld, wird ein Gericht immer einen Durchschnittswert aus den verschiedenen Gehältern ermitteln.

Ist der Betrieb so klein, daß niemand sonst in dem Beruf dort angestellt ist, werden in der Rechtssprechung branchenübliche Vergütungen zugrundegelegt.

Angestellt, wenn nichts schriftlich vereinbart ist, ist man in dem Beruf, den man in dem Betrieb erlernt hat.

Auch wenn eine Probezeit nicht üblich ist, da man ja rechtlich "übernommen" wurde, kann eine vereinbart werden, wenn man einen schriftlichen Vertrag abschließt. Gibt es keinen Vertrag, gibt es auch keine Probezeit, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Also einen Weg gibt es immer, aber das ist oft der Klageweg, wenn man sich nicht einigt.

Nur am Rande erwähnt, würde ich es immer vorziehen, zuerst den vorenthaltenen Lohn/Gehalt einzuklagen, bevor ich kündige.

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