mkssoftware10 Geschrieben 8. März 2010 Geschrieben 8. März 2010 Ich hab da mal ne frage, ich habe gehört, dass man eine aufgabe der abschlussprüfung streichen kann. in welcher prüfung darf man das??? Zitieren
mkssoftware10 Geschrieben 8. März 2010 Autor Geschrieben 8. März 2010 ist das in BW genau so, du weißt ja da läuft immer alles ganz anders Zitieren
jeronimonino Geschrieben 8. März 2010 Geschrieben 8. März 2010 Ja ist genauso aber wenn du ganz sicher gehen willst frag die iHK oder einen Berufsschullehrer Zitieren
Akku Geschrieben 9. März 2010 Geschrieben 9. März 2010 Ja ist genauso aber wenn du ganz sicher gehen willst frag die iHK oder einen Berufsschullehrer Das hilft dir u.U. auch nicht weiter. Ganz wichtig: Am Tag der Prüfung, die erste Seite der Prüfungsunterlagen lesen. Neben der Regelung zur Streichung, kann dort noch was anderes stehen. Deshalb unbedingt die erste Seite lesen. Ich kann es gar nicht oft genug sagen und schreiben. Erst die erste Seite lesen. Zitieren
Menzemer Geschrieben 17. März 2010 Geschrieben 17. März 2010 Nein, das ist in BW definitiv nicht so. GA1 und GA2 sind vollständig zu bearbeiten. Gruß Menzemer Zitieren
ducky_boy Geschrieben 29. März 2010 Geschrieben 29. März 2010 Ich habe gerade mal bei uns nachegeschaut Bayern Abschlussprüfung Sommer 2008. Bei GA I + GA II steht jeweils dabei das man eine Aufgabe streichen kann. GA I ==> insgesamt 5 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 4 Handlungsschritte GA II ==> insgesamt 6 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 5 Handlungsschritte Also kann man insgesamt 2 Aufgaben streichen? Also wird dann die Aufgabe komplett ignoriert!? Zitieren
LadyPreis Geschrieben 29. März 2010 Geschrieben 29. März 2010 Also kann man insgesamt 2 Aufgaben streichen? Also wird dann die Aufgabe komplett ignoriert!? Richtig Zitieren
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