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Computer Absetzten ???


MichaelR

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Hallo

wenn, dann fällt dein Laptop unter die Werbungskosten. Dieses sind alle Aufwendungen des nichtselbst. Arbeitnehmers zur Sicherung und Erhaltung seiner Einnahmen. (§9 EStG).

Du hast eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 euro, die bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt ist.

Bei Kosten der Arbeitsmittel über 410 euro (netto) sind die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer lt. Afa-Tabellen linear zu verteilen. Diese ist für Computer aktuell 3 jahre, dh. du kannst über 3 Jahre jeweils 1/3 des Anschaffungspreises als Werbungskosten geltend machen.

Ggf. ist nachzuweisen, dass eine überwiegend/ausschließlich berufliche Nutzung erfolgt.

Gruß Martin

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Was die anderen schon gesagt haben, hier noch mal deutlich: das kommt darauf an.

Bei manchen Finanzämtern / Sachbearbeitern ist es leichter möglich, einen Rechner als Nichtstelbständiger zu den Werbungskosten zu nehmen, bei manchen schwerer.

Aber bezahlst Du denn während Deiner Umschulung Steuern? Denn die Werbungskosten vermindern ja nur Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du keine Steuern zahlst, dann bleibt Dir nur das "Fachchinesisch" vom Chief. Deshalb gabs ja auch noch den Tipp mit dem Steuerberater (finanziell günstiger vielleicht noch der Lohnsteuerhilfeverein) dazu.

Schöne Grüße,

Peter

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Also generell kannst du das nur dann absetzen, wenn du nachweisen kannst dass du es primär für die Arbeit brauchst (Nachweis vom AG könnte da helfen).

Aber eine andere Frage:

Ist dein Verdienst überhaupt so hoch, dass du Steuern zahlst?

Afaik dürfte das Gehalt/Einkommen doch kaum höher sein als in einer Ausbildung, oder täusche ich mich?

Weil wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts davon absetzen ;)

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