Prüfling2009 Geschrieben 3. Januar 2010 Teilen Geschrieben 3. Januar 2010 Hallo zusammen, auch ich hatte im November meine schriftliche Abschlussprüfung. Bei GA1 wusste ich, dass es nicht so gut geworden ist, GA2 fand ich dagegen eigentlich sehr gut - Wiso so wie immer. Dann kam am 18. Dezember der Schock! GA1: 64% GA2: 54% (da wo ich mir so sicher war) Wiso: 89% Naja seitdem hatte ich ab und zu schlaflose Nächte und habe gedacht "hätteste man nicht verkürzt".... Das Ergebnis spiegelt gar nicht meine Noten wieder, mein Zeugnis (vorläufig) besteht nur aus 1 und einer 2 - also einem Schnitt von 1,1. Naja, dementsprechend gut bereite ich mich momentan auf die mündliche Prüfung vor, weil ich halt so ein schlechtes Ergebnis "rausreißen" muss. Heute Abend logge ich mich erneut in das Portal der IHK ein und was sehe ich da: GA1: 65% (+1%) GA2: 94%(+40%) Wiso: 89 (unverändert) Ich dachte mich trifft der Schlag - geil. Als ich meiner Lehrkraft damals von dem Ergebnis in GA2 erzählt habe, war auch diese geschockt - weil es halt eben gar nicht mit meinen schriftlichen Leistungen übereinstimmt. Ich denke mal das einfach jemand anstatt der 9 eine 5 gelesen hat. Aber sowas bereitet einem echt schlaflose Nächte - das ist schon ziemlich doof. Zumal ich bei GA2 so ein gutes Gefühl hatte und dann kommen da 54%. Da kommen schon richtig große Selbstzweifel auf - zumal ich mich eigentlich sehr gut vorbereitet gefühlt habe. Ich denke bei GA1 kamen zum Teil Unwissen (außer NAT-T) und Aufregung dazu - GA2 fand ich sehr gut. Naja letztenendes kann ich nun wesentlich entspannter in das Fachgespräch gehen, aber interessant das sowas auch bei der IHK passiert. Vielleicht lädt mich da ja mal jemand auf eine Pizza ein :-) Grüße, Prüfling2009 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cheris Geschrieben 3. Januar 2010 Teilen Geschrieben 3. Januar 2010 Hui, zum Glück hat da jemand noch den Irrtum gemerkt ^^ Aber es zeigt sich mal wieder: Fehler sind menschlich und die IHK-Prüfer letztendlich auch nur Menschen :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Prüfling2009 Geschrieben 3. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. Januar 2010 Tjah, mein Berufsschullehrer hat sich anscheinend drum gekümmert. Er sitzt wie so viele mit im PA - aber dennoch schon irre Ich trinke nun erstmal Sekt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 3. Januar 2010 Teilen Geschrieben 3. Januar 2010 Da zeigt sich mal wieder die exzellente Kompetenz der IHK in allen Bereichen. Ironie-Tags darf der Leser setzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chrissa87 Geschrieben 4. Januar 2010 Teilen Geschrieben 4. Januar 2010 wow, ok... das ist echt interessant... hab auch in einem Bereich 62%, womit ich nie gerechnet habe (habe wesentlich mehr erwartet) die 62% habe ich aus dem vorläufigen Ergebnis, dass ich per Post bekommen habe. Vielleicht ist bei mir auch ein Fehler unterlaufen. Habt Ihr vielleicht eine Ahnung, wie das kontrollieren kann? Oder muss ich mich überraschen lassen und bis zum Zeugnis warten? PS: Haben leider kein Online - Portal (IHK Bonn) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ejay Geschrieben 4. Januar 2010 Teilen Geschrieben 4. Januar 2010 Vielleicht hat da auch online jemand die falschen Ergebnisse eingetragen Freu dich nicht zu früh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
d.sinclair Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Tjah, mein Berufsschullehrer hat sich anscheinend drum gekümmert. Er sitzt wie so viele mit im PA - aber dennoch schon irre Ich trinke nun erstmal Sekt Hallo, kann ich mir nicht vorstellen, bei mir war die Prüfung GA1=4 GA2=4 WISO=3 ausgefallen. Hatte total den Blackout bei der Prüfung, und bis ich wieder reingefunden hatte ging schonmal richtig viel Zeit drauf. Den letzten Handlungsschritt konnte ich nur anfangen, dann war die Zeit vorbei. Ich hatte eigentlich gedacht, dass ich total durchgefallen bin. Nachdem ich heute diesen Beitrag gelesen hatte, habe ich mich sofort nochmal bei der IHK