Blumentopf Geschrieben 26. Januar 2010 Geschrieben 26. Januar 2010 Sie erstellen die Entgeltabrechnung für den Monat September. Das monatliche Bruttogehalt des Angestellten Meyer beträgt 3000,00€. Für den laufenden Monat erhält er eine Zulage von 219,00€ brutto.Berechnen Sie Nettogehalt. Lohnsteuer: 387,50€ Solidaritätszuschlag: 0,00€ Kirchensteuer: 8% der Lohnsteuer Krankenversicherung: 14,9% Rentenversicherung: 19,1% Arbeitslosenversicherung: 6,5% Pflegeversicherung: 1,7% Bräuchte mal Euere Hilfe, weil ich nicht genau weis, was ich zuerst abziehen muss, bzw. von welchem Grundgehalt usw. Wichtig wäre natürlich auch der Rechenweg und nicht nur das Ergebnis Vielen Dank im Voraus. Gruß Blumentopf
robotto7831a Geschrieben 26. Januar 2010 Geschrieben 26. Januar 2010 Hallo, wenn ich mich nicht vertan habe, dann folgende Rechnung. Brutto 3.000,00 € Zulage 219,00 € Gesamt Brutto 3.219,00 € Lohnsteuer 387,50 € Kirchensteuer 31,00 € 387,5*8% Krankenversicherung 239,82 € 3219*14,9%/2 Rentenversicherung 307,41 € 3219*19,1%/2 Arbeitslosenversicherung 104,62 € 3219*6,5%/2 Pflegeversicherung 27,36 € 3219*1,7%/2 Netto 2.121,29 € Frank
Uwe_B Geschrieben 26. Januar 2010 Geschrieben 26. Januar 2010 ...ich weiss nicht wie genau es sein soll....aber die Krankenversicherung teilt sich auf in: 7% AG und 7%+0,9% AN; also nicht 14,9%/2
robotto7831a Geschrieben 26. Januar 2010 Geschrieben 26. Januar 2010 Der Satz für die Pflegeversicherung ist ja auch nicht mehr gültig. Frank
LadyPreis Geschrieben 27. Januar 2010 Geschrieben 27. Januar 2010 wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen?
Blumentopf Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Geschrieben 27. Januar 2010 Hallo Robotto, danke für deine Lösung, das Ergebnis ist richtig. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Gruß Blumentopf
Der Kleine Geschrieben 27. Januar 2010 Geschrieben 27. Januar 2010 wie ist das eigentlich bei der Prüfung? Wenn die IHK nichts angibt, teil ich dann die Krankenversicherung einfach durch 2, oder muss ich dann auch 0,9% Sonderzahlung vom AN mit einbeziehen? Ja, bitte mit einbeziehen. Leider habe ich noch eine kleine Frage, warum teilst du alles noch mal durch 2? Arbeitnehmeranteil / Arbeitgeberanteil. Du zahlst von deinem Lohn nur die eine Hälfte, die andere zahlt jemand anderes.
Blumentopf Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Geschrieben 27. Januar 2010 Oh man ey:rolleyes:....weis es jetzt schon. weil ja die Hälfte der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer zahlt...außer bei der Kirchensteuer
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden