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Geschrieben
Ja ist genauso aber wenn du ganz sicher gehen willst frag die iHK oder einen Berufsschullehrer

Das hilft dir u.U. auch nicht weiter.

Ganz wichtig: Am Tag der Prüfung, die erste Seite der Prüfungsunterlagen lesen. Neben der Regelung zur Streichung, kann dort noch was anderes stehen. Deshalb unbedingt die erste Seite lesen. Ich kann es gar nicht oft genug sagen und schreiben. Erst die erste Seite lesen.

  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe gerade mal bei uns nachegeschaut Bayern Abschlussprüfung Sommer 2008.

Bei GA I + GA II steht jeweils dabei das man eine Aufgabe streichen kann.

GA I ==> insgesamt 5 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 4 Handlungsschritte

GA II ==> insgesamt 6 Handlungsschritte ==> in der Prüfung zu bearbeiten sind 5 Handlungsschritte

Also kann man insgesamt 2 Aufgaben streichen? Also wird dann die Aufgabe komplett ignoriert!?

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