eingeloggt. Dort stand heute: GA1=4 GA2=4 WISO = 2 (+7 Punkte) GA1 und GA2 sind gleich geblieben, bei WISO habe ich jetzt auf einmal 7 Punkte mehr. mfg Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrWilson Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Tja Moritz, so kanns laufen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reVolt Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Bei mir hat sich nichts verändert - weder nach oben, noch nach unten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 6. Januar 2010 Teilen Geschrieben 6. Januar 2010 Hui, zum Glück hat da jemand noch den Irrtum gemerkt ^^ Aber es zeigt sich mal wieder: Fehler sind menschlich und die IHK-Prüfer letztendlich auch nur Menschen :bimei Es gibt Bereiche in denen keine Fehler passieren dürfen - Prüfungsergebnisse gehören dazu!:hells: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xXGSiXx Geschrieben 7. Januar 2010 Teilen Geschrieben 7. Januar 2010 mich würd ja mal interessieren wenn des keiner von denen mitbekommt... bzw erst nach nem jahr oder so... was dann wohl passiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 7. Januar 2010 Teilen Geschrieben 7. Januar 2010 mich würd ja mal interessieren wenn des keiner von denen mitbekommt... bzw erst nach nem jahr oder so... was dann wohl passiert? Einfache Antwort: wenn es bemerkt wird, dann wir es auch korrigiert. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, da wurden die Punkte von einer Seite nicht mitaddiert - sowohl der erste als auch der zweite Prüfer haben die Seite korrigiert, aber leider keinen Wert rechts unten für das Zusammenzählen notiert. Da fehlten dann 15 Punkte. Das wurde auf "erstaunte" Nachfrage des Prüfling nochmal angeschaut und umgehend korrigiert. Auch wenn das oben ein Kollege in Zweifel zieht: wir Prüfer sind nur Menschen. Und an so manchen Prüfling: Seid froh, dass wir das sind :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 8. Januar 2010 Teilen Geschrieben 8. Januar 2010 Ich glaube, er meinte, wie das aussieht, wenn der Fehler erst nach beispielweise nem halben Jahr auffällt. Wenn ich dann vorher wegen des Fehler die Ausbildung nicht geschafft habe und dann deswegen vielleicht auf der Straße steh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xXGSiXx Geschrieben 8. Januar 2010 Teilen Geschrieben 8. Januar 2010 Ich glaube, er meinte, wie das aussieht, wenn der Fehler erst nach beispielweise nem halben Jahr auffällt. Wenn ich dann vorher wegen des Fehler die Ausbildung nicht geschafft habe und dann deswegen vielleicht auf der Straße steh Genau das meinte ich.... gibt es dann Schadensersatz oder so? :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 8. Januar 2010 Teilen Geschrieben 8. Januar 2010 Genau das meinte ich.... gibt es dann Schadensersatz oder so? :bimei Reinjuristisch mal die Fragen: Kannst du nachweisen, dass der Schaden aufgrund der falschen Beurteilung seitens der IHK entstanden ist? Kannst du diesen Schaden auf Euro und Cent belegen? Wenn willst du genau verklagen? Eventuell die Sekretärin, die den Zahlendreher gemacht haben könnte? Ich glaube mal, dass man mit Schadensersatz nicht weit kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 8. Januar 2010 Teilen Geschrieben 8. Januar 2010 Reinjuristisch mal die Fragen: Reinjuristisch auch mal angemerkt: die Ergebnisse sind so lange vorläufig, bis ihr das unterschriebene Zeugnis in der Hand habt. Gegen was wollt ihr also vorgehen? Gegen ein Ergebnis, das eindeutig als "vorläufig" gekennzeichnet wurde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 8. Januar 2010 Teilen Geschrieben 8. Januar 2010 Hui, zum Glück hat da jemand noch den Irrtum gemerkt ^^ /QUOTE] Wobei der Fehler im Internetportal nicht bedeutet, dass auch die falschen Ergebnisse ins Zeugnis eingetragen worden wären. Des weiteren sind das - wie Chief schon sagt - vorläufige Ergebnisse, die auch weiterhin angepasst werden können. GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jan. Geschrieben 9. Januar 2010 Teilen Geschrieben 9. Januar 2010 ich wollte mir meine Ergebnisse auch gerade nochmal angucken, aber: Die Ergebnisse sind bis zum 8. Januar 2010 23:59 Uhr einsehbar na toll... