angry_nerd Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Hallo zusammen, das mag jetzt bei manchen auf Kritik stossen, aber es dreht sich um folgendes Thema: Ich werde Ende diesen Monats meine Ausbildung beenden und zum 01.06. mein Studium beginnen. Dazwischen liegen somit 4 Monate, die ich arbeitslos verbringen werde, da meine Firma mich nicht für diesen Zeitraum beschäftigen wird. Ich werde diese Zeit nutzen um die ersten Vorbereitungskurse zu belegen und mir in der neuen Stadt eine Wohnung suchen. Vielleicht auch ein paar Wochen über Zeitarbeit arbeiten. In meinem Zwischenzeugnis steht auch drin, dass ich die Firma aus eigenen Wunsch verlasse. Nun fehlt mir allerdings auch in diesem Zeitraum die Kranken- und Rentenversicherung. Kann ich trotzdem ALG I / bzw. II beantragen, oder werde ich gesperrt? Wie gesagt, es geht mir nicht darum dass ich irgendwelche Leistungen "abschöpfen" möchte, sondern nur um den Versicherungsschutz. Vielleicht könnt ihr mich beraten, was hier das beste Vorgehen ist. Vielen Dank und ich bin schon auf die ersten Flames gespannt! Gruß, angry nerd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyHero Geschrieben 14. Januar 2010 Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Mit dem Ende deiner Ausbildung endet auf völlig normale Weise dein befristetes Arbeitsverhältnis, somit hast du imho völlig normale Ansprüche auf dein ALG. Allerdings ist eine Ausbildungsvergütung meist so gering, dass du eh gleich ALG II bekommst, da dabei einfach mehr rumkommt. Bei 4 Monaten kanns auch schon sein, dass du vom Arbeitsamt zu irgendwas verpflichtet wirst. Auch da kannst/musst du angeben, dass deine Arbeitslosigkeit nur vorrübergehend ist. Ich würde dir (persönlich) aber empfehlen, sofern du bei deinem Ausbilder die möglichkeit hast, dort weiterzuarbeiten. Evtl. lässt sich ja eine Übereinkunft treffen, damit du dich um die Vorbereitung für dein Studium kümmern kannst (z.B. 4 Tage Woche). Für solche Fragen kann ich dir diese Adressen empfehlen: DGB-Jugend ~ Dr. Azubi DGB-Jugend ~ Beratungsforum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
angry_nerd Geschrieben 14. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2010 Hallo HappyHero, vielen Dank für die Information! Ich habe meine Frage (etwas umformuliert eingestellt. Gruß! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SoL_Psycho Geschrieben 15. Januar 2010 Teilen Geschrieben 15. Januar 2010 Hey, soweit ich weiß, muss man das Ende der Ausbildung 3 Monate vorher dem Arbeitsamt melden, wenn man keine Übernahme in der Tasche hat. Ansonsten kann es zu Sperrfristen kommen. Außerdem ist man meiner Meinung nach eine gewisse Zeit "nachversichert", das hatte mir die nette Dame vom Amt in der Woche zwischen Ausbildungsende und Arbeitsbeginn gesagt. Wie lang genau kann ich dir aber leider nicht mehr sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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