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Geschrieben

Was Du in deiner Freizeit machst, ist deine Sache und geht die Firma nichts an. Etwas kritischer wäre es vielleicht, wenn Du professioneller Skeletonfahrer bist und jedes Wochenende im Eiskanal die Piste unsicher machst.

Aber das die Firma einem verbieten möchte sich privat weiterzubilden ist mir noch nie untergekommen.

Frank

Geschrieben

Naja deine Firma darf dir auch verbieten in deiner Freizeit einen Zweitjob auszuüben falls sie die Gefahr sieht das deine Arbeitsleistung dadrunter leiden wird. Immerhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine komplette Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Wer allerdings sich nicht von der Arbeit erholen kann weil er bis 11:00 Lernen muss oder bis 1:00 in der Tanke jobbt bringt meistens auch nicht mehr 100% Leistung.

So oder ähnlich wäre die Argumentation die gegen einen Besuch der Abendschule spricht.

Geschrieben (bearbeitet)
Naja deine Firma darf dir auch verbieten in deiner Freizeit einen Zweitjob auszuüben falls sie die Gefahr sieht das deine Arbeitsleistung dadrunter leiden wird. Immerhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine komplette Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Bitte mal Quellen für diese Aussage nennen.

Ich behaupte das Gegenteil. Bis auf wenige Ausnahmen (Konkurrenz für AG, Arbeiten während Urlaub und Arbeiten während Krankheit) kann jeder in seiner Freizeit machen was er will.

Selbst Klauseln die das verbieten sind meist juristisch unwirksam. Und hier noch ein Artikel.

Wer allerdings sich nicht von der Arbeit erholen kann weil er bis 11:00 Lernen muss oder bis 1:00 in der Tanke jobbt bringt meistens auch nicht mehr 100% Leistung.

So oder ähnlich wäre die Argumentation die gegen einen Besuch der Abendschule spricht.

> Und somit ist diese Argumentation gleich doppelt falsch. Was käme als nächstes ... die Kontrolle ob jemand bis morgens um 03.00 Uhr WoW zockt?!

Soweit kommts noch, dass mein AG mir vorschreibt was ich in meiner Freizeit mache. Selbst wenn ich am WE irgendwelche WOK-WMs fahre geht das meinen AG einen feuchten Kehricht an. Er muss sogar idR Lohnfortzahlung leisten, falls ich mich dabei verletze ;)

Insofern würde ich ein Verbot für eine Abendschule o.ä. schlicht ignorieren.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Nebenjob: Jobben nach Dienstschluss - Karriere.de

z.B. genauso .. glaubwürdig wie ein welt Artikel ;).

Wobei in diesem ja ein sehr sehr guter Satz versteckt ist:

Wer nun meint, gut, dann verdiene ich mir eben während meines Urlaubs etwas hinzu, sollte mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) rechnen. Paragraf 8 regelt die Erwerbstätigkeit während der Erholungszeit. Hier heißt es: "Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten."

Arbeitnehmer ? Wikipedia

Gilt natürlich auch, wobei ich jetzt beim wälzen keinen Paragraphen gefunden habe der dies wirklich aussagt! Wer mehr hat bitte mal sich melden ;).

Aber du wirst mir doch zu stimmen, wenn ein Arbeitnehmer in Folge seiner Freizeitgestaltung mehrmals an verschiedenen Arbeitstagen nicht die vertraglich festgelegte Leistung erbringen konnte ich als Arbeitgeber das Recht habe dies abzumahnen?

Dementsprechend, wenn ein Arbeitgeber es dudelt das jemand eine Abendschule besucht, kann ich ihn wenn er am nächsten Tag nicht die ganze Leistung bringt nicht abmahnen. Immerhin habe ich es ja aktzeptiert und kann im Nachhinein nur davon Abstand nehmen und ihn auffordern dies zu unterlassen.

