efix Geschrieben 7. März 2010 Teilen Geschrieben 7. März 2010 Hallo, die Prüfungen stehen vor der Tür eine mündliche Zusage zur Übernahme habe ich zwar schon allerdings möchte ich es darauf nicht beruhen lassen. Ist ein schriftlicher Vorvertrag rechtens und gibt es so etwas überhaupt ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. März 2010 Teilen Geschrieben 7. März 2010 Hallo, §12 (1) BBiG hilft dir weiter. Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
efix Geschrieben 7. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 7. März 2010 Dies nun auf einfachen und verständlichen Deutsch ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 7. März 2010 Teilen Geschrieben 7. März 2010 Was ist daran nicht zu verstehen? Frühestens sechs Monate vor Ende deiner Ausbildung darf ein Vertrag über die Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung geschlossen werden. Alles andere davor ist nichtig. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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