shader09 Geschrieben 23. Januar 2010 Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Hallo, nachdem ich mich jetzt Stunden durchs Internet gelesen hab, und auch hier auf einige Beiträge zum Thema gestoßen bin, möchte ich meine Situation auch schilder. Erst mal etwas über mich, bin seit Anfang 07 in der Ausbildung zum FIA. Hab gute Noten in der Schule. Abgabe für das Thema der Prüfungsarbeit ist am 30.01., steh also kurz vor Ende meiner Ausbildung. Als ich heute nach Hause gekommen bin, hatte ich einen Brief von meinem Arbeitgeber im Briefkasten - Fristlose Kündigung zum 31.01.. Bezug genommen wird auf eine Abmahnung von Mitte Mai 08. (1. Krankgeschrieben und im Zoo gewesen, 2. AUB ungültig (kein Stempel), 3. verspätetes zusenden der AUB $5 A. 1 Entgeltfort.) Grund für den Brief wird die erneute verspätete Abgabe der AUB beim Arbeitgeber und das angebliche desinteresse an der Vorbereitung meiner Prüfungsarbeit sein. Seiner Meinuns nach hat er versucht mich seit Anfang Januar telefonisch zu erreichen und will sogar eine telefonische Aufforderung mir übermittelt haben. (War nicht auf Arbeit, weil ich 2 1/2 Wochen Schule hatte.) Ich kann mit aller Sicherheit sagen, dass er a) meine Handynummer hat und ich bis heute keinen Anruf oder Mailboxeintrag auf meinem Handy habe. Da ich aber Zuhause wohne, wird er wohl das Festnetz meinen. Wobei ich aber keine Information von meinen Eltern erhalten habe. Des Weiteren erwähnt er einen Eintrag auf meinem Profil eines Social Networks, "rumsitzen und banale Dinge erledigen". Ist ja auch so, als FIA sitzt man den ganzen Tag vorm Computer und die Hauptaufgaben in meiner Ausbildung waren mehr als banal meiner Einschätzung nach. Könnte auch das Schreiben einscannen. Ich werde am Montag normal auf Arbeit gehen und mit ihm darüber sprechen und Urlaub beantragen um mich um alles zu kümmern. Also zur IHK, Rechtsanwalt, Arbeitsamt etc. Wollte ihm erst drum bitten ob er sie nicht einfach zurück nimmt, doch wie ist das Arbeitsverhältnis nach so einer Aktion? Bin einfach total verzweifelt. Meine Fragen an euch, - ist das eigentlich eine gerechtfertigte Kündigung? - Was würdet ihr jetzt unternehmen? Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pascal87 Geschrieben 23. Januar 2010 Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Nach welchem Zeitraum hast du die neuste, ausschlaggebende AUB denn beim Arbeitgeber abgegeben? Wie wurde das Desinteresse an der Prüfung begründet, auf sowas kommt man ja nicht von alleine. Das alles macht schon so den Eindruck, als wärst du einer, der sich nicht um besonders viel kümmert, warum war denn kein Stempel auf der AUB und warum gehst du in den Zoo, wenn du blau machst? Für genauere Infos bezgl. deiner Chancen wirst du wahrscheinlich um einen Fachanwalt nicht herum kommen, eine fristlose Kündigung wird wohl niemand durch gutes Zureden zurücknehmen, er würde sich ja lächerlich machen. Bei drei Abmahnungen hätte ich mich an deiner Stelle mal früher darum gekümmert, was da nicht stimmt, das Verhältnis zu deinem Chef muss ja völlig gestört sein, wenn du nach drei Jahren Ausbildung erst durch das Anschreiben erfährst, dass du entlassen bist? Wenn ein Gespräch mit dem Chef nichts bringt, würde ich mich als erste Anlaufstelle an deine IHK wenden und schauen, ob es eine Möglichkeit gibt den Rest der Ausbildung in einem anderen Betrieb oder ohne Betrieb zu machen, es geht ja nur noch um Wochen, praktisch nur noch um die Prüfungen, wobei du für das Projekt wahrscheinlich zwingend einen Betrieb brauchst. Wenn die keine Lösung haben, ab zum Fachanwalt und schauen, ob es eine Möglichkeit gibt, aus der ganzen Sache so heraus zu kommen, dass dich ein anderer Betrieb noch annimmt und dir den Rest der Ausbildung ermöglicht, das kostet aber Zeit und Geld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shader09 Geschrieben 23. