m_l_r_s Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Hallo Forengemeinde, vermeintlich leichte Frage auf die ich leider keine Antwort finde. Zählt die Fahrtzeit auf dem web zum Kunden oder vom Kunden in die Firma als Pausenzeit? Leider finde ich nirgends eine gesetzliche Regelung die ich meinem Chef vorlegen könnte. Mehr im Spaß als im Ernst haben wir uns gestern darüber unterhalten als ich als Beifahrer auf dem Weg zu einem Termin neben ihm saß. Er war der Meinung das diese Zeit durchaus als Pause gewertet werden kann. Auch wenn man selbst fährt wäre das eine Pause, da es ja "eine entspannende Tätigkeit" wäre. Ich bin der Meinung das Fahrtzeit = Arbeitszeit ist. Wer kann mir hier mit einer gesetzlichen Regelung weiterhelfen? VG Daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scheradal Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Gesetzlich kann ich dir da nicht weiterhelfen. Bei mir im Unternehmen zählt die Fahrtzeit als Arbeitszeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
orgteam Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Klar, wie viel Arbeitszeit hat denn dann ein Kurier oder LKW-Fahrer pro Tag? 1 Stunde und mindestens 7 Stunden Pause oder wie? Natürlich ist Fahrtzeit Arbeitszeit, ansonsten könnte dich der Chef ja 8 Stunden pro Tag durch die Gegend schicken und am Ende sagen, dass das dein Urlaubstag war. Es gibt allerdings unterschiedliche Regelungen wie man diese Zeit verrechnet. Bei uns gilt: Fahrtzeit wird als halbe Arbeitszeit in der Zeiterfassung aufgenommen. Das finde ich fair, da man in der Fahrtzeit natürlich produktiv eigentlich nichts macht, andererseits man aber auch nicht gerade von Freizeit sprechen kann und längere Autofahrten mit Termindruck bei Schlechtwetter und Stau durchaus stressig sein können. Die gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. März 2010 Teilen Geschrieben 23. März 2010 Jurawelten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wodar Hospur Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Habe den Link jetzt mal überflogen, ziehe daraus aber nur einen Rechtsstreit ob Reisezeit die außerhalb der Kernarbeitszeit erfolgt als Überstunden zu werten ist. Während der Threadersteller ja in der Kernarbeitszeit als Beifahrer irgendwo hingefahren ist. Dennoch würde ich das nicht als Pause ansehen, denn durch die Fahrt im Auto bist du ja eingeschränkt in deiner Pause: - du kannst nicht raus gehen Luftschnappen - vielleicht Rauchen - Essen und Trinken Da du also innerhalb dieser Zeit dich nicht erholen kannst, kann sie auch nicht als Pausenzeit gezählt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m_l_r_s Geschrieben 25. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2010 Danke schonmal für die Antworten. Un gefähr die gleichen Argumente wie "Wodar Hospur" habe ich auch aufgelistet... Scheinbar hat wirklich niemand einen Link zu nem Gesetzestext der das alles bestätigt. Ist aber auch nicht so wichtig, war eher reine Neugierde die mich da getrieben hat. Danke Euch trotzdem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_n4p_ Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 das problem ist eher, das das gesetz ziemlich schwammig ist ^^ zum einen definiert das gesetz gar nicht was eine Ruhepause ist und was nicht, sondern lediglich, das sie jedem arbeitnehmer zusteht, abhängig von der arbeitszeit. (§4 ArbZG) weiterhin gibt es eine sonderegelung in §21a ArbZG, die besagt, das die zeit die man als beifahrer verbringt keine arbeitszeit ist. aber du bist ja nicht im Straßentransport beschäftigt und der hintergrund der regelung dürfte einfach sein, das der beifahrer in den pausen des fahrers fahren darf. dem entgegen sagt Gewerkschaft - IG BCE - Ruhepausen das man den ort an dem man die ruhepause verbringt frei wählen darf, solange der betriebsrat nichts gegensätzliches regelt. eine gesetzliche bestätigung dafür hab ich allerdings nicht gesehen. das argument mit der entpannenden tätigkeit ist blödsinn was dem einen spaß macht is für den anderen purer stress, da kann der chef auch die mitarbeiter zu ner raucherpause zwingen weil er zigarre oder pfeife rauchen entspannend findet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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