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Wie sich die IHK versehen kann


Prüfling2009

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

auch ich hatte im November meine schriftliche Abschlussprüfung.

Bei GA1 wusste ich, dass es nicht so gut geworden ist, GA2 fand ich dagegen eigentlich sehr gut - Wiso so wie immer.

Dann kam am 18. Dezember der Schock!

GA1: 64%

GA2: 54% (da wo ich mir so sicher war)

Wiso: 89%

Naja seitdem hatte ich ab und zu schlaflose Nächte und habe gedacht "hätteste man nicht verkürzt"....

Das Ergebnis spiegelt gar nicht meine Noten wieder, mein Zeugnis (vorläufig) besteht nur aus 1 und einer 2 - also einem Schnitt von 1,1.

Naja, dementsprechend gut bereite ich mich momentan auf die mündliche Prüfung vor, weil ich halt so ein schlechtes Ergebnis "rausreißen" muss.

Heute Abend logge ich mich erneut in das Portal der IHK ein und was sehe ich da:

GA1: 65% (+1%)

GA2: 94%(+40%)

Wiso: 89 (unverändert)

Ich dachte mich trifft der Schlag - geil.

Als ich meiner Lehrkraft damals von dem Ergebnis in GA2 erzählt habe, war auch diese geschockt - weil es halt eben gar nicht mit meinen schriftlichen Leistungen übereinstimmt.

Ich denke mal das einfach jemand anstatt der 9 eine 5 gelesen hat. Aber sowas bereitet einem echt schlaflose Nächte - das ist schon ziemlich doof. Zumal ich bei GA2 so ein gutes Gefühl hatte und dann kommen da 54%. Da kommen schon richtig große Selbstzweifel auf - zumal ich mich eigentlich sehr gut vorbereitet gefühlt habe. Ich denke bei GA1 kamen zum Teil Unwissen (außer NAT-T) und Aufregung dazu - GA2 fand ich sehr gut.

Naja letztenendes kann ich nun wesentlich entspannter in das Fachgespräch gehen, aber interessant das sowas auch bei der IHK passiert.

Vielleicht lädt mich da ja mal jemand auf eine Pizza ein :-)

Grüße,

Prüfling2009

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wow, ok...

das ist echt interessant...

hab auch in einem Bereich 62%, womit ich nie gerechnet habe (habe wesentlich mehr erwartet)

die 62% habe ich aus dem vorläufigen Ergebnis, dass ich per Post bekommen habe.

Vielleicht ist bei mir auch ein Fehler unterlaufen.

Habt Ihr vielleicht eine Ahnung, wie das kontrollieren kann?

Oder muss ich mich überraschen lassen und bis zum Zeugnis warten?

PS: Haben leider kein Online - Portal (IHK Bonn)

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Tjah,

mein Berufsschullehrer hat sich anscheinend drum gekümmert.

Er sitzt wie so viele mit im PA - aber dennoch schon irre :)

Ich trinke nun erstmal Sekt :D

Hallo,

kann ich mir nicht vorstellen, bei mir war die Prüfung GA1=4 GA2=4 WISO=3

ausgefallen. Hatte total den Blackout bei der Prüfung, und bis ich wieder reingefunden hatte ging schonmal richtig viel Zeit drauf. Den letzten Handlungsschritt konnte ich nur anfangen, dann war die Zeit vorbei.

Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich total durchgefallen bin.

Nachdem ich heute diesen Beitrag gelesen hatte, habe ich mich sofort nochmal bei der IHK eingeloggt. Dort stand heute:

GA1=4

GA2=4

WISO = 2 (+7 Punkte)

GA1 und GA2 sind gleich geblieben, bei WISO habe ich jetzt auf einmal 7 Punkte mehr.

mfg

Micha

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Hui, zum Glück hat da jemand noch den Irrtum gemerkt ^^

Aber es zeigt sich mal wieder: Fehler sind menschlich und die IHK-Prüfer letztendlich auch nur Menschen :bimei

Es gibt Bereiche in denen keine Fehler passieren dürfen - Prüfungsergebnisse gehören dazu!:hells:

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mich würd ja mal interessieren wenn des keiner von denen mitbekommt... bzw erst nach nem jahr oder so... was dann wohl passiert? :D

Einfache Antwort: wenn es bemerkt wird, dann wir es auch korrigiert. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, da wurden die Punkte von einer Seite nicht mitaddiert - sowohl der erste als auch der zweite Prüfer haben die Seite korrigiert, aber leider keinen Wert rechts unten für das Zusammenzählen notiert. Da fehlten dann 15 Punkte. Das wurde auf "erstaunte" Nachfrage des Prüfling nochmal angeschaut und umgehend korrigiert.

