DrGnom Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 hi, ich wohne in einer WG, wo sich 8-10 Leute aus drei Wohnungen einen DSL Anschluss teilen. Im Moment landen alle PCs in einem 192.168er Netz. Wlan ist mit WPA-PSK Tkip verschlüsselt. Sehr unkompliziert, aber eventuell auch unsicher. Nichts gegen meine Nachbarn, aber das eine oder andere Skriptkiddie könnte schon mal dabei sein. Besteht allein durch die LAN Verbindung eine Gefährdung, gegen die man sich absichern müsste? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 Alle Rechner im gleichen Subnetz können ohne weiteres kommunizieren bzw. es würde auch die Möglichkeit bestehen, den Datenverkehr mit zu hören (verschlüsselt & unverschlüsselt). Inwieweit Du eine Absicherung machen willst, ist letztendlich von Dir abhängig. Neben Verschlüsselung der Kommunikation z.B. Mailempfang und -versand o.ä. wäre Firewall und Virenscanner sicherlich sinnvoll. Absichern "gegen" die anderen Rechner wirst Du Dich mit Geräten aus dem SoHo Bereich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigcrazy Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 Auf wen läuft denn der DSL-Anschluss ? Der wird dann halt im Falle eines Falles Probleme bekommen, wenn mit dem Anschluss Blödsinn veranstaltet wird. Er muss dann nämlich nachweisen, wer wann was gemacht hat, oder er ist dann halt der Dumme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DrGnom Geschrieben 9. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2010 Im Moment läuft der Anschluss noch auf jemand der ausgezogen ist. Aber stimmt, die Haftungsfrage ist auch noch zu bedenken. Ich glaube aber so eindeutig ist die Rechtssituation da nicht. Naja ich als FISI und mit der Telefondose im Zimmer, bin eigentlich die logische Wahl. Nur will ich mich nicht als vorratdatenspeichernder Provier aufspielen :hells: Was bedeutet Abhören des Datenverkehrs konkret, kann man sniffen, welche Webseiten aufgerufen werden, HTTP Formulardaten usw.? Das wär ja schon bedenklich. Oder geht es nur um so Broadcasts Zeugs wie DHCP, das wäre ja weniger schlimm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
flashpixx Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 Was bedeutet Abhören des Datenverkehrs konkret, kann man sniffen, welche Webseiten aufgerufen werden, HTTP Formulardaten usw.? Das wär ja schon bedenklich. Oder geht es nur um so Broadcasts Zeugs wie DHCP, das wäre ja weniger schlimm. Als FISI solltest Du das doch eigentlich wissen :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 Was bedeutet Abhören des Datenverkehrs konkret, kann man sniffen, welche Webseiten aufgerufen werden, HTTP Formulardaten usw.? Das wär ja schon bedenklich. Oder geht es nur um so Broadcasts Zeugs wie DHCP, das wäre ja weniger schlimm. Mit unbeschränktem Zugang zu dem Netz (was ja anscheinend jeder bei euch hat) lässt sich nahezu alles damit anstellen. Solange dieser Blödsinn sich bei euch im internen Netz nur abspielt, ist das nicht mal so tragisch (solange keine Login-Daten gesnifft werden). Sobald aber irgendjemand auf die Idee kommt, im Internet irgendwelchen Blödsinn zu veranstalten, ist das Geschrei groß. Bezüglich deiner Aussage, dass du keine Vorratsdatenspeicherung vornehmen willst: Ohne eine Zustimmung von Seiten deiner Mitnutzer darfst du das sowieso nicht machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 (bearbeitet) Lies mal folgende Gesetze, wenn Du vorhast fuer den Anschluss Deinen Kopf hinzuhalten: - Telemediengesetz (Du bist streng genommen ein Provider, wenn Du als Anschlussinhaber anderen die Nutzung Deines DSL-Anschlusses anbietest) - Telekommunikationsgesetz (darin enthalten ist das Fernmeldegeheimnis) - Gesetz zur Beschraenkung des Fernmelde-/Post-/Briefgeheimnis (G10-Gesetz) - Bundesdatenschutzgesetz Kurz: Wenn Du irgendwas warum auch immer mitloggen willst: Das geht nur mit Einwilligung der Betroffenen und dann musst Du auch genau sagen wofuer das ist und welche Daten Du genau mitloggst. Dabei duerfen nur Stichproben in begruendeten Verdachtsfaellen genommen werden, kein generelles Logging saemtlicher Daten. Ansonsten verletzt Du das Fernmeldegeheimnis und auch das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Vorratsdatenspeicherung ist eh nicht. