MPerio Geschrieben 28. November 2000 Geschrieben 28. November 2000 Ich habe folgedes Problem und erbitte Eure Hilfe. Meine Firma, in der ich meine Ausbildung absolviere ist in finanzieller Notlage. Alle Mitarbeiter werden zum 31.12.2000 gekündigt. Die Firma wird als 2 Mann-Betrieb weitergeführt. Darf ich gekündigt werden? Ich habe am 17. Januar mündl. Abschlussprüfung. Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Habe ich bei einer vorzeitigen Kündigung Anrecht auf Schadensersatz? ------------------ MPerio MPerio@gmx.net www.die-Homepage-von-Thomas.de Zitieren
Rohde Geschrieben 28. November 2000 Geschrieben 28. November 2000 Als Auszubildender genießt Du besonderen Kündigungsschutz. Deinen Ausbildungsvertrag hast Du mit der Firma geschlossen. Diese wird weiterbestehen. Also schätze ich mal, daß Du weiterhin in der Firma bleiben darfst, es aber höchst unwahrscheinlich ist, daß Du übernommen wirst (wäre auch ziemlich dämlich, da zu bleiben). Nähere Informationen müßtest Du eigentlich im Arbeitsamt und bei Deiner IHK bekommen können. Zitieren
Gunblade Geschrieben 28. November 2000 Geschrieben 28. November 2000 Ich wurde aufgrund Firmenauflösung gekündigt nach 1.Jahr... aber das können die nur machen, wenn sie dir eine neue Ausbildungsstelle im gleichen Beruf finden,wo die Ausbildung dann WEITERgeführt wird(wie bei mir), und du einverstanden bist. Und dann sogar müssen die die Kündigungsfrist einhalten. Sonst kannst du eine "Abfindung" fordern. [Dieser Beitrag wurde von Gunblade am 28. November 2000 editiert.] Zitieren
-wAcKy- Geschrieben 28. November 2000 Geschrieben 28. November 2000 Abfindung fordern ?.. ist eher unwarscheinlich.. Du wirst dann bis Ende Deiner Lehre in nen andere Firma gesteckt, dies das Arbeitsamt oder IHK übernimmt.. CU Beginner ------------------ _*_ Zitieren
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