Chaostante Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Hallo Ich habe im August letzten Jahres eine Lehre (Fachinformatiker) angefangen, musste diese aber Ende September abbrechen, da der Betrieb Insolvenz angemeldet hat. Ich war noch in der Probezeit also fühlte sich die IHK nicht wirklich zuständig für mich und ich wurde abgefertigt. Habe dann nach langer langer Suche einen neuen Betrieb gefunden und war überglücklich. Bei der neuen Firma war ich nun knapp 3 Monate, hatte insgesamt 4 Monate Probezeit und wurde von nun gekündigt. Habe mich mit dem Chef nicht wirklich verstanden, er hatte immer eine sehr spezielle Art (forderte von seinen Mitarbeitern immer 1000% und von Lehrlingen im ersten Lj teilweise Sachen die nen ausgebildeter FISI erledigen müsste, sein Kommentar als ich ihn mal drauf ansprach ja wir sind eine kleine Firma und da müssen die Azubi eben auch mal mehr machen). Gut ok, hab ich mich halt hingesetzt und das geforderte angelesen oder Kollegen über die Schulter geschaut und gefragt und getan und gemacht. Hat dann natürlich dementsprechend länger gedauert und alles was ich gemacht habe war in seinen Augen falsch. Ich habe mich abgemüht, Überstunden gemacht, mich zu Hause hingesetzt und sogar noch gearbeitet bis spät Abends er hat das alles nicht realisiert. Einzig meine Kollegen und die haben sich nach der Kündigung auch für mich eingesetzt und ihn wirklich alles vor Augen gehalten was ich in den letzten Monaten geschafft hatte, es war ihm egal in seinen Augen habe ich die Ausbildung nicht Ernst genommen und würde mich nur „durchwurschteln“ wollen … Da ich wieder nur in der Probezeit war, fühlt sich die IHK mit Großer Sicherheit wieder nicht zuständig für mich und die Agentur für Arbeit? Kennt man ja die Mühlen mahlen sehr sehr langsam... Ich schau schon immer nach neuen Stellen und telefoniere mich Firmen oder maile diesen ob die noch Plätze frei haben aber um diese Zeit findet man natürlich nichts mehr, war damals schon schwer... Ich überlege mir jetzt erstmal nen (bezahltes) Praktikum zu suchen und dann im August/ September noch mal neu durchzustarten, werde mich parallel zum FISI auch als Informatikkauffrau bewerben, da ich dieses Feld auch sehr ansprechend finde. Nun meine Frage: Wie verpacke ich die erneute Kündigung in der Bewerbung? Kann mich ja schlecht über den Chef auslassen... Ich bin leicht ratlos und hoffe mir kann hier wer wenigstens bisschen weiterhelfen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
snotti.herry Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 (bearbeitet) Erwähn in deinen bewerbungen was du gemacht hast und kannst, wenn der ag will das dus zeigst kannste das zeug ja mitbringen und vorzeigen. Ich weiß nicht wies arbeitszeugnis aussieht aber bei einer kleinen firma hast du chancen dass du es selbst schreiben kannst. Versuch dich bei kleineren firmen direkt vorzustellen, nimm dein zeug mit, paar proben deiner arbeit und stell dich da direkt vor, wenn du persönlich da bist ist es schwerer eine reine "papierentscheidung" zu treffen Bearbeitet 1. Februar 2010 von snotti.herry Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth Sidious Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Hallo, nur weiter. Nie den Mut aufgeben. Ich habe gerade mal etwas gegooglet, und bin auf etwas interessantes gestoßen. Die Firma E.ON IS sucht im moment immer noch massig Leute. E.ON IS Versuch es doch mal dort, die Firma würde die auch Unterstützen wenn du weiter weg als 100 Kilometer wohnst. Und ich würde immer die Warheit sagen, schreib also rein, dass du bereits 2mal geflogen bist. Schreibe aber auch mit rein was deine Tätigkeiten waren. Und falls du bis zum Bewerbungsgespräch kommst, sei ehrlich und Erkläre auch warum und mit welchen "driftigen Gründen" du gefeuert wurdest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Nun meine Frage: Wie verpacke ich die erneute Kündigung in der Bewerbung? Kann mich ja schlecht über den Chef auslassen... Ich schätze, hier werden diesbezüglich wenig konkrete Vorschläge kommen. Das Beste wäre, Du entwirfst ein Schreiben, postest das hier und dann kann man auf diesen Punkt genauer eingehen. Gerade weil die Situation etwas außergewöhnlich ist und in der Tat gewisses Feingefühl in der Formulierung erfordert, würde ich sowas immer gegenlesen und kommentieren lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Hallo Chaostante, Nun meine Frage: Wie verpacke ich die erneute Kündigung in der Bewerbung? Kann mich ja schlecht über den Chef auslassen... so Leid es mir für dich tut, aber bevor du dir über die zukünftigen Bewerbungen gedanken machst, must du erst einmal ein grundsätzliches Problem lösen. § 22 Kündigung 5 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 22 (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
snotti.herry Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Auf was willst du mit dem Text aufmerksam machen, er wurde ja nach 3 monaten rausgeworfen (in der probezeit), er hat ja nicht selbst gekündigt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Hallo Akku, meinem Verständnis nach wurde er zwei mal gekündigt. Beim ersten Mal greift Absatz2 Satz 1. Insolvenz ist schon ein wichtiger Grund. Beim zweiten Mal Absatz 1. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chaostante Geschrieben 1. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 @Akku eben snotti hat Recht. Ich habe NICHT selber gekündigt und war zudem noch in der Probezeit... Von daher, welches Problem sollte ich da nun haben? Laut dem paragraphen? eigentlich keins... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 1. Februar 2010 Teilen Geschrieben 1. Februar 2010 Hallo Akku, meinem Verständnis nach wurde er zwei mal gekündigt. Beim ersten Mal greift Absatz2 Satz 1. Insolvenz ist schon ein wichtiger Grund. Beim zweiten Mal Absatz 1. Sorry, mein Fehler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rohde Geschrieben 2. Februar 2010 Teilen Geschrieben 2. Februar 2010 Hallo Chaostante, die Beschreibung Deines zweiten Ausbildungsverhältnisses liest sich so, als ob das Unternehmen nur eine billige Hilfskraft gesucht hätte, die es bequem wieder loswerden kann. Dabei scheint das Unternehmen "vergessen" zu haben, dass es mit der Unterzeichnung Deines Ausbildungsvertrages auch Pflichten übernommen hat, beispielsweise, die Pflicht, Dich auszubilden (BBiG §14). Es ist auf jeden Fall eine schwierige Situation. Theoretisch könntest Du in einem Vorstellungsgespräch angeben, dass die Kündigung von Dir ausgegangen ist, da trotz wiederholter Aufforderung Deinerseits Dein Arbeitgeber nicht seinen Pflichten nachgekommen ist und Du das Ausbildungsziel gefährdest gesehen hast. Die Gefahr dabei ist, dass sich ein potentieller neuer Arbeitgeber bei Deinem alten Arbeitgeber erkunden könnte (wobei dieser niemals einen Verstoß gegen BBiG §14 zugeben würde). Ein weiterer Schwachpunkt einer solchen Geschichte wäre, dass man in einem solchen Fall üblicherweise erst einen neuen Ausbildungsbetrieb sucht und dann beim alten kündigt, was bei Dir ja komplett anders verlaufen wäre. Besser wäre aus meiner Sicht, einfach bei der Wahrheit zu bleiben, auch wenn es dadurch schwieriger wird, eine entsprechende Stelle zu finden. Sollte das nämlich herauskommen, wird's ungemütlich. Wenn das Arbeitsverhältnis schon auf Grundlage einer Lüge zustande kommt, ist das Vertrauen dahin. Viel Glück bei Deiner Suche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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