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Geschrieben
Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren?

Nein, natürlich nicht.

Geschrieben
Ich werde im September ebenfalls eine Abendschule besuchen, die ist zwar komplett außerhalb der Arbeitszeiten und ist nur 2 x die Woche je 120 Min. Muss ich den Arbeitgeber darüber informieren?

MÜSSEN nicht. Ich würde es aber trotzdem tun. Dann hat Dein Chef vielleicht Verständnis dafür, wenn Du an den Schultagen einmal früher gehen musst bzw. nicht länger bleiben kannst.

GG

Geschrieben

Nur so am Rande, es lohnt den AG zu informieren, da evtl Freistellungen zum lernen dabei rausspringen können. Je nach Bundesland gibt es auch "Gesetze zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Weiterbildung". In denen sind gesetzlich Vorgeschriebene Freistllungen o.ä. geregelt...

Da das ganze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich kann ich keinen direkten Link geben. Hab den noch speziell für Rheinland-Pfalz rumliegen...MfG

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