vallie Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Hallo, ich frage ich für meinen Bruder (26 Jahre alt). Er hat im September 08 die Ausbildung zum Informatiker begonnen und hatte 5 Tage Urlaubsanspruch. Im Vertrag steht nun weiter: Urlaubsanspruch für das Jahr 2009: 20 Tage (soweit ok, denke ich) Urlaubsanspruch für das Jahr 2010: 15 Tage Für das Jahr 2011, indem die Ausbildung ja erst beendet sein wird, gibt es keine Angaben zum Urlaubsanspruch. Meine Frage betrifft nun die 15 Tage für dieses Jahr: Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt, soviel ich weiß, 20 Tage. Er arbeitet 2010 ja auch das volle Kalenderjahr. Auf die Frage nach diesen 15 (seltsamen) Tagen, gab sein Chef zur Antwort, dass der Anspruch von 2010 und 2011 praktisch zusammengefasst wurde. Und da 2011 ja nur noch bis Ende August geht und somit weniger Anspruch besteht, wirkt sich das auch schon auf dieses Jahr aus.....:confused: Darf das so geschehen? Ich dachte immer, wenn ein Kalenderjahr VOLL gearbeitet wird, steht einem auch der gesamte Jahresurlaub IN DIESEM aktuellen Jahr zu(?). 2011 hat er dann einen geringeren Anspruch, das versteht sich von selbst! Wie ist es bei Euch? Wieviele Tage habt Ihr in den jeweiligen Kalenderjahren? Und gibt es viell. irgendwelche Quellen, mit deren Hilfe ich mich schlau machen könnte? Er ist übrigens kein Umschüler, falls das was zur Sache tut! Danke Euch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 (bearbeitet) Hi, so wie du es darstellst ist es nicht rechtens - weder für 2010 noch für 2011. Hier der Gesetzestext: BUrlG - Einzelnorm (was bedeutet, dass der Mindestanspruch 20 Tage Werktage beträgt bei einer 5-Tage-Woche). ciao vic Bearbeitet 5. Januar 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karl Nickel Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Normalerweise wird der Urlaub im ersten und letzten Ausbildungsjahr anteilsmäßig berechnet. Bei den Ausbildungsjahren dazwischen besteht voller Urlaubsanspruch. Das gilt alles, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Geregelt wird das alles durch das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Was der der Arbeitgeber deines Bruders macht, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Legal ist es jedenfalls auf den ersten Blick nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Was ich vor allem nicht verstehe ist dass die IHK den Vertrag so genehmigt (eingetragen) hat. Bei mir stand für 2012 (dem Jahr in dem ich fertig bin) wohl auch 1 Tag zu wenig im Vertrag (Betrieb hat sich wohl ver"rundet" )-> wurde sofort von der IHK korrigiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vallie Geschrieben 5. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Danke Euch! Ich versteh´s auch nicht. Der Vertrag ist sicherlich von der IHK so genehmigt worden. Ich hab ihn zwar jetzt nicht vor mir, aber gehe davon aus! Das bedeutet aber, dass man sich letztlich auch bei der IHK nach der Rechtmäßigkeit erkundigen könnte, oder? Komisch auch, dass über das letzte Jahr (2011) gar keine Information zum Urlaubsanspruch im Vertrag steht. Es sind nur die Jahre 2008 (Beginn), 2009, 2010 erwähnt. Als "Abschluß-Datum" der Ausbildung ist aber der 31.08.2011 angegeben! Tja.....sehr dubios:-( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Also ich würde mich einfach mal dummstellen und bei der IHK anrufen. Vertrag bereitlegen dass man nachsehen welche Nummer der hat, bzw gab es da zumindest bei mir einen extra Wisch "ihr Ausbildungsvertrag blabla einetragen unter der Nummer..." Falls dein Bruder den noch haben sollte, auch dazulegen und nicht abwimmeln lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wstenfuchs Geschrieben 5. Januar 2010 Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Huhu Kann es sein, dass sein Ausbildung, aufgrund von Vorbildung (z.B: Abitur) nur 2 Jahre dauert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
vallie Geschrieben 5. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2010 Nein, er macht ganz normale 3 Jahre. Hab aber soeben bei der IHK angerufen. Der sehr nette Mitarbeiter dort sagte, dass bereits 20 Tage nicht mehr die Norm wären, auch wenn er damit den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Aber die 15 Tage sind eindeutig gesetzeswidrig! Er hat angeboten, im Betrieb anzurufen, um die Sache zu klären. Natürlich konnte ich das nicht entscheiden. Alles Weitere wird mein Bruder in die Hand nehmen müssen, so er denn mag! Nun wissen wir´s aber zumindest. *Seufz*, wenn sich nicht die Weiber um alles kümmern müssten. Danke Euch;-))) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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