Wenn ich es ihm allerdings untersagt habe und er dennoch weiterhin seine Arbeitsleistung nicht erbringt? Abmahnung -> Kündigung.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber du wirst mir doch zu stimmen, wenn ein Arbeitnehmer in Folge seiner Freizeitgestaltung mehrmals an verschiedenen Arbeitstagen nicht die vertraglich festgelegte Leistung erbringen konnte ich als Arbeitgeber das Recht habe dies abzumahnen?

Ja klar kann er einen abmahnen, wenn die vertraglich festgelegte Leistung (wie auch immer die gemessen werden bei einem IT-Job?!) nicht stimmt. Aber WAS meine Freizeitgestaltung ist und WARUM ich die Leistung nicht erbringen geht meinen AG schlicht nichts an.

Wenn ich es ihm allerdings untersagt habe und er dennoch weiterhin seine Arbeitsleistung nicht erbringt? Abmahnung -> Kündigung.

Er kann einem so etwas nicht untersagen. Genauso wie er mir nicht sagen kann, dass ich um 20.00 Uhr im Bett zu liegen hab. Jedes Arbeitsgericht haut ihm so eine Abmahnung/Kündigung um die Ohren.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben (bearbeitet)
Immerhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine komplette Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Das klingt ja wie eine Leibeigenschaft. Ich bin vielleicht dazu angehalten, innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeiten die mir aufgetragenen Arbeiten anständig und in gebotener Eile so zu bearbeiten, wie es das Berufsbild erfordert, mehr aber auch nicht. Wenn ich diese Erwartungen mit meinetwegen 70% meines Potentials erfülle, dann wird der Arbeitgeber wohl kaum die restlichen 30% juristisch einfordern können. Man könnte höchstens eine moralische Verpflichtung herleiten, dass man alles für die Firma geben sollte.

Dementsprechend, wenn ein Arbeitgeber es dudelt das jemand eine Abendschule besucht, kann ich ihn wenn er am nächsten Tag nicht die ganze Leistung bringt nicht abmahnen. Immerhin habe ich es ja aktzeptiert und kann im Nachhinein nur davon Abstand nehmen und ihn auffordern dies zu unterlassen.

Wenn ich es ihm allerdings untersagt habe und er dennoch weiterhin seine Arbeitsleistung nicht erbringt? Abmahnung -> Kündigung.

Nicht erbrachte Leistungen abzumahnen, ist gar nicht so einfach. Ich würde hier außerdem bigvic vollständig beipflichten. Warum ein Leistungsmangel vorliegt, kann ein Arbeitgeber höchstens vermuten. Es könnten schließlich genauso gut private Gründe dafür vorliegen oder dass der Arbeitnehmer mit seiner Firma unzufrieden ist. Handelt es sich um berufsbezogene Weiterbildungen, kann man vielleicht auch die Gegenbegründung anführen, dass der Leistungsausfall langfristig durch den Hinzuerwerb von Kenntnissen amortisiert wird.

Bearbeitet von orgteam
Geschrieben

Es muss an mir liegen, ich drücke mich wohl nicht klar aus.

Ich überspitze jetzt etwas und ich weiß, nicht alles was hängt ist ein Vergleich...

Du schläfst das dritte Mal innerhalb eines Monats in einem Meeting ein.

Jetzt gibt es zwei Optionen:

1) In deiner Freizeit hast du xyz gemacht, was weder mit deinem Arbeitgeber noch sonst wie abgesprochen war, dein Arbeitgeber mahnt dich ab

2) Du hast in deiner Freizeit Abendschule x gemacht, Projekt y, dein Arbeitgeber war informiert und hat es geduldet, eine Abmahnung wird doch viel schwerer zu argumentieren sein.

Denn wenn er geduldet hat das deine Arbeitsleistung davon in Mitleidenschaft gezogen wird, kann er dir doch nicht am nächsten Tag daraus einen Strick drehen!

Um nichts anderes gehts mir. Ihr könnt machen in eurer Freizeit was ihr wollt, wenn ihr es allerdings mit dem Unternehmen absprecht und euch die Rückendeckung holt, liefert ihr viel weniger Angriffsfläche.

Wegen der 20:00 Geschichte:

Wenn dein Boss zu dir hingeht und sagt:

Herr Bigvic, in letzter Zeit sind sie aber öfters mal etwas spät ins Büro gekommen und auch die Leistung ist nicht das was wir von Ihnen gewohnt sind. Ich bitte Sie das jetzt mal wieder in Ordnung zu bringen.

Und am nächsten Morgen kommst du wieder zur Frühschicht um 4:00 zu spät mit Augenringen und sagst was von, aber gestern im Fernsehn kam Wargames (kommt wirklich morgen, Das Vierte ;)). Da wird kein Gericht die Abmahnung als ungültig erklären.

Das klingt ja wie eine Leibeigenschaft. Ich bin vielleicht dazu angehalten, innerhalb der vertraglich geregelten Arbeitszeiten die mir aufgetragenen Arbeiten anständig und in gebotener Eile so zu bearbeiten, wie es das Berufsbild erfordert, mehr aber auch nicht. Wenn ich diese Erwartungen mit meinetwegen 70% meines Potentials erfülle, dann wird der Arbeitgeber wohl kaum die restlichen 30% juristisch einfordern können. Man könnte höchstens eine moralische Verpflichtung herleiten, dass man alles für die Firma geben sollte.

Ich finde es klingt eher nach Vertragsrecht, du willst doch auch nicht das die Werkstatt dir für so ladida gearbeite eine volle Rechnung schreibt? Ich glaube detalliertere Einblicke liefert die VWL.

Geschrieben (bearbeitet)

2) Du hast in deiner Freizeit Abendschule x gemacht, Projekt y, dein Arbeitgeber war informiert und hat es geduldet, eine Abmahnung wird doch viel schwerer zu argumentieren sein.

Denn wenn er geduldet hat das deine Arbeitsleistung davon in Mitleidenschaft gezogen wird, kann er dir doch nicht am nächsten Tag daraus einen Strick drehen!

Ein AG wird nie dulden, dass die "Arbeitsleistung davon in Mitleidenschaft gezogen wird". Ergo identisch zu 1).

Um nichts anderes gehts mir. Ihr könnt machen in eurer Freizeit was ihr wollt, wenn ihr es allerdings mit dem Unternehmen absprecht und euch die Rückendeckung holt, liefert ihr viel weniger Angriffsfläche.

Das heisst ja im Umkehrschluss, dass du bei jeglicher Freizeitbeschäftigung erstmal vorher deinem Chef Bescheid gibst und auf dessen OK wartest, denn es könnte ja die Arbeit beeinflussen. Nun ja - jedem das seinem, aber wenn ich unter Woche bis um 3am feiere, TV schaue, zocke ... dann mach ich das ohne vorher zu fragen. Bin ja keine 12 mehr.

Wegen der 20:00 Geschichte:

Wenn dein Boss zu dir hingeht und sagt:

Herr Bigvic, in letzter Zeit sind sie aber öfters mal etwas spät ins Büro gekommen und auch die Leistung ist nicht das was wir von Ihnen gewohnt sind. Ich bitte Sie das jetzt mal wieder in Ordnung zu bringen.

Und am nächsten Morgen kommst du wieder zur Frühschicht um 4:00 zu spät mit Augenringen und sagst was von, aber gestern im Fernsehn kam Wargames (kommt wirklich morgen, Das Vierte ;)). Da wird kein Gericht die Abmahnung als ungültig erklären.

Ein Fehlverhalten ist ein Fehlverhalten und ein solches kann ein AG immer sanktionieren (Abmahnung, Kündigung, ...). Die Ursache dafür ist jedoch völlig unerheblich.

Ob ich zu spät komme ...

