MichaelR Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Hallo ich fange im April eine Umschulung zum Fachinformatiker an wenn ich mir nun ein Laptop kaufe kann ich das nächstes Jahr als Arbeitsgerät von der Steuer absetzten ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. Januar 2010 Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Verlustvortrag § 10d EStG kannste Dir mal anschauen, ansonsten einen Steuerberater fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelR Geschrieben 27. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2010 Ok ich hab mal reingeschat aber mal ganz ehrlich das ist volles Fachchinesisch . Kann man nun den Laptop absetzten oder nicht ? und was kann ich noch alles absetzten ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinSt Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Hallo wenn, dann fällt dein Laptop unter die Werbungskosten. Dieses sind alle Aufwendungen des nichtselbst. Arbeitnehmers zur Sicherung und Erhaltung seiner Einnahmen. (§9 EStG). Du hast eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 euro, die bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt ist. Bei Kosten der Arbeitsmittel über 410 euro (netto) sind die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer lt. Afa-Tabellen linear zu verteilen. Diese ist für Computer aktuell 3 jahre, dh. du kannst über 3 Jahre jeweils 1/3 des Anschaffungspreises als Werbungskosten geltend machen. Ggf. ist nachzuweisen, dass eine überwiegend/ausschließlich berufliche Nutzung erfolgt. Gruß Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Was die anderen schon gesagt haben, hier noch mal deutlich: das kommt darauf an. Bei manchen Finanzämtern / Sachbearbeitern ist es leichter möglich, einen Rechner als Nichtstelbständiger zu den Werbungskosten zu nehmen, bei manchen schwerer. Aber bezahlst Du denn während Deiner Umschulung Steuern? Denn die Werbungskosten vermindern ja nur Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du keine Steuern zahlst, dann bleibt Dir nur das "Fachchinesisch" vom Chief. Deshalb gabs ja auch noch den Tipp mit dem Steuerberater (finanziell günstiger vielleicht noch der Lohnsteuerhilfeverein) dazu. Schöne Grüße, Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
h3llraid3r Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Also generell kannst du das nur dann absetzen, wenn du nachweisen kannst dass du es primär für die Arbeit brauchst (Nachweis vom AG könnte da helfen). Aber eine andere Frage: Ist dein Verdienst überhaupt so hoch, dass du Steuern zahlst? Afaik dürfte das Gehalt/Einkommen doch kaum höher sein als in einer Ausbildung, oder täusche ich mich? Weil wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts davon absetzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelR Geschrieben 28. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Au ja ich zahle Steuern ich bekomme 75 % Übergangsgeld von meinem letzten Lohn von der Rentenversicherung . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinSt Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 (bearbeitet) Du findest auch einige Infos und Erläuterungen in den "Anleitung zur Einkommensteuererklärung", die du wie die Formulare bei der Finanzbehörde deines Vertrauens zum Download findest. Bearbeitet 28. Januar 2010 von MartinSt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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