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist Anfang März per Urteil vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Anders sieht es aus, wenn eine Ermittlungsbehoerde mit einem richterlichen Beschluss das Logging (TK-Ueberwachung) anordnet (meist direkt beim Anbieter des DSL-Anschlusses). Dann duerfen diejenigen, die darueber etwas wissen nichts sagen. Ansonsten drohen diesen nicht nur Geld-, sondern auch Gefaengnisstrafen. So einfach ist das alles nicht. Bearbeitet 9. März 2010 von hades Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ty4Pi Geschrieben 9. März 2010 Teilen Geschrieben 9. März 2010 Wenn ich lese, dass sich 3 Wohnungen einen DSL-Anschluss teilen, werde ich auch hellhörig. Da müßte doch eingentlich dein Provider was dagegen haben ... oder? Ich bin mir nicht sicher, aber haben nicht alle Anbieter irgendwo in Ihren AGB stehen, dass der Anschluss nur von Wohneinheiten-Nutzer einer Wohneinheit zu nutzen ist ? Von der Warte aus, würde ich mir erstmal überlegen, ob ich da an deiner Stelle den Kopf hinhalten würde, wenn da Mitbewohner aus anderen Wohnungen bei Dir mitlaufen. Ist zwar bisschen OT, aber da würde ich ein wenig aufpassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DrGnom Geschrieben 10. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 10. März 2010 hallo, erstmal danke für eure Tipps. Das Stichwort Vorratdatenspeicherung bitte nicht so wörtlich nehmen, ich wollte nur nochmal hervorheben dass ich überhaupt nichts loggen, kontrollieren oder sperren möchte und es so unkompliziert halten möchte wie bisher. Die Frage ist, was muss ich im Rahmen meiner Pflichten machen und was sollte ich machen, damit das Lan sicher bleibt. Haltet ihr es für sinnvoll, einen Wisch mit Nutzungsbedinungen unterschreiben zu lassen z.B. dass man den Internetzugang nicht für kriminelle Zwecke nutzen darf? Wenn man gegen die Provider-AGB verstößt, kann im schlimmsten Fall nur eine Kündigung ins Haus flattern, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 10. März 2010 Teilen Geschrieben 10. März 2010 Wenn man gegen die Provider-AGB verstößt, kann im schlimmsten Fall nur eine Kündigung ins Haus flattern, oder? Du meinst jetzt auf legalem Wege "nur" gegen die AGB verstoßen? Denk ich mal dass die dir Kündigen werden, ggf Schadenersatz wenn sie es durchbringen können und möglich ist auch, dass Provider so eine Art Blacklist führen könnten (kann auch meine ganz normale Paranoia sein) und du dort erstmal keine Möglichkeit hast einen neuen Vertrag zu bekommen... Warum holt sich denn nicht jede Wohnung einen eigenen Anschluss? Ich meine wenn einer DSL nutzen will muss er mE auch bereit sein dafür zu bezahlen. Außerdem ist dann euer Netz nicht so ausgelastet wie im Moment *denk* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RipperFox Geschrieben 15. März 2010 Teilen Geschrieben 15. März 2010 Kleiner Tipp: Damit man als Vertragspartner gegenüber des DSL-Anbieters korrekt dahsteht würde sich das Auftreten der Wohngemeinschaft als GBR anbieten. Sonst hat der Anschlussinhaber schnell schlechte Karten ("Nutzung durch Dritte", etc.). Auch lässt sich auch das rechtliche Risiko z.B. Folgen einer Folgen einer Urheberrechtsverletzung vertraglich regeln (Mitstörerhaftung, etc.). Nicht zuletzt ist im Zweifel ist nicht nur einer der Dumme Grüße Ripper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
netzwerker Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 Bei einer GbR ist die Haftung aber nicht ganz unproblematisch. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für die GbR. Ob man das in einer WG wirklich möchte... Mirko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RipperFox Geschrieben 17. März 2010 Teilen Geschrieben 17. März 2010 ..die Frage ist eher: Was für Alternativen gibt es zur GBR? - Im Beispiel des OPs trägt ein Einzelner das komplette Risiko (schön für die anderen ) -Ist das "Teilen" des Anschlusses laut AGB der Anbieter eher nicht erlaubt -ist der Auszug des Anschlussinhabers ein größeres Problem GBRmbH gibt's nicht mehr - was gibt's für Alternativen? Grüße Ripper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LadyPreis Geschrieben 18. März 2010 Teilen Geschrieben 18. März 2010 GBRmbH gibt's nicht mehr - was gibt's für Alternativen? Die beste Alternative ist es, den Anschluss nur für sich selber zugänglich zu machen. Dies auch den anderen Mitbewohnern mitteilen. Wenn einer dann damit ein Problem hat, soll er doch den Anschluss auf sich laufen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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