- weil ich zu lange feiern war

- weil ich zu lange TV geschaut hab

- weil ich die ganze RFC auswendig gelernt hab

- weil meine Freundin mich nicht schlafen lassen wollte, um Briefmarken zu sortieren

- weil meine Katze einen Keuchhusten hatte

- etc.

... ist egal.

(Ausnahmen sind natürlich sowas wie Krankheit/Unfall/Tod)

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Also ich würde nicht um Erlaubnis fragen. Je nachdem wie lange diese Abendschule zu absolvieren ist, würde ich den Arbeitgeber aber schon irgendwann einweihen. Man kann ihn natürlich auch mehr oder weniger vor vollendete Tatsachen stellen, wenn man es erst relativ spät sagt. Ist dem Arbeitgeber bis dahin nichts aufgefallen, dann dürfte das auch Beweis genug sein, dass deine Arbeitsleistung nicht nennenswert darunter leidet.

Geschrieben
Ein AG wird nie dulden, dass die "Arbeitsleistung davon in Mitleidenschaft gezogen wird". Ergo identisch zu 1).

Hier glaube ich liegt ein Fehler vor. Wenn du in deiner Freizeit dich weiterbildest und dadurch einen Mehrwert fürs Unternehmen darstellst, warum sollte der Arbeitgeber dann nicht einen Kompromiss eingehen, vorallem da das Sanktionieren negative Auswirkungen auf deine Motivation haben kann.

Ich glaube die meisten Arbeitgeber können schon konstruktive und destruktive Sachen unterscheiden. Deswegen ist eine Abmahnung wegen Abendschule auch unwahrscheinlicher als wegen LAN vorallem, wenn er darüber informiert ist und dich vielleicht auch unterstützt.

Das heisst ja im Umkehrschluss, dass du bei jeglicher Freizeitbeschäftigung erstmal vorher deinem Chef Bescheid gibst und auf dessen OK wartest, denn es könnte ja die Arbeit beeinflussen. Nun ja - jedem das seinem, aber wenn ich unter Woche bis um 3am feiere, TV schaue, zocke ... dann mach ich das ohne vorher zu fragen. Bin ja keine 12 mehr.

Wo du diesen Umkehrschluss hast würd mich mal interessieren, in meinen Sätzen stand er nicht drin! Du hast wohl Angst Selbstverwirklichung und Verantwortung abzugeben, davon habe ich aber nie gesprochen. Dein Schluss ist fehlerhaft. Aber wenn du so argumentieren willst...

Ein Fehlverhalten ist ein Fehlverhalten und ein solches kann ein AG immer sanktionieren (Abmahnung, Kündigung, ...). Die Ursache dafür ist jedoch völlig unerheblich.

Ob ich zu spät komme ...

- weil ich zu lange feiern war

- weil ich zu lange TV geschaut hab

- weil ich die ganze RFC auswendig gelernt hab

- weil meine Freundin mich nicht schlafen lassen wollte, um Briefmarken zu sortieren

- weil meine Katze einen Keuchhusten hatte

- etc.

... ist egal.

(Ausnahmen sind natürlich sowas wie Krankheit/Unfall/Tod)

Falsch, wenn du eine Abmahnung bekommst weil du zu spät warst, deinem Arbeitgeber aber bewusst war bei der Entscheidung dich in etwas wie z.b. Abendschule zu unterstützen, in dem er es duldete, das solche Dinge passieren können kann er dir kein Fehlverhalten ankreiden. Vorallem wird es vielleicht garnicht zur Abmahnung kommen, da er Verständnis aufbringen kann, während bei vollendeten Tatsachen dies unmöglich wird.

In einem Umkehrschluss nach deinem Sinne würde das bedeuten, dass jede Zeit die außerhalb der Arbeitszeit liegt nichts mit dem Unternehmen und dem Beruf zu tun hat und deswegen nicht förderbar ist. Das jeder Arbeitgeber nur Maschinen sieht und das jedes Engagement außerhalb der Arbeit nicht von dem Arbeitgeber honoriert wird.

