Gast Meisterflasch Geschrieben 10. Dezember 2009 Geschrieben 10. Dezember 2009 kann man sich mit diesem Text absichern oder reicht dieser nicht aus Rechteübertragung zwischen dem Verein: und Herrn/Frau: _____________________ Datum: _____________________ wohnhaft: _____________________ geboren am: _____________________ Telefon: _____________________ wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der folgenden Daten (Vornamen, Nachnamen, Geburtstag, Graduierung, Bilder ,) dem Verein Übertragen werden. Der Verein darf die produzierten Daten ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form auf der Vereinsseit, Illustrationen und zu Werbezwecken verwenden. Das Vereinsmitglied überträgt dem Verein gleichzeitig alle Nutzungsrechte der oben genannten Daten ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Vereinsmitglied steht im Ermessen des Vereines. Dieser Vertrag unterliegt deutschen Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftformen. _________________________________________ Datum, Unterschrift Zusatzerklärung bei minderjährigen Vereinsmitgliedern: Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung. _________________________________________ Datum und Unterschrift der Eltern oder des sonstigen gesetzlichen Vertreters
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Dezember 2009 Geschrieben 10. Dezember 2009 Frag einen Anwalt. Ich finde das schon ziemlich heftig, was du da gerade fordern willst.
kingofbrain Geschrieben 10. Dezember 2009 Geschrieben 10. Dezember 2009 Ich bin der Meinung, Deine Bedingungen kollidieren mit den Regelungen zur informationellen Selbstbestimmung. Nur weil ich jetzt gerade will, dass meine Bilder vom Verein gezeigt werden dürfen, muss das nicht in Zukunft so sein. Daher meine Laienmeinung: damit wirst Du nicht durchkommen. Ich kenne solche Vereinbarungen auch (auch aus dem Vereinsleben), allerdings immer mit der Möglichkeit, die Genehmigung zurückzuziehen. Neben der zeitlichen Komponente ist in meinen Augen nicht zulässig, dass Du personenbezogene Daten verwenden willst, ohne näher zu erläutern, wo und wie Du sie verwenden willst. Auch hier sehe ich rechtliche Probleme. Allerdings ist meine Meinung natürlich kein rechtlicher Rat oder eine rechtliche Beratung, dafür ist der Anwalt Deines Vertrauens zuständig. Peter
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