ejay Geschrieben 2. Dezember 2009 Geschrieben 2. Dezember 2009 Nabend zusammen, wer von euch weiß, an welche Instanz der IHK ich mich bei einem Einspruch wenden kann, wenn der Prüfungsausschuss selbst den Einspruch ablehnt? Gibt es da noch eine höhere Instanz oder muss ich ab dem Moment gerichtlich vorgehen? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Dezember 2009 Geschrieben 2. Dezember 2009 http://caesborn.de/pruefungspage/rechtsmittel.html Zitieren
chance-5 Geschrieben 2. Dezember 2009 Geschrieben 2. Dezember 2009 Geht's um die Steckerleiste? Zitieren
ejay Geschrieben 2. Dezember 2009 Autor Geschrieben 2. Dezember 2009 (bearbeitet) Nein, die hatte ich richtig und vertehe auch die ganze Aufregung nicht. Als Fachinformatiker muss ich auch nicht wissen wie man den Angebotsüberhang berechnet, beschwer ich mich deswegen bei der IHK? Nein. Oder darf man eine Immobilienkauffrau jetzt auch nicht mehr fragen wie man einen PC einschaltet, weil das nicht ihre Aufgabe ist Diese "Was ich nicht darf muss ich nicht wissen" Einstellunge finde ich total engstirnig Bearbeitet 2. Dezember 2009 von ejay Zitieren
Sheng1986 Geschrieben 3. Dezember 2009 Geschrieben 3. Dezember 2009 da haste nicht unrecht. ich hab auch nix gegen die aufgabe mit der steckerleiste... sie steht immerhin iwo im tabellen buch drin und gehört daher iwie auch zu dem wissen des fachinformatikers dumm war halt nur das diese frage in der prüfung 2005 / 2006 (Musterlösung leider falsch) vorkam ich noch diese reihenfolge im kopf hatte, obwohl diese völlig unlogisch ist und diese dann auch in der prüfung angegeben hatten ;D naja seis drum ... 4 punkte habe ich dann nicht macht den braten auch nicht fett^^ Zitieren
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