Dieser Umkehrschluss ist genauso falsch wie deiner, nur habe ich mich wenigstens mit den Provokationen zurückgehalten.

Geschrieben

Anyway - Fakt bleibt, dass ein AG nicht über die Freizeitaktivität seines Arbeitnehmers bestimmen kann. Und im speziellen den Besuch einer Abendschule schon drei mal nicht.

@akhead

Wieso fragst du überhaupt? Hat dein AG dir das verbieten wollen oder rein interessehalber?

Geschrieben (bearbeitet)
Anyway - Fakt bleibt, dass ein AG nicht über die Freizeitaktivität seines Arbeitnehmers bestimmen kann.

Du scheinst nicht viel Ahnung von der beruflichen Praxis zu haben:

Wie oben schon gesagt wurde gibt es viele Verträge, die Klauseln enthalten, nach denen der Mitarbeiter (bezahlte) Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss. Auch ein Passus, dass der Mitarbeiter seine volle Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellen muss und deshalb der Urlaub zur Erholung zu nutzen ist, ist durchaus üblich. Und welcher Arbeitnehmer riskiert deswegen schon einen Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Wie solche Regelungen in der Praxis umgesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt.

Aber: Eine Abendschule ist keine Nebentätigkeit im o.g. Sinn - und kann deshalb IMHO nicht verboten werden.

GG

Bearbeitet von pruefer_gg
Geschrieben (bearbeitet)
Du scheinst nicht viel Ahnung von der beruflichen Praxis zu haben:

Du scheinst nicht viel Ahnung von der Rechtslage zu haben. Da ...

Wie oben schon gesagt wurde gibt es viele Verträge, die Klauseln enthalten, nach denen der Mitarbeiter (bezahlte) Nebentätigkeiten genehmigen lassen muss.

.. bis auf wenige Ausnahmen (siehe meine vorherigen Posts) sind solche Klauseln unwirksam.

Oder arbeitest du in einer Firma, die es nicht ganz so genau nimmt mit dem Gesetz? Kannst ja mal eure "Rechtsabteilung" fragen ...:D

Und welcher Arbeitnehmer riskiert deswegen schon einen Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Wahrscheinlich mehr als Arbeitgeber ...

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Unwirksam sind sie nicht. Tatsächlich muss ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung anzeigen und sich genehmigen lassen. Es gibt aber nur wenig Gründe, die ein Arbeitgeber gegen eine Nebenbeschäftigung vorbringen darf. Zu diesen gehört entweder der Konkurrenzausschluss (der Arbeitnehmer darf nicht beim Konkurrenten arbeiten) oder dass die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers durch diesen Zweitjob tatsächlich gefährdet wäre - wenn z.B. der Arbeitnehmer zu seinen 8 Stunden täglich noch 5 weitere im Zweitjob verbringen will, dann kann der Arbeitgeber mit Recht sagen, dass er damit seine gesetzlich vorgesehene Ruhezeit nicht einhält und seine Arbeitsleistung durch Übermüdung beeinträchtigt würde.

Im Zweifelsfalls muss dann ein Arbeitsgericht entscheiden, ob die Argumente des Arbeitnehmers oder das Interesse des Arbeitgebers auf freie Berufsausübung überwiegen.

Was aber die persönliche Freizeitgestaltung und Fortbildungsmaßnahmen anbelangt, so hat der Arbeitgeber hier keine Handhabe (mit Ausnahme des Erholungsurlaubs - es gibt genügend Arbeitsgerichtsurteile, die dem Arbeitnehmer das Urlaubsgeld nachträglich gestrichen haben, weil er statt sich zu erholen den Urlaub für eine Kurzarbeit genutzt hat). Berufliche Fortbildung von Arbeitnehmern stehen im Arbeitsrecht unter gesondertem Schutz, sofern sie nicht mit vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Arbeitszeit in Konflikt stehen.

