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Geschrieben

Hallo ich würde gerne wissen ob man den schriftlichen Teil der Prüfung auch einige Jahre später wiederholen kann? Wäre das dann eine externe Prüfung?

Ich habe damals den schriftlichen Teil nicht so gut geschrieben und würde sie heute ohne große Anstrengungen absolvieren. (und könnte diesmal meine Note verbessern)

Danke

Geschrieben

Normalerweise nicht, bestanden ist bestanden.

Genaueres sollte aber in der Prüfungsordnung deiner zuständigen Kammer stehen.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass du nur die schriftliche Prüfung absolviert hast, den Rest aber nicht und jetzt statt dem Rest einfach alles nachholen willst?

Oder hast du deinen Abschluss schon in der Tasche und willst ihn jetzt "verbessern"? Dann könnte es kompliziert werden, da der Abschluss mangels Widerspruch rechtsgültig geworden ist. Genaueres könnte dir dann ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt auseinandernehmen.

Geschrieben

Ja den Abschluss habe ich und die mündliche habe ich mit 1 gemacht.

Aber die schriftliche war nich so gut wie erhofft...

Es ist mir jetzt nicht so wichtig das ich da einen großen Aufwand veranstallten würde.

Ich habe damals die FISI Prüfung gemacht, wie wäre es denn wenn ich jetzt einfach FIAE Prüfung machen würde? Das wäre ja dann nicht mehr ganz das selbe...?

Geschrieben

Wenn das die aktuellen Anfordeurngen sind:

* Dauer der Berufstätigkeit:

Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine höhere schulische Allgemeinbildung, wie z. B. die Fachoberschulreife, kann verkürzend auf die nachzuweisende Berufstätigkeit angerechnet werden.

Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.

* Art der Berufstätigkeit:

Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.

Dann müsste ich das erfüllen da meine Ausbildung angerechnet wird, wenn man FIAE als eine andere Ausbildung ansehen würde. Ich frag mal nächste Woche bei der IHK nach...

Geschrieben

Mit der Zeit der Berufserfahrung schwindet die Gewichtung des Abschlusszeugnisses. Im Grundsatz ist es eigentlich auch gegenüber anderen Absolventen nicht fair. Würde ich heute mein Abitur nachschreiben, hätte ich vermutlich auch wesentlich bessere Noten und könnte einige Studienfächer mit NC mehr belegen, aber das kann doch nicht der Sinn der Übung sein, oder?

Ich würde die Zeit besser in irgendwas anderes investieren, anstatt mir Gedanken über verschüttete Milch zu machen. Wie wäre es, stattdessen den AdA-Schein oder ein Zertifikat zu machen? Ohne triftigen Grund würde ich dein Ansinnen anstelle der IHK jedenfalls ablehnen. "Mir gefällt die Note nicht" ist bestimmt kein triftiger Grund, sonst kämen andere auch noch auf diese Idee.

Geschrieben

Eine akzeptable Begründung sollte sich finden lassen, sofern die IHK eine deutliche Unterscheidung macht zwischen SI und AE.

Nach alternativen Qualifizierungsmöglichkeiten habe ich nicht gefragt, ich denke meine Frage war sehr spezifisch. Ohne zu wissen welchen Weg ich nach der Ausbildung eingeschlagen habe, ist ein entsprechender Ratschlag auch nicht möglich.

Das ein Abschlusszeugnis mit der Zeit (durch Berufserfahrung oder weitere Qualifizierung) weniger wichtig ist, ist mir klar. Durch meine Weiterqualifizierung könnte ich mich oft auch ohne Abschlusszeugnis der IHK bewerben...

Die Befürchtung das es trotzdem mal irgendwo ein Problem werden könnte, habe ich aber dennoch.

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