Blumentopf Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Sie erstellen die Entgeltabrechnung für den Monat September. Das monatliche Bruttogehalt des Angestellten Meyer beträgt 3000,00€. Für den laufenden Monat erhält er eine Zulage von 219,00€ brutto.Berechnen Sie Nettogehalt. Lohnsteuer: 387,50€ Solidaritätszuschlag: 0,00€ Kirchensteuer: 8% der Lohnsteuer Krankenversicherung: 14,9% Rentenversicherung: 19,1% Arbeitslosenversicherung: 6,5% Pflegeversicherung: 1,7% Bräuchte mal Euere Hilfe, weil ich nicht genau weis, was ich zuerst abziehen muss, bzw. von welchem Grundgehalt usw. Wichtig wäre natürlich auch der Rechenweg und nicht nur das Ergebnis Vielen Dank im Voraus. Gruß Blumentopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Hallo, wenn ich mich nicht vertan habe, dann folgende Rechnung. Brutto 3.000,00 € Zulage 219,00 € Gesamt Brutto 3.219,00 € Lohnsteuer 387,50 € Kirchensteuer 31,00 € 387,5*8% Krankenversicherung 239,82 € 3219*14,9%/2 Rentenversicherung 307,41 € 3219*19,1%/2 Arbeitslosenversicherung 104,62 € 3219*6,5%/2 Pflegeversicherung 27,36 € 3219*1,7%/2 Netto 2.121,29 € Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uwe_B Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 ...ich weiss nicht wie genau es sein soll....aber die Krankenversicherung teilt sich auf in: 7% AG und 7%+0,9% AN; also nicht 14,9%/2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Januar 2010 Teilen Geschrieben 26. Januar 2010 Der Satz für die Pflegeversicherung ist ja auch nicht mehr gültig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blumentopf Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Hallo Robotto, danke für deine Lösung, das Ergebnis ist richtig. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Gruß Blumentopf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen? Ja, bitte mit einbeziehen. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Arbeitnehmeranteil / Arbeitgeberanteil. Du zahlst von deinem Lohn nur die eine Hälfte, die andere zahlt jemand anderes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blumentopf Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Oh man ey:rolleyes:....weis es jetzt schon. weil ja die Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer zahlt...außer bei der Kirchensteuer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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