bigvic Geschrieben 9. März 2010 Geschrieben 9. März 2010 Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren? Nein, natürlich nicht.
pruefer_gg Geschrieben 9. März 2010 Geschrieben 9. März 2010 Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren? MÜSSEN nicht. Ich würde es aber trotzdem tun. Dann hat Dein Chef vielleicht Verständnis dafür, wenn Du an den Schultagen einmal früher gehen musst bzw. nicht länger bleiben kannst. GG
Eratum Geschrieben 10. März 2010 Geschrieben 10. März 2010 Nur so am Rande, es lohnt den AG zu informieren, da evtl Freistellungen zum lernen dabei rausspringen können. Je nach Bundesland gibt es auch "Gesetze zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Weiterbildung". In denen sind gesetzlich Vorgeschriebene Freistllungen o.ä. geregelt... Da das ganze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich kann ich keinen direkten Link geben. Hab den noch speziell für Rheinland-Pfalz rumliegen...MfG
LadyPreis Geschrieben 10. März 2010 Geschrieben 10. März 2010 desweiteren kannst du dich mal erkundigen, inwieweit es möglich ist, Bildungsurlaub für die Abendschule zu bekommen
bigvic Geschrieben 10. März 2010 Geschrieben 10. März 2010 Hier die Wiki-Eintrag - Bildungsurlaub ? Wikipedia - mit den Links zu den einzelnen Bundeslandgesetzen.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden