dani32 Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Tag zsammen! Ich (24 3/4 Jahre alt!!)hab meine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemint. im Sommer diesen Jahres abgeschlossen und einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten! Kurz vorher kamen dann die Damen und Herren vom Ziviamt an und wollen mich ziehen. Jetzt konnte ich mich mit ganz viel Glück bis Ende dieses Jahres zurückstellen lassen und muss Anfang 2010 anfangen. Das sind 9(!) Monate die ich aus diesem Beruf raus bin! Ich würde mal sagen,dass das eine lange Zeit ist, gerade im EDV Bereich! Hat jemand damit Erfahrungen, da evtl. mittendrin oder nach kurzer Zeit doch noch raus zu kommen? Greetz! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 (bearbeitet) Das sind 9(!) Monate die ich aus diesem Beruf raus bin! Ich würde mal sagen,dass das eine lange Zeit ist, gerade im EDV Bereich! Tja, das "Problem" hat jeder ehrenwerte gesunde deutsche Mann (auch Informatiker!). Hat jemand damit Erfahrungen, da evtl. mittendrin oder nach kurzer Zeit doch noch raus zu kommen? Selbst für THW oder Freiwillige Feuerwehr könnte es zu spät sein ... siehe Link. Auszug: F: Okay, genug der Definitionen. Wie kann ich mich jetzt vom Wehrdienst befreien lassen? A: Da gibt es mehrere Möglichkeiten: - Ganz automatisch vom Wehrdienst bist du befreit: 1. Wenn du evangelisch bist als ordinierter Geistlicher 2. Wenn du römisch-katholisch bist ebenfalls als Geistlicher, aber vergiß die Diakonatsweihe nicht 3. Wenn du einer anderen Konfession angehörst, werde hauptamtlich tätiger Geistlicher in einer Funktion, die der unter 1. bzw. 2. beschriebenen entspricht. 4. Wenn du schwerbehindert bist mußt du ebenfalls keinen Wehrdienst leisten. - Auf deinen Antrag hin kannst du vom Wehrdienst befreit werden: 1. Wenn dein Vater, deine Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen von Wehr- oder Zivildienst verstorben sind. 2. Wenn du zwei Geschwister hast, die schon Wehr- oder Zivildienst oder einen andere Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 a) - h) WPflG geleistet haben. 3. Wenn du verheiratet oder eingetragener Lebenspartner bist oder elterliche Sorge ausübst. Den Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst kannst du frühestens nach Erfassung durch die Erfassungsbehörde und spätestens bis zum Ende der Musterung stellen. F: Gut jetzt, wann und wo stelle ich also den Antrag auf die Verpflichtung zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz? A: Du stellst den Antrag bei der zuständigen Behörde, das sind oftmals die Landratsämter oder die Ämter für Brand- und Katastrophenschutz. Du musst den Antrag vor Vollendung des 23. Lebensjahres (= dein 23. Geburtstag) stellen. Wenn die Behörde deinem Antrag zustimmt, dann wirst du für die Dauer deiner Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz nicht zum Wehrdienst herangezogen. Du siehst also auch hier, dass du keineswegs vom Wehrdienst befreit bist, sondern lediglich nicht herangezogen wirst. Den Antrag solltest du so früh wie möglich stellen, wenn du allerdings noch nicht volljährig bist ist dazu die Einwilligung deines/r Erziehungsberechtigten notwendig. Fazit: Mach dein Zivi. Bearbeitet 29. Dezember 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dani32 Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Ja das sagt man mir öfters. Ich hab nur mal gehört, dass wenn man mit diesem perönlichen Konflikt, Angst zukünftige Jobsuche etc. nicht klarkommt (wie auch immer ich das jetz betiteln soll), man da doch irgendwie rauskommt. Mein Problem ist nicht der Zivi ansich, sondern wie schon gesagt diese elendigen 9 Monate wo ich aus diesem Beruf raus bin! Jemand der nicht in diesem Beruf tätig ist, weiß nicht wovon man spricht, aber wenn man weiß worums dadrin geht....naja. Danke dir erstmal für die schnelle Antwort:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf. In neun Monaten wird ja wohl nicht alles in der IT auf den Kopf gestellt und ich denke, dass Du in neun Monaten deine Aufgaben in der jetzigen Firma ohne große Probleme wieder aufnehmen kannst. Du bekommst einmal eine Einweisung was sich firmentechnisch in den letzten neun Monaten geändert hat und fertig. Und es ist dir ja nicht untersagt, in den nächsten neun Monaten das Internet zu konsumieren und dich nenbenher abends oder am Wochenende weiterzubilden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 bevor ich was tippe hab ich jetzt doch schnell die quelle rausgesucht Ende von Wehrpflicht und Einberufbarkeit Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr (bei Offizieren und Unteroffizieren das 60. Lebensjahr) vollendet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet. Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug): * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert; Quelle: Wehrpflicht ? Wikipedia und deckt sich auch mit meinem Wissen - ich frage mich also wieso du mit fast 25 noch eingezogen wirst ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Ich hab nur mal gehört, dass wenn man mit diesem perönlichen Konflikt, Angst zukünftige Jobsuche etc. nicht klarkommt (wie auch immer ich das jetz betiteln soll), man da doch irgendwie rauskommt. Hat das nicht jeder? Aber wenn du natürlich massive psychische Probleme hast, dann solltest du dir ein Gutachten von deinem Arzt/Psychiater holen und das schleunigst deinem Kreiswehrersatzamt bzw. dem Amt für Zivildienst schicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dani32 Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Ich wurde zuerst bis 23. zurückgestellt weil ich noch in der Ausbildung war. Dann wurde ich erneut bis Ende dieses Jahres zurückgestellt. Direkt Anfang 2010 werd ich 25 was eigentlich das oberste Alter ist. Man ärgert sich halt einfach nur sehr über solche Sachen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 (bearbeitet) und deckt sich auch mit meinem Wissen - ich frage mich also wieso du mit fast 25 noch eingezogen wirst ? Einfach den nächsten Punkt von deinem Link mitposten Davon zu unterscheiden ist allerdings die in § 5 WPflG geregelte Einberufbarkeit Ungedienter, die in Friedenszeiten (unvollständiger Auszug): * in der Regel bis zum 23. Geburtstag andauert; * bis zum 25. Geburtstag andauert unter anderem bei o genehmigungspflichtigen, aber ungenehmigten Auslandsaufenthalten und bei o Zurückstellungen, die eine Einberufung bis zum 23. Geburtstag verhindern; * bis zum 30. Lebensjahr andauert, wenn wegen einer Verpflichtung im Katastrophenschutz eine Einberufung vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht möglich war; * bis zum 32. Geburtstag andauert bei Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden (zum Beispiel Ärzte). Man ärgert sich halt einfach nur sehr über solche Sachen... Über was? Das der deutsche Staat dich erst deine Ausbildung zu Ende machen lässt bevor er dich einzieht? Ich persönlich finde das ziemlich fair. Bearbeitet 29. Dezember 2009 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 hm, big danke fürs augen verdrehen -.- hatte nicht gedacht das er zurückgestellt wurde, weil er weiter nichts davon geschrieben hat, nur gemeint hat das er von sommer bis jetzt zurück gestellt wurde ... und imm sommer war er auch schon über 23... @ TE ... da würde ich dann wohl sagen pP ... und ja es ist ausgesprochen ärgerlich, vor allem da du statt "gesellen"gehalt mit glück vielleicht 5k oder so verdienst ... ****s ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dani32 Geschrieben 29. Dezember 2009 Autor Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Ja.....pP... So sah ich das auch monate lang als ich mich damit endlich mal abgefunden habe...so ab und an denk ich halt einfach nur dass sowas absolut nich sein kann! Es gibt genug andere die so´n Quatsch machen können, bspw. die keinen ob haben und nich wissen was sie mit ihrer Zeit anstellen sollen! Naja nun gut der Diskussion, is halt nich zu ändern. Ich wünsche den Herren auf jeden Fall einen guten Rutsch ins neue Jahr und vielen Dank für die Antworten! Gruß! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 (bearbeitet) Fazit: Mach dein Zivi. Es gibt noch das Spiel auf Zeit. Das kann aber auch nach hintenlosgehen... Du kannst nur bis zu deinem 25. Geb. gezogen werden. Da du bereits 24 3/4 mußt du nur die Zeit bis zum 25. Geburtstag heraus zögern. Du hast leider nicht geschrieben, ob du bereits auf eine Zivildienststelle einberufen bist oder nur die Ankündung zur Heranziehung incl. Aufforderung zur Suche einer Zivildienststelle bekommen hast. Hast du noch keine Zivildienststelle, such dir erstmal keine. Es sind nur etwa 3% der Zivistellen zuweisungsberechtigt, d.h. die Stelle kann einfach vom Bundesamt f.d.Zivildienst besetzt werden ohne das die Dienststelle mit redet. Das Bundesamt muss dir in diesem Fall erstmal eine Stelle für dich finden. Schaffen Sie es nicht rechtzeitig eine Stelle zufinden, bist du raus, da du nicht mehr einberufen werden kannst. Wenn sie eine finden, bekommst du wahrscheinlich eine Zivildienststelle, fernab von deinem jetztigen Wohnort. Hast du bereits eine Zivildienststelle, kannst du deine Verweigerung wiederufen (einfacher Brief an das Bundesamt reicht). Dann verfällt die Einberufung zum Zivildienst und du mußt zur Bundeswehr. Wie schnell dann ein Einberufungstermin zur Bundeswehr für dich gefunden wird weiß man nicht. Wenn es gut läuft bist du 25 bis der nächste Einberufungstermin ansteht (normal: 2.1, 1.4., 1.7., 1.10. bei Mariene und Luftwaffe aber abweichend), wenn es schlecht läuft bist du 9 Monate beim Bund. Man kann die Verweigerung aber auch während des Zivildienstes wiederrufen. Dann kommt man aber direkt zum Bund (fließender Übergang), wenn man aber dann schon 25. ist, können die einen nicht mehr zum Bund einberufen, somit ist man dann raus. Ob einer dieser Wege für dich gangbar ist mußt du entscheiden. Schau dich auch mal nach Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer um, diese sind tiefer im Thema drin und können besser beraten. Gruß Pönk PS: Diesmal ohne Links, da es keine Vernüpftigen Quellen gibt, als andere Foren. Das Wissen über das Zeitspiel habe ich in meinem Zivildienst gelernt, den ich bei der Cartias in der Verwaltungsstelle des Zivildienstes abgeleistet habe. Damals konnte man zwar noch mit 28. gezogen werden, aber ansonsten hat sich nicht viel geändert. Bearbeitet 29. Dezember 2009 von Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pascal87 Geschrieben 29. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2009 Wie kann man nur so einen Zirkus um etwas völlig normales veranstalten? Ich muss im Moment auch Zivildienst machen und bei mir ist es sogar noch blöder gelaufen, als bei dir: Ich war so ehrlich meinem Arbeitgeber zu sagen, dass ich gezogen wurde, ohne vorher einen - schon ausgehandelten, vorbereiteten - unbefristeten Vertrag unterschrieben zu haben, damit er das beim nächsten Projekt einplanen kann, dadurch hat er das Angebot zurück gezogen. Genau das ist übrigens ca. der Hälfte der Zivis in meiner Dienststelle (insg. 23 Leute) passiert, die andere Hälfte wurde erst gar nicht übernommen, weil sie noch keinen Wehrdienst abgeleistet haben, nur einer hat das Glück nach dem Zivi in seinen Betrieb zurück kehren zu können. Ich habe es als Chance gesehen und mir Gedanken über meine berufliche Entwicklung gemacht, ab 1. April studiere ich nun, worauf ich nicht gekommen wäre, wenn ich nach der Ausbildung nahtlos in meinem alten Betrieb weiter gearbeitet hätte. Das Argument: "Sollen sie doch die Arbeitslosen zum Bund/Zivi verwenden", geisterte mir - ehrlich gesagt - zu Beginn auch im Kopf herum, spätestens wenn du deinen Zivildienst ableistest und eine Aufgabe mit Verantwortung zu erledigen hast, wird dir klar, warum Gammler auch dort nichts verloren haben. In meiner Dienststelle z.B. gibt es nicht einen Zivi der nicht entweder ne abgeschlossene Ausbildung und/oder Abi hat. Ich bin übrigens im Fahrdienst, wo man mit keinem der verbreiteten Vorurteile über den Zivildienst in Kontakt kommt, nur die Arbeitszeiten sind gewöhnungsbedürftig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 3/4 ? Dir fehlen also noch knapp 3 Monate zum 25.? Meiner Erfahrung nach ist es überhaupt kein Problem das Thema Monatelang hinauszuziehen. Briefe sind bei mir prinzipiell nie angekommen, außer sie waren als Einwurfeinschreiben unterwegs, muss wohl am schlampigen Postmitarbeiter gelgen haben. Ich bin auch mal öfters zu Verwandten umgezogen, die etwas weiter weg gewohnt haben, dass wusste das Amt offensichtlich nicht, da ja dann eine andere Dienststelle zuständig war. .... Im Internet gibt es zahllose solcher Geschichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
b0bb0r Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 Bei mir war es ähnlich...obwohl in der Zeit wo ich nicht in der Schule und noch keine Ausbildung angefangen habe, wollten sie nix von mir hören...und dann kamen sie auf einmal. Dann wollte ich zum THW, war aber da aber schon 23 und 1 Monat und deshalb wollten die mich auch nicht mehr...dann hab ich mir gedacht: ihr könnt mich mal und hab geheiratet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ExAzubi Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 Du kannst versuchen dich erneut mustern zu lassen und schauen ob du dann T3 bekommst --> untauglich. Allerdings würde ich nicht schummeln, da das eine Straftat ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Basito Geschrieben 30. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2009 (bearbeitet) Hast du den schon einen Termin wann du eingezogen wirst? Wenn du zum 1.1. keinen hast, wird meines Wissens erst zum 1.4. eingezogen (für den 1.4 müsstest du aber wenn auch schon eine Einberufen bekommen haben) und wenn du dann schon 25 bist hast du gewonnen. Ansonsten kann ich jedem raten macht den Techniker in Teilzeit, weil der Techniker ist ein Rückstellungsgrund für den Wehrdienst und wenn es mit dem Alter passt seit ihr nach den 4 Jahren Techniker über 25. Bearbeitet 30. Dezember 2009 von Basito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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