LadyPreis Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Hallo zusammen, Ich bin aktuell noch in der Ausbildung zum FIAE (3.LJ). Aufgrund privater Ereignisse sehe ich mich aktuell dazu gezwungen, mir eine neue Wohnung zu suchen. Meine generelle Frage wäre nun, an welche Stellen ich mich wenden könnte, um mir Zuschüsse für Miete, Einrichtung, Kaution,... zu beantragen. Ich habe mich bereits über Berufsausbildungsbeihilfe erkundigt, allerdings höre ich da von vielen Stellen, dass ich darauf keinen Anspruch habe (weil 2. Ausbildung). Habt ihr vielleicht ein paar Tipps für mich? Gruß Die Lady Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sturm Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Ich habe auch mal gehört, dass du BAB nur in der ersten Ausbildung bekommst- habe dazu jetzt allerdings keinen Link parat. Wie siehts denn mit Wohngeld aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 (2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird. Den Artikel mit der Förderung durch BAB kenn ich. Finde den Punkt allerdings sehr schwammig formuliert. Meiner Meinung nach hat ein Sachbearbeiter da zu viel Handlungsfreiheit. Und zu mir wurde einfach gesagt, dass ich keinen Anspruch habe. Bezüglich Wohngeld hab ich mich noch nicht erkundigt. Werde dies noch tun, auch wenn ich da mir nicht viel von verspreche (relativ hohes Azubi-Gehalt). Mein Problem sind eher die am Anfang entstehenden Kosten (Kaution, Küche, Waschmaschine,...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Soweit ich weiss, hättest nur die Möglichkeit auf Wohngeld. Ein Umzug bezuschusst der Staat meines Wissens nur, wenn du für einen Job/Ausbildung umziehst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 ab wann zählt es denn, dass ich für den Job umziehe? Meine tägliche Fahrtzeit pro Strecke würde sich dann von 2 Stunden auf eine halbe Stunde reduzieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Die streckenverkürzung sollte reichen um die kosten für den umzug von der steuer absetzen zu können. Wo aber dies genau im gesetzt steht weis ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiAe2009 Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Jo stimmt, von den Steuern lässt sich der Umzug absetzen. lt. Focus reicht eine Verkürzung der Fahrtzeit von 1h. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Als Lehrling ne Steuererklärung?? :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 3. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 Als Lehrling ne Steuererklärung?? :uli Wieso nicht? Hängt davon ab wieviel man verdient. Wenn man von seinem Lohn auch Steuern zahlt, kann man auch eine Steuererklärung machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 3. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2009 das mit der Steuererklärung ist sowieso geplant, da ich über dem Freibetrag bin. Dann werd ich jetzt erstmal schauen, ob ich im Netz einen Wohngeld-Rechner finde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast sohndesraben Geschrieben 7. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2009 Soweit ich weiß, brauchst aber als Azubi eine Absage von BAB um Wohngeld zu beantragen. War jedenfalls bei meinen Freunden/Verwandten so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Soweit ich weiß, brauchst aber als Azubi eine Absage von BAB um Wohngeld zu beantragen. War jedenfalls bei meinen Freunden/Verwandten so. Die sollte sich auftreiben lassen. Gibt es noch andere Möglichkeiten außer Wohngeld? Hab mir das WG im Internet mal berechnet, und das war nicht gerade das Gelbe vom Ei. Nicht, dass hier einer denkt, ich würde nur ein Staatsschmarotzer sein, aber ich wollte schon mehr als 50€ im Monat zum Essen haben. Da eine Übernahme aktuell zu 90% steht, wäre dads Ganze sowieso nur von zeitlich begrenzter Dauer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Bei uns hat sich eine neuer Gehaltstarif ergeben, daher auch neue Azubi-Gehälter: 1. LJ 937 € 2. LJ 1012 € 3. LJ 1087 € dafür ohne Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Dafür aber mit kostenlosen Seminaren (inkl Unterbringung und Tagespauschalen) und Zusatzzertifikaten (MCSE, MCITP,ITIL,...) Sorry, aber ich hab mich gerade mal an deine Gehälter errinnert. Du bekommst als Lehrling fast bzw mehr als ein Facharbeiter in den neuen Bundesländern. Da steht dir sicherlich kein Geld zu... