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Geschrieben

Hi

Kurze Frage:

Wir haben in der Berufsschule einmal einen probelauf für das IHK Projekt gemacht. Jetzt kommt aus der Abteilung der Wunsch nach einem Projekt, welches jedoch genau das gleiche ist wie in der Schule... Virus Protection Lösung und Verteilung auf Systeme.

Es gibt andere Anforderungen (andere OS, anderes Netzwerk, Router usw). Aber das Projekt wöre zu 90% das gleiche, wie ich es schon mal gemacht habe. Das in der Schule war natürlich nix offizielles!!

DARF ich das Thema nochmal machen? Wie seht ihr das? Mir rennt die Zeit davon und es gibt leider im Moment keine anderen Themen, weil die Abteilung dafür einfach ungeeignet ist (Service und Dokumenation, da gibts halt keine praktischen projekte.. das virus thema hab ich jetzt schon aus der Nachbarabteilung..)

Grüße

marcel

Geschrieben

Warum nicht? Du wirst sehen, dass Theorie und praxis nicht ganz so eng beieinander liegen.

Du wirst ja auch keine Lösungen der Berufsschule in deinem Projekt wiederverwenden - hoffe ich.

Also ist das Projekt in der Firma ein losgelöstes und anderes, als das in der Schule.

Und deine IHk kennt deinen Schulstundenplan nicht, bzw. kann dir nicht ein schon durchgeführtes oder abgekupfertes Projekt unterstellen bzw. nachweisen.

Geschrieben

Ich habe nur Bedenken, dass evtl einer meiner Berufsschullehrer in meinem Prüfungsausschuss sitzen könnten, die das Projekt schon mal gehört / gesehen haben

Geschrieben

ja un? Zufälle gibt es überall:

Nochmal: Der Anspruch und die Voraussetzungen des Berufsschulpseudoprojektes und des realen Projektes aus deinem Unternehmen sind zwei paar Schuhe. Hier ist der kleine Unterschied zwischen Theorie und Praxis ziemlich schnell erkennbar.

Während man in der Theorie viel nach Lehrbuch machen kann, haben in der Praxis andere Kommunikationspartner einen Einfluß auf ja oder nein des Projektes.

Auch wenn der Inhalt (also die Überschrift) identische sind, sind die Projekte dennoch völlig verschieden, unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen und Handlungspartnern und werden unterschiedlcihe Ergebnisse zu Tage befördern.

Die themengleiche Überschrift darf maximal ein müdes Lächeln bei deinem Prüfer hervorbringen.

Demzufolge gilt für dich dann auch, dieses so zu beherzigen und umzusetzen, also kein sinnloses Abschreiben aus der Berufsschule.

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