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Nach welchem Zeitraum hast du die neuste, ausschlaggebende AUB denn beim Arbeitgeber abgegeben? Wie wurde das Desinteresse an der Prüfung begründet, auf sowas kommt man ja nicht von alleine. Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte ab anfang Januar bis gestern Schule. 7/8.1 war ich Krank, am Montag wollt ich die AUB meinem KL vorlegen, doch hatten wir nicht mit ihm. Am Dienstag konnte oder wollte er keine Kopie ziehen, wodurch ich die AUB erst am Mittwoch abgeben konnte. Dann hatte ich keine Briefmarke und konnte die AUB erst am Freitag in die Post geben. Ist echt blöd gelaufen, weiß ich selbst. Das Desinteresse begründet ihr damit, dass er angeblich mich seit 2 Wochen versucht hat zu kontaktieren, telefonisch. Ich aber nie einen Anruf oder eine Nachricht auf meiner Mailbox erhalten habe. Ich selbst hab mein Projekt schon so gut wie ausgearbeitet. Das alles macht schon so den Eindruck, als wärst du einer, der sich nicht um besonders viel kümmert, warum war denn kein Stempel auf der AUB und warum gehst du in den Zoo, wenn du blau machst? Nein, bin eigentlich immer sehr ordentlich. Wegen dem Stempel, keine Ahnung wird der behandelnde Facharzt vergessen haben. Hab das dann auch nachgereicht. Bei drei Abmahnungen hätte ich mich an deiner Stelle mal früher darum gekümmert, was da nicht stimmt, das Verhältnis zu deinem Chef muss ja völlig gestört sein, wenn du nach drei Jahren Ausbildung erst durch das Anschreiben erfährst, dass du entlassen bist? Du verstehst das Falsch, es gab nur eine Abmahnung mit den Inhalt der drei genannten Punkte. Das Verhältnis ist nicht das beste, aber an manchen Tagen recht entspannt. Wenn ein Gespräch mit dem Chef nichts bringt, würde ich mich als erste Anlaufstelle an deine IHK wenden und schauen, ob es eine Möglichkeit gibt den Rest der Ausbildung in einem anderen Betrieb oder ohne Betrieb zu machen, es geht ja nur noch um Wochen, praktisch nur noch um die Prüfungen, wobei du für das Projekt wahrscheinlich zwingend einen Betrieb brauchst. Wenn die keine Lösung haben, ab zum Fachanwalt und schauen, ob es eine Möglichkeit gibt, aus der ganzen Sache so heraus zu kommen, dass dich ein anderer Betrieb noch annimmt und dir den Rest der Ausbildung ermöglicht, das kostet aber Zeit und Geld. Ich werde am Montag mit ihm reden und Urlaub beantragen um zur IHK etc zu gehen. Muss ja alles recht schnell gehen, zwecks dem Abgabetermin der Prüfungsarbeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Januar 2010 Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Zum Thema AUB und Schule sei soviel gesagt. In erster Linie bist Du deinem Arbeitgeber verpflichtet und dieser bekommt die AUB. Er ist dein Brötchengeber und nicht die Schule. Obwohl viele Lehrer oft anderes predigen und behaupten das die die AUB bekommen. Der Betrieb stellt dann eigentlich eine entsprechende Bescheinigung für die Schule aus und dann ist das Thema erledigt. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 23. Januar 2010 Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Eine fristlose Kündigung bei einem Azubi ist schwer. Bei einem Arbeitgeber müssen meines Wissens nach 3 Abmahnungen zum gleichen Thema vorliegen bzw. Tätigkeiten gemacht werden, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber massiv schädigen. Bei einem Azubi ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sofern der Azubi micht mit Vorsatz Handlungen gegen den Arbeitgeber vornimmt. Aber genaueres kann die nur ein Fachanwalt bzw. deine IHK sagen. Mein Vorschlag ist, dass du mit deiner IHk redest, den Fall schilderst und dort rat und Ansprechpartner bekommst. Das du nicht korrekt gehandelt hast (sprich *******e gebaut hast) mit der AUB ist dir klar. Dazu solltest du stehen und deinem Chef dieses reuemütig erklären. Dann könnte man die weitere Situation vielleicht mit ihm bereden. Du bist in einem halben Jahr mit deiner Ausbildung fertig, diese