12456robert Geschrieben 25. Januar 2010 Teilen Geschrieben 25. Januar 2010 hallo, ich weiss ehrlich nicht wo ich mich wenden soll ich war bei der Bundesagentur für arbeit und bei einem Mann der sich in diesem bereich eigendlich gut auskennt und bei ner Ausbildungshilfsstelle.......aber... deswegen stelle ich meine frage hier und hoffe das mir jemand ehrlich weiterhelfen kann.... folgendes ich besuche gerade die 13. bin bald fertig und habe mein abi...habe auch bereits eine duale studienstelle (und das in meinem traumjob) das problem nun...dass ich trotz familierer probleme die ich aufgeführt habe etc. zum zivildinst eingezogen werden soll.....nicht das ich das nicht machen würde....aber ich habe den arbeitsvertrag bereits unterschrieben und so ne chance bekommt man nicht alle tage....ausserdem war ich sicher dass ich doch nicht zum zivildinst muss...wurde mir so telephonisch zumindestens weiss gemacht und jetzt auf einmal....plumps brief und ich werde doch eingezogen...meine eltern im ausland und ich alleine in D. das heisst auch schon mal dass ich ALG beantragen müsste.....da man im zivildienst sicher nicht so viel verdient um ne wohnung zu finanzieren.....das doch alles spitze, zusammengefasst mein problem: ich hab ein abeitsvertrag und würd liebend gern den job machen also BA studium, und ich wohne bald alleine (das ist nicht die familiensituation die ich aufgelistet habe als verweigerungsgrund, diese möchte ich nur, da sie zu privat ist nicht öffentlich posen) und muss miete etc selbst zahlen, das heisst anstatt eine studiestelle kann ich schon mal ALG beantragen....das ist doch.... was ist das für ein zivildienst, und wo ist die gute tat dabei wenn man dadurch arbeitslos wird? ein weiteres problem, wenn ich es irgendwie schaffe mein zivi zu verschieben auf nach der ausbildung.....mein ausbildungsleiter, wäre sicher nicht so happy und würde sagen okay....wir haben dein studium etc finanziert damit du bei uns arbeitest und nicht einfach byby sagst.......problem wäre dass ich vlt ausbildungskosten zurückzahlen müsste oder so.....weil so bald ich mein duales studium fertig habe bin ich 23 das heiss nicht 2 jahre zeit zum einziehen... kann mir jemand aus diesem dilemma raushelfeN? ich wäre sehr dankbar außerdem drängt die zeit....... danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Guten Morgen. Also Punkt eins ist, der Zivildienst ist ja nicht dazu da, um völlig willkürlich unbescholtene Bürger ein Jahr lang von der Straße zu bekommen. Jeder männliche Deutsche muss seinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten (das sagt das Gesetz, wie die momentane Praxis der Einberufung ist, steht auf einem anderen Blatt). Und glaub mir, fast jeder, der einberufen wird, hätte eigentlich was besseres vor. Ob das Arbeit, Studium oder sonst was ist. Trotzdem kannst Du natürlich versuchen, mit Deinem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag (oder den entsprechenden Vertrag für das duale Studium) bei der Dich einberufenden Stelle eine Verschiebung zu erreichen. Wenn das klappt ist es super, aber dann musst Du halt nach Deinem Studium ran. So ist das Leben. Zum Thema ALG: Du bekommst Wohnungsbeihilfe (hieß vor gut zehn Jahren zumindest so), wenn Du keine Wohnung hast und eine brauchst. Das habe ich sogar bekommen, obwohl ich theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, als Soldat in der Kaserne zu schlafen. Damit und mit dem Sold (oder wiederum dem, was ein Zivi erhält), kommt man schon über die Runden. Es ist nicht üppig, aber man soll ja auch nicht reich werden, sondern seinem Land dienen. Viel Erfolg beim Erreichen des Aufschubs und schöne Grüße, Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Warum leistest du nicht einfach Ersatzdienst? Schön ein paar Jahre alle paar WEs mal zum THW? Das ist eine gute Alternative finde ich, denn du verlierst keine Zeit beim Studium und beim Job. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Siehe §12 3c. Wenn das der Fall ist, kann man dich zurückstellen. kann mir jemand aus diesem dilemma raushelfeN? Das Dilemma ist deine Einstellung und da kannst du dir nur selber raushelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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