oxidor Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Hallo, ich schreib gerade meine Abschlussdoku(FIAE) und hab ein "Problem". bei dem projekt handelt sich um einen internen projektauftrag. muss ich zwingend ein pflichtenheft abgeben? zur info: ich hab keins beim projektantrag angeben. gruß christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
farmed Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Hallo, ich schreib gerade meine Abschlussdoku(FIAE) und hab ein "Problem". bei dem projekt handelt sich um einen internen projektauftrag. muss ich zwingend ein pflichtenheft abgeben? zur info: ich hab keins beim projektantrag angeben. gruß christian ich hab keins abgegeben. in meinem handout stand auch, es werden nur projekt- und kundendokumentation bewertet. die kundendoku hab ich in den anhang getan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 25. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 25. März 2010 ok. das wär so gesehen mein plan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Und auf welcher Grundlage hast Du dein Programm entwickelt? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
awollenh Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Ich würde jetzt auf interne Anforderungen tippen. In meiner Ausbildung musste ich ein Pflichtenheft noch nie schreiben. Danach übrigens auch nie. Und nein ich arbeite nicht im Tante Emma EDV Shop. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DennisBT Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 Hallo, bei der Kammer, der ich angehöre, würde ein Projektantrag, der nicht als Bestandteil der Dokumentation ein Pflichtenheft beinhaltet, abgelehnt werden. Auch in einem internen Projekt muss es Anforderungen geben, sonst hätte man ja gar keine Projektgrundlage. Ob Du bislang oder zukünftig nochmal ein Pflichtenheft erstell(t)en hast / wirst, ist für die Prüfungssituation, in der Du Dich befindest, irrelevant. Ich würde daher lieber mal bei der Kammer nachgefragen, ggf. hat derjenige, der Deinen Antrag genehmigt hat, die fehlende Angabe zum Pflichtenheft übersehen. Gruß Dennis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baileys-deluxe Geschrieben 25. März 2010 Teilen Geschrieben 25. März 2010 wenn man ein pflichtenheft anfertigt, ist es ja notwendig auch ein lastenheft zu erstellen, da das lastenheft ja die grundlage für das pflichtenheft ist. oder seh ich das falsch? ich weiß nämlich nicht so richtig, ob ich ein pflichtenheft nun mit in die doku nehmen soll oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
farmed Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 sollte meine ihk (dortmund) mir ankreiden, dass ich kein pflichtenheft habe, verweise ich darauf, dass ich im antrag (auch in der zeitplanung/auflistung der anzufertigen dokumente) keines erwähnt habe, dieser genehmigt wurde und in der bewertung nur auf projekt- und kundendoku eingegangen wird (schriftl. mitteilung ihk dortmund). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 26. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2010 Und auf welcher Grundlage hast Du dein Programm entwickelt? Frank Protokoll(detailierte Aufgabenanforderungen) von einer Vorbesprechung Gruß Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 26. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2010 sollte meine ihk (dortmund) mir ankreiden, dass ich kein pflichtenheft habe, verweise ich darauf, dass ich im antrag (auch in der zeitplanung/auflistung der anzufertigen dokumente) keines erwähnt habe, dieser genehmigt wurde und in der bewertung nur auf projekt- und kundendoku eingegangen wird (schriftl. mitteilung ihk dortmund). notfalls ihk verklagen, wenn die einen deshalb durchfallen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Protokoll(detailierte Aufgabenanforderungen) von einer Vorbesprechung Das kann auch eine Art von Pflichtenheft darstellen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 26. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2010 Na dann... aber muss ich es dann auch so namentlich definieren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Warum schreibst Du nicht einfach eins? Daraus wird bestimmt kein Nachteil für dich. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 26. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2010 Da werden dann wieder locker 5 seiten draus. und ich hab nicht mehr soviel platz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 Das gehört ja auch in den Anhang. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
oxidor Geschrieben 26. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. März 2010 anhang ist doch auf 15 seiten limitiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. März 2010 Teilen Geschrieben 26. März 2010 anhang ist doch auf 15 seiten limitiert Das ist eine Vorgabe deiner IHK! Was reden wir dann eigentlich noch? Drei Möglichkeiten: Pflichtenheft schreiben und Anzahl maximaler Seiten überschreitenPflichtenheft schreiben und Anhang entsprechend kürzenkein Pflichtenheft schreiben Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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