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Jugend- und Auszubildendenvertretung ohne Betriebsrat


Sturm

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Hallo zusammen!

Bei der Recherche zum Thema JAV / Betriebsrat bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich mir selbst nicht beantworten kann.

Nehmen wir an, man macht eine Ausbildung in einem Restaurant o.ä.

Um Geld zu sparen, betreibt man dieses zum größten Teil mit Azubis und hat sonst nur noch einige festangestellte Leute als Betreuer und um den Laden am Laufen zu halten.

Das Klima ist schlecht. Arbeitszeitengesetz kennt man nur vom Hörensagen, Arbeitsschutzgesetz genausowenig. Die Belegschaft ist froh, dass sie einen Job hat. Die Geschäftsführung reibt sich die Hände, da die Lohnkosten niedrig sind und die Gäste zur Oberschicht gehören und dementsprechende Preise bezahlen.

Die Auszubildenden möchten eine Vertretung wählen um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Allerdings gibt es keinen Betriebsrat und auch keinen Festangestellten, der diesen Posten übernehmen würde.

Da ohne Betriebsrat keine JAV möglich ist stellt sich die Frage: Welche alternativen Möglichkeiten gibt es für Auszubildende bei einer sturen Geschäftsführung und unwilligem Personal, die Arbeitsbedingungen zu verbessern?

Gruß, Sturm

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Ich bin zwar im Öffentlichen Dienst in der JAV aber ich denke, dass die Thematik ähnlich ist (hab auch nochmal kurz nachgelesen).

Im Gesetzestext gibt es zwar einige Bezüge auf den Betriebsrat, aber es steht nicht explizit beschrieben, dass eine JAV nicht auch ohne diesen wählbar wäre. Auf der anderen Seite wird dies nicht sonderlich sinnvoll sein, da die JAV nicht die entsprechenden Befugnisse hat (Recht auf Mitbestimmung, Recht auf Anhörung usw.usf.). Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obligen dem Betriebsrat.

Demzufolge würde ich sagen: Möglich ja, sinnvoll nein.

Aber was steht denn der Bildung eines Betriebsrates und dann der JAV im Wege?

Ansonsten sollte es doch auch möglich sein, sich einen Azubi als Sprecher auszuwählen und dann in Gemeinschaftsarbeit entsprechende Gesetzestexte zu wälzen (der Vorbereitung wegen) und dann das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen? Denn auch ohne Betriebsrat / JAV müssen die rechtlichen Gegebenheiten gewahrt werden...

MfG Erratum

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Hmm... ich denke der Punkt "Angst", möglicherweise auch "Duckmäusertum" (obwohl das sehr negativ klingt und ich mir dieses Urteil eigentlich nicht erlauben darf) stehen dem Ganzen im Wege.

Ich sehe auch keine großen Chancen auf Besserung ohne dass sich die Mentalität bei den Angestellten nicht grundlegend ändert.

Das Problem ist nun mal, dass z.b. bei der Vergabe von Urlaub oder beim Erstellen des Dienstplans manche Personen scheinbar benachteiligt werden. Wenn nun jemand den Helden der Ausbildung spielen möchte, hätte das mit Sicherheit Konsequenzen bei der Behandlung desjenigen und bei dessen Dienst.

(Anmerkung: Arbeiten bis weit über 10 Stunden hinaus und 7-Tagen-Wochen, sowie eine Ruhezeit von weniger als 3 Stunden sind keine Seltenheit- bspw: 5 Uhr Dienstende. 7.30 Unterricht in der Berufsschule)

Der Arbeitgeber ist uneinsichtig und verweist auf den Personalmangel. Kein Wunder, da Kündigungen von Azubis keine Ausnahme sind. In Geldnöten steckt man in Anbetracht der Umsätze allerdings nicht.

Bearbeitet von Sturm
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