Chance solltest du dir nicht entgehen lassen. Ob die Abmahnung im August gerechtfertig war, mag ich nicht beurteilen. Solange du keine Bettlägerigkeit hast, helfen aus IMO medizinischer Sicht familiäre Ausflüge in die Natur dem Wohlbefinden und damit der Genesung. Aber der Zeitraum, diese Kamelle nochmals aufzurollen, ist schon ein wenig her und sollte somit nur beim Arbeitsgericht eventuell eine Rolle spielen. Dieses soll jedoch keine Anstiftung zu solchen Taten sein, da ich unkorrektes Handeln gerade in diesen Dingen verabscheue. Zeige deinem Arbeitgeber, dass du nicht nur für dich denkst, sondern für das Unternehmen, zeige deinen Willen, dein Projekt ordentlich zu gestalten und beste Leistungen in der AP zu erzielen. Stehe zu deinen Taten und versuche auf vernünftigem Wege die Meinungsdifferenzen zu beseitigen. Der andere Weg lenkt dich von der AP ab, ist mit deutlich mehr Stress verbunden, kostet Geld für Anwälte und sollte dein letzter Ausweg bleiben, da nach meiner Einschätzung die Kündigung nicht gerechtfertigt sein dürfte. Aber nochmals: Genaueres von einem Anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shader09 Geschrieben 23. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2010 Zum Thema AUB und Schule sei soviel gesagt. In erster Linie bist Du deinem Arbeitgeber verpflichtet und dieser bekommt die AUB. Er ist dein Brötchengeber und nicht die Schule. Obwohl viele Lehrer oft anderes predigen und behaupten das die die AUB bekommen. Der Betrieb stellt dann eigentlich eine entsprechende Bescheinigung für die Schule aus und dann ist das Thema erledigt. Frank Genau wie meine Lehrer es immer gemeint haben. Danke für die Info Mein Vorschlag ist, dass du mit deiner IHk redest, den Fall schilderst und dort rat und Ansprechpartner bekommst. In der Kündigung steht, dass ich noch bis 31. Januar angestellt bin. Werd also Montag auf Arbeit gehen und mit ihm reden und Urlaub nehmen, damit ich das schnellst möglich mit der IHK abklären kann. Das du nicht korrekt gehandelt hast (sprich *******e gebaut hast) mit der AUB ist dir klar. Dazu solltest du stehen und deinem Chef dieses reuemütig erklären. Dann könnte man die weitere Situation vielleicht mit ihm bereden. Du bist in einem halben Jahr mit deiner Ausbildung fertig, diese Chance solltest du dir nicht entgehen lassen. Jep war echt total blöd von mir, weiß ich selbst. So werd ich es ihm auch erklären. Ob die Abmahnung im August gerechtfertig war, mag ich nicht beurteilen. Solange du keine Bettlägerigkeit hast, helfen aus IMO medizinischer Sicht familiäre Ausflüge in die Natur dem Wohlbefinden und damit der Genesung. Aber der Zeitraum, diese Kamelle nochmals aufzurollen, ist schon ein wenig her und sollte somit nur beim Arbeitsgericht eventuell eine Rolle spielen. So hab ich es jetzt auch im Internet gefunden. Solange keine Bettruhe verschrieben wurde oder es sich negativ auf die Genesung auswirkt, ist sozusagen "alles erlaubet". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 24. Januar 2010 Teilen Geschrieben 24. Januar 2010 Wie hier andere schon gesagt haben, kann Dir letztendlich nur ein Anwalt genau sagen was Sache ist. Allerdings sehe ich die fristlose Kündigung auf schwachen Beinen (wobei zum 31.1. nicht fristlos ist - aber auch nicht den normalen Kündigungsfristen entspricht). Das würde IMHO schon bei einem normalen Arbeitsverhältnis gelten (da sind IMHO auch einige Formfehler drin) - bei Dir als Azubi im fortgeschrittenen Stadium ist es, wie "Der Kleine" bereits gesagt hat, noch viel schwerer. Eine Aussage zum Thema Abmahnung und Kündigung für ein normales Arbeitsverhältnis findest Du hier. Viel Glück und zeige Demut GG P.S. Ob Du in einem solchen Betrieb mit einem solchen Chef weiter arbeiten möchtest, steht auf einem anderen Blatt. Die fristlose Kündigung würde ich aber auf jeden Fall anfechten. Im übrigen hast Du bereits einen Fehler gemacht, in dem Du die Abmahnung