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 11. Januar 2010 Teilen Geschrieben 11. Januar 2010 Kannst du nachweisen, dass der Schaden aufgrund der falschen Beurteilung seitens der IHK entstanden ist? Wenn ich eine Übernahme nicht bekomme, weil ich erst noch ein halbes Jahr auf die zweite Prüfung warten muss, dann kann man das nachweisen. Kannst du diesen Schaden auf Euro und Cent belegen? Bei obigem Beispiel geht das. Differenz aus Azubi-Gehalt und gehalt der Vollzeitstelle hochgerechnet auf die Dauer des Ausfalls. Theoretisch könnte man dann sogar die nicht getätigten Beiträge zur Rentenversicherung mit ansetzen. Wenn willst du genau verklagen? Eventuell die Sekretärin, die den Zahlendreher gemacht haben könnte? Generell würde ich in dem Fall die IHK selbst als "Beklagten" wählen. Denn im Endeffekt ist es egal, ob der Chef, die Sekretärin oder der Azubi einen Fehler im Unternehmen macht Ich glaube mal, dass man mit Schadensersatz nicht weit kommt. Solange hier keine Anwälte unter uns weilen, denk ich nicht, dass wir bei der Aussage alle zu einem vernünftigen Schluss kommen. Hoffen wir einfach, dass die vorläufigen Fehler bis zum Zeugniss immer alle entdeckt werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xXGSiXx Geschrieben 11. Januar 2010 Teilen Geschrieben 11. Januar 2010 (bearbeitet) na also... es geht doch... da fällt mir ein... advocard - anwalts liebling... *g* ich denke mal das man heut zu tage alles und jeden verklagen kann... man brauch nur ein anwalt... xD aber des schweift jetzt vom thema ab... Bearbeitet 11. Januar 2010 von xXGSiXx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 11. Januar 2010 Teilen Geschrieben 11. Januar 2010 Wenn ich eine Übernahme nicht bekomme, weil ich erst noch ein halbes Jahr auf die zweite Prüfung warten muss, dann kann man das nachweisen. Mal bitte nicht die angesprochene Sachlage verdrehen. Sofern du weiter als Azubi bei der Firma beschäftigt bist, bleibt die Differenz zwischen Azubi-gehalt und Festgehalt dein Wunschtraum. Einen juristischen Nachweis der potentiellen Übernahme wirst du nicht bringen können, weil sich die Sachlage geändert hat und zumal jede Bekundigung deines Arbeitgebers hier vor Gericht als parteiisch eingestuft sein dürfte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 11. Januar 2010 Teilen Geschrieben 11. Januar 2010 Mal bitte nicht die angesprochene Sachlage verdrehen. Sofern du weiter als Azubi bei der Firma beschäftigt bist, bleibt die Differenz zwischen Azubi-gehalt und Festgehalt dein Wunschtraum. Einen juristischen Nachweis der potentiellen Übernahme wirst du nicht bringen können, weil sich die Sachlage geändert hat und zumal jede Bekundigung deines Arbeitgebers hier vor Gericht als parteiisch eingestuft sein dürfte. Es geht mir hier nicht darum, irgendwelche Fakten zu verdrehen. Es ging um den rein hypothetischen Fall. Und warum die Differenz der Gehälter ein Wunschtraum wäre, versteh ich zwar nicht, aber ist auch egal - denn wie xXGSiXx schon sagte: wir schweifen vom thema ab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xXGSiXx Geschrieben 11. Januar 2010 Teilen Geschrieben 11. Januar 2010 wir machen des mal lieber ganz einfach so... :floet: ~*Thread-Closed*~ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
euro Geschrieben 16. Januar 2010 Teilen Geschrieben 16. Januar 2010 ich wünsche denen, die hier meinten, dass Fehler nie vorkommen dürfen, 3 Stunden Klausurenkorrektur ... ich hab' das mal einen Tag und :eek das war der Horror. Was da für ein Mist zusammengeschrieben wurde, das geht auf keine Kuhhaut! Und wenn ich daran denke, wie bei wackeligen Kandidaten alle Hühneraugen zugedrückt wurden und nach einzelnen Punkten gesucht wurde ... Leute, ein Ankreuztest würde für viel mehr Durchfaller sorgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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