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Geschrieben

Tach auch,

folgende Sachlage: Arbeitnehmer sind ja in der Regel dazu angehalten, ihren Jahresurlaub (sprich 3 Wochen am Stück) bis zu einem festgelegten Datum einzureichen. Nun hab ich meinen Chef um eine Extrawurst gebeten, denn ich möchte meinen Urlaub gern in kleineren Teilen über das Jahr streuen (und mit anderen Worten auf diesen Jahresurlaub verzichten). Das hab ich letztes Jahr auch schon gemacht/machen dürfen und ich muss dazu sagen, dass ich allein an Projekten und Aufgaben arbeite und somit noch einen relativ eigenständigen Arbeitstag habe (sprich: niemand brauch mehr zu arbeiten, wenn ich fehle), sodass es personaltechnisch nicht ins Gewicht fallen sollte.

Nun kam von einem Kollegen aber der Einwand, dass so ein Jahresurlaub eigentlich gesetzlich vorgeschrieben sei. Ich finde aber nur Gesetztestexte über den Anspruch, nicht aber über etwaige Pflichten, diesen in einer bestimmten Form zu nehmen. Mein Chef meinte dann, dass es in dem Fall seine Pflicht ist, mich darauf aufmerksam zu machen - ob ich dem Folge leiste, sei meine Sache.

Hat da wer Erfahrung und kann mich aufklären, ob ich meinen "Haupturlaub" in der Form nehmen muss?

Geschrieben (bearbeitet)

Auf die Schnelle ...

BUrlG - Einzelnorm

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

(Tarifverträge, Betriebsvereinbarung, etc können natürlich wie immer abweichen)

12 Werktage = die berühmten 2 Wochen (da Werktage auch Samstag ist).

Aber wo kein Richter auch kein Henker, ohne damit irgendwas sagen zu wollen *hüstel*.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

So denk ich auch und mein Chef meinte ebenfalls, ihm sei das total Banane. Wo es vielleicht relevant werden kann, ist, wenn die Krankenkasse irgendwelche Kosten tragen soll, die z. B. durch Überarbeitung oder Stress entstanden sind. So, und wenn die nun sehen, dass ich bewusst auf diesen Jahresurlaub (der dem in meinem eigenen Interesse ja entgegen wirken soll) verzichtet hab ... da wäre es sicherlich ratsam gewesen, diesem "Gesetz" nachzukommen. Auf der anderen Seite hab ich es eben lieber, spontan und mehr oder weniger kurzfristig frei nehmen zu können. Mir ist solche Flexibilität relativ wichtig.

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