Der Kleine Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Sorry, aber Absagen/ Kündigungen in der Probezeit können keine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Sonst wäre die freie Entscheidung nämlich nicht gewährleistet. Die Probezeit beginnt mit dem Beginn der Ausbildung, nicht davor. Der Vertrag ist mit Unterschrift rechtsgültig, durchaus vor der Ausbildung. Die Vertragsfreiheit in Deutschland vermag sehr wohl Investitionen vor Beginn mit der massgeblichen Schadensersatzpflicht bei Nichterfüllung erlauben. (Ob man dieses mit Azubis machen sollte, ist eine andere Frage) Die freie Entscheidung ist je nach Vertragsgestaltung vor Unterschrift gewährleistet. Die anfallenden Kosten sind normales Unternehmensrisiko. Und je früher der Bewerber absagt, desto geringer werden die sein. Es hat ja niemand dem Bewerber geraten, Monate zu warten. Es geht hier eher um Wochen! Also eine normales Risiko besteht darin, Verträge zu unterzeichnen, welche dann von der Gegenseite nicht zu erfüllen sind? Mal ein Beispiel: Ich lasse mir ein Haus bauen. Kurz bevor es fertig ist, springe ich ab, weil ein anderes besser war. Das "normale" Risiko liegt jetzt bei der Baufirma? Die sind da aber ganz anderer Meinung, die wollen bereits vor dem fertigstellen mein Geld sehen. *Überlegst du manchmal, bovor du Aussagen schriftlich tätigst?* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Pech wäre natürlich, wenn der neue und der alte AG sich über den Weg laufen (man kennt sich ja in der Region) und dann der neue AG dem Azubi ebenfalls in oder vor der Probezeit kündigt ... Was erstens extrem unwahrscheinlich ist, dass man sich dann (namentlich) über Azubis unterhält. Warum sollte - zweitens - das andere Unternehmen kündigen? Zumal die Kündigung von Unternehmensseite nicht ganz so einfach ist! Ansonsten: Guter Link! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Mal ein Beispiel: Ich lasse mir ein Haus bauen. Kurz bevor es fertig ist, springe ich ab, weil ein anderes besser war. Das "normale" Risiko liegt jetzt bei der Baufirma? Die sind da aber ganz anderer Meinung, die wollen bereits vor dem fertigstellen mein Geld sehen. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 (bearbeitet) Was erstens extrem unwahrscheinlich ist, dass man sich dann (namentlich) über Azubis unterhält. Je nach IHK. Bei uns kennen sich die Prüfer der ausbildenden Unternehmen recht gut, insofern ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering. Über solche Vorfälle spricht man ja beim Stammtisch ... Warum sollte - zweitens - das andere Unternehmen kündigen? Weil manche so ein Verhalten für moralisch nicht in Ordnung halten. Und das ist Grund genug um jemand zu kündigen, bevor man in diese Person viel Geld und Zeit investiert. Zumal die Kündigung von Unternehmensseite nicht ganz so einfach ist! Doch ist es, innerhalb der Probezeit. Auch dort gilt §22 BBIG. (Ausgenommen wie immer Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder der JAV). Bearbeitet 16. Februar 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Je nach IHK. Bei uns kennen sich die Prüfer der ausbildenden Unternehmen recht gut, insofern ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering. Über solche Vorfälle spricht man ja beim Stammtisch ... Was voraussetzt, dass beide Unternehmen Prüfer bei der IHK haben und dass diese Prüfer auch in das Recruiting involviert sind Weil manche so ein Verhalten für moralisch nicht in Ordnung halten. Und das ist Grund genug um jemand zu kündigen, bevor man in diese Person viel Geld und Zeit investiert. Hmm! Was nicht für das Unternehmen sprechen würde. Wir sehen da eher eine gewisse Lebenstüchtigkeit! Doch ist es, innerhalb der Probezeit. Auch dort gilt §22 BBIG. Unsere Rechtsabteilung sieht das etwas anders! Und kein Unternehmen riskiert wegen einer solchen Lappalie einen Arbeitsprozess! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 (bearbeitet) Unsere Rechtsabteilung sieht das etwas anders! Und kein Unternehmen riskiert wegen einer solchen Lappalie einen Arbeitsprozess! (Grössere) Unternehmen sichern sich da gerne ab und folgen gewissen internen Prozessen auch in der Probezeit, bevor sie jemand rauswerfen. KMUs weniger, da kommt eher mal der Chef um die Ecke und drückt einem die Kündigung in die Hand. So oder so, rechtlich gesehen hat man bei einer Kündigung in der Probezeit faktisch keine Chance. Und was eine Lappalie ist und was nicht unterscheidet jedes Unternehmen für sich. "Charakterliche Eignung der Mitarbeiter" ist jedoch für kaum ein seriöses Unternehmen eine Lappalie. Das ist sogar meist eins das wichtigsten Einstellungskriterien. Ob man aufgrund einer Ausbildungsvertragskündigung im Vorfeld der Ausbildung nun die "charakterliche Eignung" des Azubis infrage stellt, sei jedem selbst überlassen, aber wie du ja auch an den Reaktionen merkst, finden das anscheinend doch einige nicht ganz so witzig. Bearbeitet 16. Februar 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Unsere Rechtsabteilung sieht das etwas anders! Wahrscheinlich weil die, genau wie du, ihre eigenen Gesetze schreibt und die Welt danach zu funktionieren hat. Nachdem wir jetzt erfahren durften, dass du oder ihr, man weis ja nie, eine sehr restriktive Einstellung zu Menschen mit Schulnoten, Behinderten und Gärtnern hast, die nicht in dein Weltbild passen; nachdem wir erfahren durften, dass Gesetze von euch oder dir nicht anerkannt werden, würde mich persönlich deine politische Gesinnung interessieren. Ich kann sie schon erahnen. Nun provoziere weiter! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 BBIG 22 sagt, dass man in der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann und da fällt auch keine Schadensersatzpflicht an. Insofern Probezeit vereinbart ist. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich!Hast du gerade nen Stück Diskussionskultur verloren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 (bearbeitet) Insofern Probezeit vereinbart ist. Hab eben mal nachgelesen ... §20 sagt .... Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Insofern ist Probezeit zwingend. Bearbeitet 16. Februar 2010 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoTas Geschrieben 16. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Diskussion hin oder her, ich find es unmoralisch erst den Vertrag zu unterzeichnen und dann wenn ich was besseres finde einfach abzuspringen. Dies werde ich auch nicht tun. Ich denke ich werde am Freitag aufgefordert zu unterzeichnen, werde aber fragen, ob ich den Vertrag erstmal mit nach hause nehmen darf und ob ich noch ein bischen Zeit bekomme. Selbstverständlich werde ich auch fragen, was die Ausbildung beinhaltet und was Schwerpunktmäßig vorgesehen ist. Wenn es soweit ist, werde ich mich hier noch mal melden xD mfg VoTas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 16. Februar 2010 Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Ich denke ich werde am Freitag aufgefordert zu unterzeichnen, werde aber fragen, ob ich den Vertrag erstmal mit nach hause nehmen darf und ob ich noch ein bischen Zeit bekomme. Das ist fair und sehr gut. Du wirst es sicherlich nicht bereuen, egal wie es ausgeht. Du kannst jedenfalls morgens in den Spiegel schauen. Selbstverständlich werde ich auch fragen, was die Ausbildung beinhaltet und was Schwerpunktmäßig vorgesehen ist. Das zeigt dein Interesse. Viel Glück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoTas Geschrieben 16. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2010 Danke, das finde ich einen nützlichen und auch ermutigenden Post ^^ Vielen Dank, werde mich nochmal melden und sagen wie es ausgegangen ist, sobald alles abgehandelt ist. mfg VoTas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FfFCMAD Geschrieben 17. Februar 2010 Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 Es ist dein gutes Recht, das du dir aussuchst, welchen Ausbildungsplatz du nehmen moechtest. Hier geht es um dich, und nicht den Ausbilder! Wenn du noch ein Vorstellungsgespraech hast, solltest du Dieses auch wahrnehmen. (Wenn du dir dadurch Vorteile versprichst) Niemand wird dir dafuer ins Knie schiessen. Sag einfach, das du noch etwas Zeit benoetigst, bevor du unterschreibst. Wenn du dich traust, kannst du sogar mit der ganzen Wahrheit herausruecken. Du kannst natuerlich auch gleich unterschreiben, und, falls der andere Ausbilder zusagt und ein besseres Angebot fuer dich bereithaelt, den alten Vertrag SOFORT kuendigen. Es mag sein, das der erste Ausbilder doof gucken wird/ ein wenig grummelt. Aber das sollte es gewesen sein. Sonst ist eher an dessen Persoehnlichkeit zu zweifeln, anstatt deiner. Zumindest weis er dann Bescheid und kann zum Naechsten aus seiner Liste greifen. Alles Andere halte ich fuer Hahnebuechen. Das sich die Chefs beim Stammtisch ueber so etwas austauschen, halte ich fuer unwahrscheinlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VoTas Geschrieben 17. Februar 2010 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2010 Hi, ja werd ich auch so tun. Ich war heute bei dem anderen Gespräch inklusive Test und ich denke, es ist ganz gut verlaufen. Habe bei den Test paar sehr sehr dumme Fehler gemacht, aber ist nicht mehr zu ändern. Ist mir aber erst danach aufgefallen. Ich habe zwar noch keine Auswertung da, da ich den Test nach dem Gespräch gemacht habe und der nicht nur ein 15 min Test war sondern ich hatte 1,5 Stunden Zeit, die ich auch voll genutzt habe. Mal sehen was es so mitsich bringt. Ich habe auch beim Vorstellungsgespräch gesagt, wie es aussieht. Ich wurde gefragt, ob ich mich noch wo anders beworben habe und ob ich eventuell eine Stelle habe. Da habe ich gesagt, dass ich schon eine mündliche Zusage habe und habe auch auf die Frage: "Wo denn?" eine ehrliche Antwort gegeben. So werde ich es auch bei dem Anderen machen, wenn sage ich dass ich noch etwas in Aussicht habe. Ich werde jetzt erstmal warten und wenn ich vom zweiten auch noch eine Zusage bekomme, werde ich nicht gleich sagen, ich gehe da und da hin, sondern werde es abwägen, wo ich denke, ich die besseren Chancen habe, mich wohler fühle und wo meine Ansprüche auch berücksichtigt werden. Ich habe jetzt nach diesem Vorstellungsgespräch ein paar Notizen gemacht, was mir gefällt und auf was ich mich freue. Das werde ich dann bei dem anderen Unternehmen, wenn ich dort nochmal hingehe ebenfalls tun, denn da habe ich noch ein paar Fragen offen. Sry für den Roman ^^ mfg VoTas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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