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Erstattung von Fahrtkosten zum Abendstudium?


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Ich habe jetzt an einer privaten FH ein berufsbegleitendes Studium aufgenommen. Nun zu meiner Frage: Da ich im Monat ca. 1100 - 1200 km fahren werde (eine Strecke zur FH ca. 40 km), würde ich mich freuen, wenn etwas Geld 'rein käme.

Noch bin ich Azubi (bis Januar), kann also nix von der Steuer absetzen. Als normaler Angestellter könnte man sowas doch als Werbungskosten geltend machen, oder? Wieviel bekäme man denn da?

Aber: Ein Bekannter von mir ist Elektriker, der seinen Meiter gemacht hat. (Schule kostet ebenfalls Geld, Fahrtkosten sind auch nicht ohne) Er hat damals vom Arbeitsamt einen Teil der Schulkosten bezahlt bekommen, sowie Fahrtkosten für die Weiterbildungsmaßnahme.

Gibt's sowas immer noch? Ich meine, dass das AA sich an den Kosten für Weiterbildung so ohne weiteres beteiligt?

Anja

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