lxr Geschrieben 25. Januar 2010 Teilen Geschrieben 25. Januar 2010 Hi, muss bzw. sollte man bei einem qual. ausbildungszeugnis auch eine schlussformel alà "Für seine berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir Herrn xy weiterhin alles Gute und viel Erfolg." schreiben, auch wenn man nach der ausbildung übernommen worden ist? gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 na, weiss das denn keiner? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Schau dich doch einfach hier ein wenig um, und lies dir bspw ein paar der Zwischenzeugnisse durch da finden sich Sätze wie und freuen uns auf die weiterhin sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. und ähnliches ... einfach weng suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lxr Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 das hab ich schon... mir geht es aber speziell darum ob so ein satz überhaupt reingehört, WENN man übernommen wurde nach der ausbildung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Wenn man NICHT übernommen wird, schreibt man eine Verabschiedung: "Wir wünschen alles Gute..." Wenn man übernommen wird, schreibt man eine Art Begrüssung "Wir freuen uns auf..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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