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 das sind Brutto-Löhne und dadurch, dass ich über den Steuerfreibetrag komme, fällt da auch ein bißchen was weg. Zudem ist FFM ein teures pflaster; vor allem wenn man noch ein Kind hat. Also erspar dir bitte Aussagen zu Themen, wo du den Hintergrund nicht kennst. Meine Frage richtete sich generell an die Möglichkeiten, welche man versuchen kann. Wenn dann eine staatliche Einrichtung der Meinung ist, ich verdiene zuviel, dann hab ich halt Pech. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Die Hintergründe sind doch dem Amt egal. Das ist nicht böse gemeint von mir. Laut Aussage der Ämter verdienten meine Eltern mir ihren zusammen 1300€ zuviel, damit ich während meiner Ausbildung (450€ Brutto 1.LJ) eine Beihilfe bekommen kann. Und ich wohnte 250KM weit weg von zuhause. :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Naja. Komplett egal ist den ämtern sowas aber nicht. Nicht umsonst werden Ortschaften fürs Wohngeld in verschiedene Gruppen (bezüglich der Kosten) eingeteilt. Und auch die Sozialämter setzen einen Bedarf für Haushalte an (das da i.d.R. die Eltern zur berechnung reingezogen werden ist mir klar, aber bei mir auch kein problem). Hier über die verschiedenen persönlichen Situationen zu diskutieren war nicht der Sinn meines Threads. ich wollte nur wissen, an welche Ämter man sich wenden kann. Bisher wurde dabei Wohngeld genannt, worüber ich mich auch schon erkundigt habe. Gibt es weitere Anlaufstellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - Arbeitsamt Hartz 4 - Arbeitsamt Kindergeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 BAB ist schon abgelehnt weil es meine 2. Ausbildung ist. ALG2 werde ich mich mal erkundigen. Bezüglich Kindergeld: Bekomm ich das nicht auch nur bis zum Ende meiner 1. Ausbildung bzw bis zu einem bestimmten Alter? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 bis 27 steht dir Kindergeld zu?! weiß ja nicht wie alt du bist ^^ Die 27-Jahre-Grenze wird gemäß Â§ 52 Abs. 40 Satz 6 EStG in Stufen auf 25 Jahre gesenkt: * Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres * Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres * Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 (bearbeitet) Ich habe ebenfalls das Problem, dass ich einen geringen Brutto/Netto Lohn habe. Bin schon zu sämtlichen Ämtern gerannt und als Azubi steht einem kein Hartz 4 etc. zu. Ich hätte nur die Möglichkeit auf BAB, wurde aber abgelehnt, da meine Eltern angeblich zu viel verdienen. Laut den Aussagen der Ämter und der Schulberatung habe ich keine anderen Möglichen. Die einzige Möglichkeit die dir neben Wohngeld noch bleibt: Google mal nach "Ausbildung mit Kind", vllt. gibt es da andere Möglichkeiten. Ich muss von 400 Netto leben. Davon noch Miete, Zugticket etc. alles bezahlen. Da bleiben nicht mal 100 Euro über für Lebensmittel/Kleidung/Schulbedarf/Sonstige Rechnungen/GEZ etc. Interessiert den Staat nicht. Habe meine Ansprüche halt ziemlich runtergeschraubt. Ich ernähre mich hauptsächlich von Nudeln mit Ketchup oder anderem günstigen Kram Ich hab zwar wenig Kohle, aber verhungern werde ich nicht. Ich nehm es so hin, in 3 Jahren sieht es anders aus (bzw. steigt das Gehalt immerhin jährlich etwas). Wenn ich zusätzlich Geld brauche, gehe ich etwas jobben. P.S.: Ich würde dir noch raten, Steuererkärung zu machen, da bekommt man im Regelfall als Azubi etwas Geld wieder. Bearbeitet 8. Dezember 2009 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g0lden Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Na