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Geschrieben

Hallo Leutz !

Ich habe Lehrzeitverkürzung auf 2 1/2 Jahre bekommen. Nun möchte ich wissen wann mein Lehrvertrag ausläuft ( Abschlussprüfung am 28.1.02).

In meinen Lehrvertrag steht nämlich "Lehrende August 2002".

Was gilt denn nun ?

Und wenn ich die AP bestehe und ich nicht mit der GL über eine Weiterbeschäftigung geredet habe und erscheine am 1.02.02 im Betrieb, welches Gehalt beziehe ich denn dann ? Das Lehrgehalt weiterhin ????

Danke für Eure Antworten :-)

gruß gugel

Geschrieben

Dein Vertrag endet AUTOMATISCH mit aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Wenn du dann am nächsten Tag zur Arbeit gehst und dein Chef nix dagegen sagt, gilt dies als BEGRÜNDUNG eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, doch VORSICHT, dein Chaef ist keinesfalls gezwungen dir dein Wuinschgehalt zu zaheln, er kann dir auch theoretisch 2000DM brutto zahlen.

Es liegt an Dir dich vorher darum zu kümmern, oder erst gar nicht weiter zu machen.

Ich würde NIE irgendwo arbeiten OHNE schriftlichen Arbeitsvertrag!

Gibt NUR Ärger

Geschrieben

Gibts net sowas wie einen "gesetzlichen Mindestlohn" für Gesellen ????

Es kann doch nicht sein, daß man das Lehrgehalt weiterbekommt, dann sch*** ich auf den Arbeitsvertrag.

Welche Kündigunsfrist würde denn dann gelten, wenn ich am Tag nach AP im Betrieb erscheine ??

Geschrieben

Meiner Meinung nach gar keine, da man ja auch keinen festen Arbeitsvertrag hat. Der Arbeitsvertrag des Azubi endet wie von meinem Vorgänger bereits gepostet mit der Aushändigung des Zeugnisses

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tachyoon:

Dieses Thema (jetzt nicht explizit die Verkürzung selbst)wurde gerade hier ausführlich besprochen und beantwortet.

Danke Tachyoon. ;)

Geschrieben

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Juppi:

Meiner Meinung nach gar keine, da man ja auch keinen festen Arbeitsvertrag hat. Der Arbeitsvertrag des Azubi endet wie von meinem Vorgänger bereits gepostet mit der Aushändigung des Zeugnisses

Doch nochmal etwas dazu, für die, die nicht in den anderen Thread gucken:

Da nach § 17 BBiG bei Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet ist, gelten selbstverständlich auch Kündigunsfristen; die tariflich vereinbarten, wenn es keine Tarifverträge gibt, die gesetzlichen Kündigunsfristen.

Das Berufsausbildungsverhältnis endet nicht mit Aushändigung des Zeugnisses, sondern mit Bestehen der Abschlußprüfung (§ 14 BBiG).

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