Geschrieben (bearbeitet)
Naja deine Firma darf dir auch verbieten in deiner Freizeit einen Zweitjob auszuüben falls sie die Gefahr sieht das deine Arbeitsleistung dadrunter leiden wird. Immerhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine komplette Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Weiss nicht wo du das her hast (Quelle wäre mal interessant), aber alles wozu jemand verpflichtet werden kann ist, während der vertraglichen Arbeitszeit seine Leistung 100% zur Verfügung zu stellen.

Natürlich darf man in der Freizeit nichts machen, was diese dem Nachkommen dieser Verpflichtung hinderlich sein könnte, aber solange man durch seine Freizeitaktivitäten nicht in der Leistung nachlässt, hat das den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Auch ein Passus, dass der Mitarbeiter seine volle Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellen muss und deshalb der Urlaub zur Erholung zu nutzen ist, ist durchaus üblich.

(Bezahlter) Urlaub ist etwas völlig anderes. Schließlich bezaht der Arbeitgeber dort die Erholung und kann daher auch bestimmen, dass die Zeit auch zur Erholung und zum Erhalt der Arbeitsleistung eingesetzt wird. Genauso bei Krankheit.

Die Freizeit wird einem aber nicht bezahlt, daher ist die Freizeitgestaltung auch nicht Sache des Arbeitgebers. Irgendwelche Klauseln dahingehend sind juristisch Anfechtbar.

wenn z.B. der Arbeitnehmer zu seinen 8 Stunden täglich noch 5 weitere im Zweitjob verbringen will, dann kann der Arbeitgeber mit Recht sagen, dass er damit seine gesetzlich vorgesehene Ruhezeit nicht einhält und seine Arbeitsleistung durch Übermüdung beeinträchtigt würde.

Richtig, aber nur wenn er dann seiner vertraglich vereinbarten Leistung nicht mehr voll nachkommen kann.

Aus der bloßen Vermutung, durch die Abendschule nicht mehr voll leistungsfähig zu sein kann man aber kein Verbot herleiten.

Bearbeitet von Mindphuk
Geschrieben

Ich frage mich ein bisschen, was ihr darunter versteht, dass man 100% seiner Leistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Abgesehen davon, dass das ein theoretischer Wert ist, gehört es auch dazu einfach mal 2 Minuten aus dem Fenster zu gucken, ein gewisses Maß an privaten Dingen zu regeln oder wegen privater Probleme abgelenkt zu sein, sich einen Kaffee zu holen, sich Montag morgens eine halbe Stunde über das Wochenende zu unterhalten und andere soziale Interaktionen zu tätigen. Dazu kommen diverse Arbeitsunterbrechnungen in denen man den Faden wieder aufnehmen muss und die Zeit, in der ich nicht 100% meiner Aufmerksamkeit für die Arbeit aufwende (was fast immer der Fall sein dürfte). Der Chef wird wohl nicht einfordern können, dass ich Protokolle abtippe und gleichzeitig mit meiner verbleibenden Konzentration Telefongespräche führe. Auf 100% kommt langfristig nicht mal eine Maschine.

Geschrieben
Ich frage mich ein bisschen, was ihr darunter versteht, dass man 100% seiner Leistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Abgesehen davon, dass das ein theoretischer Wert ist, gehört es auch dazu einfach mal 2 Minuten aus dem Fenster zu gucken, ein gewisses Maß an privaten Dingen zu regeln oder wegen privater Probleme abgelenkt zu sein, sich einen Kaffee zu holen, sich Montag morgens eine halbe Stunde über das Wochenende zu unterhalten und andere soziale Interaktionen zu tätigen. Dazu kommen diverse Arbeitsunterbrechnungen in denen man den Faden wieder aufnehmen muss und die Zeit, in der ich nicht 100% meiner Aufmerksamkeit für die Arbeit aufwende (was fast immer der Fall sein dürfte). Der Chef wird wohl nicht einfordern können, dass ich Protokolle abtippe und gleichzeitig mit meiner verbleibenden Konzentration Telefongespräche führe. Auf 100% kommt langfristig nicht mal eine Maschine.