Auch wenn das oben ein Kollege in Zweifel zieht: wir Prüfer sind nur Menschen. Und an so manchen Prüfling: Seid froh, dass wir das sind :floet:

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Ich glaube, er meinte, wie das aussieht, wenn der Fehler erst nach beispielweise nem halben Jahr auffällt. Wenn ich dann vorher wegen des Fehler die Ausbildung nicht geschafft habe und dann deswegen vielleicht auf der Straße steh

Genau das meinte ich.... :D

gibt es dann Schadensersatz oder so? :bimei

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Genau das meinte ich.... :D

gibt es dann Schadensersatz oder so? :bimei

Reinjuristisch mal die Fragen:

Kannst du nachweisen, dass der Schaden aufgrund der falschen Beurteilung seitens der IHK entstanden ist?

Kannst du diesen Schaden auf Euro und Cent belegen?

Wenn willst du genau verklagen?

Eventuell die Sekretärin, die den Zahlendreher gemacht haben könnte?

Ich glaube mal, dass man mit Schadensersatz nicht weit kommt.

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Kannst du nachweisen, dass der Schaden aufgrund der falschen Beurteilung seitens der IHK entstanden ist?

Wenn ich eine Übernahme nicht bekomme, weil ich erst noch ein halbes Jahr auf die zweite Prüfung warten muss, dann kann man das nachweisen.

Kannst du diesen Schaden auf Euro und Cent belegen?

Bei obigem Beispiel geht das. Differenz aus Azubi-Gehalt und gehalt der Vollzeitstelle hochgerechnet auf die Dauer des Ausfalls. Theoretisch könnte man dann sogar die nicht getätigten Beiträge zur Rentenversicherung mit ansetzen.

Wenn willst du genau verklagen?

Eventuell die Sekretärin, die den Zahlendreher gemacht haben könnte?

Generell würde ich in dem Fall die IHK selbst als "Beklagten" wählen. Denn im Endeffekt ist es egal, ob der Chef, die Sekretärin oder der Azubi einen Fehler im Unternehmen macht

Ich glaube mal, dass man mit Schadensersatz nicht weit kommt.

Solange hier keine Anwälte unter uns weilen, denk ich nicht, dass wir bei der Aussage alle zu einem vernünftigen Schluss kommen. Hoffen wir einfach, dass die vorläufigen Fehler bis zum Zeugniss immer alle entdeckt werden :D

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Wenn ich eine Übernahme nicht bekomme, weil ich erst noch ein halbes Jahr auf die zweite Prüfung warten muss, dann kann man das nachweisen.

Mal bitte nicht die angesprochene Sachlage verdrehen.

Sofern du weiter als Azubi bei der Firma beschäftigt bist, bleibt die Differenz zwischen Azubi-gehalt und Festgehalt dein Wunschtraum.

Einen juristischen Nachweis der potentiellen Übernahme wirst du nicht bringen können, weil sich die Sachlage geändert hat und zumal jede Bekundigung deines Arbeitgebers hier vor Gericht als parteiisch eingestuft sein dürfte.

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Mal bitte nicht die angesprochene Sachlage verdrehen.

Sofern du weiter als Azubi bei der Firma beschäftigt bist, bleibt die Differenz zwischen Azubi-gehalt und Festgehalt dein Wunschtraum.

Einen juristischen Nachweis der potentiellen Übernahme wirst du nicht bringen können, weil sich die Sachlage geändert hat und zumal jede Bekundigung deines Arbeitgebers hier vor Gericht als parteiisch eingestuft sein dürfte.

Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Fakten zu verdrehen. Es ging um den rein hypothetischen Fall.

Und warum die Differenz der Gehälter ein Wunschtraum wäre, versteh ich zwar nicht, aber ist auch egal - denn wie xXGSiXx schon sagte: wir schweifen vom thema ab

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ich wünsche denen, die hier meinten, dass Fehler nie vorkommen dürfen, 3 Stunden Klausurenkorrektur ... ich hab' das mal einen Tag und :eek das war der Horror. Was da für ein Mist zusammengeschrieben wurde, das geht auf keine Kuhhaut!

Und wenn ich daran denke, wie bei wackeligen Kandidaten alle Hühneraugen zugedrückt wurden und nach einzelnen Punkten gesucht wurde ... Leute, ein Ankreuztest würde für viel mehr Durchfaller sorgen.

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