akzeptiert hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shader09 Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 So war jetzt beim Anwalt, weiteres wird übers Arbeitsgericht geklärt. Meine Frage jetzt, da ich mich um einen Ausbildungsplatz bemühen muss, muss ich mich ja bewerben. Wie soll ich das jetzt einbauen, dass ich nur noch das letzte halbe Jahr der Ausbildung machen will/muss? Würde mich über Antworten freuen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 So war jetzt beim Anwalt, weiteres wird übers Arbeitsgericht geklärt. Meine Frage jetzt, da ich mich um einen Ausbildungsplatz bemühen muss, muss ich mich ja bewerben. Wie soll ich das jetzt einbauen, dass ich nur noch das letzte halbe Jahr der Ausbildung machen will/muss? Würde mich über Antworten freuen! Ich sehe im Moment das Problem, dass Du ja eine fristlose Kündigung hast. So lange nicht durch ein Arbeitgericht geklärt wurde, dass die unrechtmäßig ist/ war, sehe ich ganz schwarz für einen neuen Ausbildungsplatz. Du musst - fürchte ich - als erst das Urteil abwarten, bis Du einigermaßen Chancen auf einen neuen Ausbildungsplatz hast (wen Dich überhaupt jemand will). Wenn Du aber vom Arbeitsgericht Recht bekommst, könntest Du ggf. die Ausbildung auch bei Deinem alten Betrieb fertig machen. Alternativ würde ich mich bei der IHK einmal danach erkundigen, wie es ist, ohne Betrieb - also als sog. "Externer" die Prüfung zu machen. Vielleicht kann man sich vor dem Gericht auch so einigen, dass die Kündigung zwar zurückgenommen wird, Du aber gleichzeitig beurlaubt bist. Dann müsste Dein bisheriger Betrieb die Kosten für die Prüfung übernehmen. Die Ausbildungsvergütung müsstest Du dann aber vermutlich abschreiben. Hängt halt davon ab, ob Du Dir vorstellen kannst weiter in Deinem alten Betrieb die Ausbidung zu machen! GG GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shader09 Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Ich sehe im Moment das Problem, dass Du ja eine fristlose Kündigung hast. So lange nicht durch ein Arbeitgericht geklärt wurde, dass die unrechtmäßig ist/ war, sehe ich ganz schwarz für einen neuen Ausbildungsplatz. Du musst - fürchte ich - als erst das Urteil abwarten, bis Du einigermaßen Chancen auf einen neuen Ausbildungsplatz hast (wen Dich überhaupt jemand will). Wenn Du aber vom Arbeitsgericht Recht bekommst, könntest Du ggf. die Ausbildung auch bei Deinem alten Betrieb fertig machen. Also hab ich keine Chance auf einen Betrieb. Mein Anwalt meinte, ich sollte ausschau nach einen neuen halten Alternativ würde ich mich bei der IHK einmal danach erkundigen, wie es ist, ohne Betrieb - also als sog. "Externer" die Prüfung zu machen. Da ich noch nicht die gesamte Ausbildungszeit abgeschlossen hab, würde ich nicht zur Prüfung zugelassen werden, so meinte es ein Mitarbeiter von der IHK. Fehlen eben ~6 Monate der Ausbildung. Vielleicht kann man sich vor dem Gericht auch so einigen, dass die Kündigung zwar zurückgenommen wird, Du aber gleichzeitig beurlaubt bist. Dann müsste Dein bisheriger Betrieb die Kosten für die Prüfung übernehmen. Die Ausbildungsvergütung müsstest Du dann aber vermutlich abschreiben. Hängt halt davon ab, ob Du Dir vorstellen kannst weiter in Deinem alten Betrieb die Ausbidung zu machen! Ich hoffe das wir uns Außergerichtlich einigen können, würde auch weiter in dem Betrieb arbeiten. Wäre mir egal, hauptsache ich kann meine Prüfung ablegen und meinen Abschluss machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Die Ausbildungsvergütung müsstest Du dann aber vermutlich abschreiben. Also speziell in diesem Falle: Nein. Es besteht dann ein rechtsgültiger Vertrag mit Vergütungsanspruch. Versuche, das Ganze friedlich mit deinem Arbeitgeber zu regelen, sonst wird es sehr schwer mit dem Abschluss als Externer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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