jeronimonino Geschrieben 29. März 2010 Teilen Geschrieben 29. März 2010 Hallo miteinander, ich habe mal eine Allgemeine Frage. Wenn ich bei einem Kunden bin und mein Arbeitgeber mich erreichen will und ich aber nur ein Privates Handy habe. Muss ich dann 1. meine Private Handy nummer raus geben ? 2. An das Private Handy ran gehen wenn es der Arbeit geber ist ? Oder muss der Arbeit geber generell dafür sorgen, das ich wenn ich erreichbar sein soll ein Firmen Handy zur verfügung gestellt bekomme ? mfg usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kingofbrain Geschrieben 29. März 2010 Teilen Geschrieben 29. März 2010 Dafür gibt es meines Wissens nach keinen RFC und kein Gesetz. In der Regel ist es so, dass der AG ein Diensthandy stellt, wenn dieses für den Job nötig ist und öfter gebraucht wird. Bei einigen wenigen Anrufen ist das nicht der Fall. Allerdings kann der AG nicht verlangen, dass man ein Handy hat, nur damit man für den AG beim Kunden erreichbar ist. Ich habe z.B. von meinem AG kein Handy gestellt bekommen, weil ich nur wegen organisatorischer Dinge angerufen werde. Ich hatte auch kein Problem damit, meinem AG die Nummer zu geben. Auf der anderen Seite kann ich, wenn ich mal einen Monat viel geschäftlich mobil telefoniere, die Rechnung am Monatsende abgeben und erhalte das Geld zurück, ohne dass dann jedes Gespräch einzein abgerechnet wird. Das ist ein Geben und Nehmen. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. März 2010 Teilen Geschrieben 29. März 2010 Muss ich dann 1. meine Private Handy nummer raus geben ? Nein 2. An das Private Handy ran gehen wenn es der Arbeit geber ist ? Nein Oder muss der Arbeit geber generell dafür sorgen, das ich wenn ich erreichbar sein soll ein Firmen Handy zur verfügung gestellt bekomme ? Ja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyAlien Geschrieben 29. März 2010 Teilen Geschrieben 29. März 2010 Hallo, mh kommt wohl auch auf deinen Arbeitsvertrag an. Bei uns gibt es da so eine komische Klausel, dass wir auch außerhalb der Arbeitszeit für Notfälle erreichbar sein sollten. Deshalb, durfte/musste jeder seine Handynummer/Festnetznummer dem Arbeitgeber mitteilen. Ob dies rechtlich einwandfrei ist, weiß ich nicht. Die jenigen, die kein Handy hatten oder dieses nicht für dienstliche Anrufe verwenden wollten, haben dann eben eins gestellt bekommen. Für die regulären Rufbereitschaften, bekomme ich eins aus dem Pool mit dem ich dienstlich telefonieren kann. Allerdings muss ich persönlich sagen, bevor ich mit 2 Handys rumrenne gebe ich lieber meine persönliche Nummer meinem Arbeitgeber. Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wichteli Geschrieben 29. März 2010 Teilen Geschrieben 29. März 2010 Zitat: Zitat von jeronimonino Beitrag anzeigen Oder muss der Arbeit geber generell dafür sorgen, das ich wenn ich erreichbar sein soll ein Firmen Handy zur verfügung gestellt bekomme ? Ja Wo steht das, dass der AG das muss? Ich kenne zahlreiche Beispiele, die das Gegenteil zeigen (was ich mir nicht gefallen lassen würde). Ganz nebenbei habe ich gar kein privates Handy mehr, da kommt man auch nicht in eine solche Lage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 29. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2010 Danke für die Antworten =) Wichteli das habe ich nicht gefragt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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