Das Regeln von privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit sowie sich eine halbe Stunde mit einem Kollegen über arbeitsfremde Themen zu plaudern ist streng gesehen schon ein Verstoss gegen deine Pflichten als Arbeitnehmer die sich aus dem Arbeitsvertrag herleiten.

Es wird zwar von den meisten IT-Unternehmen toleriert, wenn es nicht ausufert und die Mitarbeiter zum Ausgleich für den halbstündigen Plausch auch eine halbe Stunde länger arbeiten, aber wenn der Chef dir mal böses will, könnte er dich für sowas Abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

Und warum sollte das auch überraschen? Schau dir die Arbeiter an, die bei einem Autohersteller am Montageband arbeiten. Während das Band läuft, haben die auch durchzuarbeiten. Da kann keiner mal den Schraubenschlüssel weglegen und sagen: "stoppt mal bitte das ganze Band für eine Weile, denn ich muss jetzt mal mit meiner Freundin telefonieren"

Geschrieben
Weiss nicht wo du das her hast (Quelle wäre mal interessant), aber alles wozu jemand verpflichtet werden kann ist, während der vertraglichen Arbeitszeit seine Leistung 100% zur Verfügung zu stellen.

Natürlich darf man in der Freizeit nichts machen, was diese dem Nachkommen dieser Verpflichtung hinderlich sein könnte, aber solange man durch seine Freizeitaktivitäten nicht in der Leistung nachlässt, hat das den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Was ja dann auf meine Aussage hinausläuft, okay, er kann es nicht verbieten, aber er kann es ahnden wenn du deswegen nicht das leistet was er von dir erwartet!

------

offtopic wegen den 100 %

Habe dazu auch einen interessanten Beitrag gelesen, gerade eher kreative Leute können nicht immer Leistung abrufen. Wenn wir ehrlich sind, wieviele von uns hängen, wenn sie was coden sollen, erstmal in Foren oder sonstwas bevor es dann richtig losgeht. Warten auf den zündenden Gedanken.

Wenn es dann losgeht wird aber auch durchgezogen egal ob Mittagspause oder Feierabend.

Geschrieben

Da die meisten hier um den heißen Brei reden und sehr weit ausschweifen komme ich nochmal auf die Fragestellung des Threaderstellers zurück.

Der AG darf dir die Abendschule nicht verbieten und das ist Fakt.

Sollte er diese verbieten wollen und du ignorierst dies (was du auch ruhigen Gewissens machen solltest) solltest du zusehen nicht zu spät zu kommen etc.

Da er dich dann ggf. auf dem kieker haben könnte und dir Abmahnungen etc. reindrücken wollen würde.

Jetzt schweife ich ein wenig aus und sage: der AG der mir die Abendschule verbietet, aus welchen Gründen auch immer, wäre nicht mehr lange mein AG.

Geschrieben

Ich möchte auch mitspielen... :)

Man(n) muss überhaupt nicht seinen AG in Kenntnis setzen bzw. fragen ob man zur Abendschule darf oder nicht. Die Gründe dafür wurde schon mehrfach genannt...

- TV gucken

- Fachliteratur lesen (was übgigens auch eine Weiterbildung ist :rolleyes:)

- dumm die Wand anschauen

- etc.

Der AG darf natürlich vertraglich festhalten, ob ich z.B. eine Nebentätigkeit ausüben darf oder nicht. Und ja, ein AG darf auch vertraglich Extremsportarten verbieten. Zumindest ist es im Sport und Modell bereich so. Ob das allerdings auch für uns "normale" Menschen gilt kann ich nicht 100%ig beurteilen.

Geschrieben

Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren?

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