dann, Sassy willkommen in meinem "früheren" Leben Hatte im 1. LJ 390€ Netto. Bekam erst nach 6 wochen meinen ersten Lohn (Firma zahlte immer im Nachhinein am 10. des Folgemonats). Ist schon nicht einfach gewesen. Hab genauso wie du lange Zeit nur von der Hand in den Mund gelebt...Mein Problem war dann noch, dass ich das Geld aufbringen musste, um in die 40km entfernte Schule zu kommen. (100€ pro Block) Hartz4 bekommt man auch als Lehrling! Lass dich da nicht abschütteln... :mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 (bearbeitet) Bekam erst nach 6 wochen meinen ersten Lohn (Firma zahlte immer im Nachhinein am 10. des Folgemonats). Das ist mies, denn: BBiG § 18 besagt: (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Hartz4 bekommt man auch als Lehrling! Lass dich da nicht abschütteln... :mod: Interessant. Hast du da irgendwelche Quellen? Bisher haben mir ALLE befragten (versch. Ämter, unabhängige Schulberatung) gesagt, es gäbe nur BAB. Und diverse Links im Internet bestätigen mir dies: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/auszubildene0344e199030cc990a.php Anspruchsberechtigt sind also folgenden Gruppen: - Auszubildende, die BAB beziehen und im eigenen Haushalt wohnen, bei denen die BAB aber die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht ausreichend berücksichtigt. Die gilt auch für TeilnehmerInnen an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die BAB beziehen. - SchülerInnen, die Schüler-BaföG beziehen (mit eigenem Haushalt oder im Haushalt der Eltern). - Studierende, die BaföG beziehen, bei ihren Eltern wohnen und Kosten für die Unterkunft und Heizung beisteuern müssen, etwa weil die Eltern ALG II beziehen. Hier ist aber ein Wohngeldantrag beim Wohngeldamt vorrangig. - Behinderte Auszubildende, die Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur bekommen. Geil, Azubis die BAB bekommen, können Hartz 4 zusätzlich kriegen. Ich bekomme aber kein BAB Gehöre somit nicht zu den Anspruchsberechtigten Andere Quellen besagen: Ist die Ausbildung nach BAB-förderfähig, ist man nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II-Bezug ausgeschlossen, ebenso vom Wohngeld. Daher denke ich, dass LadyPreis auch kaum Möglichkeiten hat, ausser es gibt gesonderte Zuschüsse für Azubis mit Kind. Bearbeitet 8. Dezember 2009 von Sassy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 bis 27 steht dir Kindergeld zu?! weiß ja nicht wie alt du bist ^^ Die 27-Jahre-Grenze wird gemäß Â§ 52 Abs. 40 Satz 6 EStG in Stufen auf 25 Jahre gesenkt: * Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres * Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres * Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Geburtsjahr 82 -> 27 Jahre, also kein Kindergeld mehr Dann bleibt mir aktuell wohl wirklich noch die Möglichkeit, mich um ALG2 zu bemühen. Mal schauen, was dabei rauskommt. @ Sassy: Natürlich mach ich auch schön brav meine Steuererklärung. Denke auch, dass ich dabei fast alles zurück bekomme, aber das ist am Anfang des Jahres nur ein Betrag, mit dem man die Versicherungen bezahlen, und sich vielleicht auch mal was neues zum Anziehen holen kann. Und das mit dem nebenbei jobben würde ich gerne machen. Mein AG gibt mir eine vollkommen freie Zeiteinteilung aber mit kind ist das auch nicht immer so einfach. Naja. Mal schauen, was das Amt mir bezüglich ALG2 sagt. Vielleicht sind sie ja kulant, da es eh nur um 6-8 Monate geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sassy Geschrieben 8. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2009 Und du würdest es nicht schaffen, dich für 6 - 8 Monate in bisschen zurückzunehmen? Viel an Kleidung etc. muss man ja in 6 - 8 Monaten nicht kaufen, das verschiebt man halt nach hinten. Für mehr als ein Jahr ist das natürlich schwierig, klar. Bei Ämtern geht es nicht nach Kulanz. Die haben ihre Gesetze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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