Jokes Geschrieben 30. März 2010 Teilen Geschrieben 30. März 2010 Hallo Zusammen, ich habe meinen Durchführungszeitraum verlängert. Ursprünglich hatte ich knappe 4 Wochen geplant und habe nun mit der Begründung, dass auf Grund betrieblicher Engpässe das Projekt noch nicht fertiggestellt werden konnte, den Zeitraum um 2 Wochen verlängert.(entspricht auch der Wahrheit) Dazu habe ich bei der örtlichen IHK einen Schreiben meiner Firma abgegeben mit der Bitte den Zeitraum zu verlängern. Der verlängerte Zeitraum liegt aber noch deutlich im maximalen Durchführungszeitraum. Die Sachbearbeiterin hat die Verlängerung ohne murren angenommen bzw. akzeptiert. Meine Arbeitskollegen meinten jetzt aber, dass dies mein todesurteil sei, weil der Prüfungsausschuss eine solche Verlängerung nur akzeptieren würde, wenn das Projekt selber Probleme aufgeworfen hätte. Da ich ja eigentlich für das gesamte Projekt freizustellen sei. Was sagt ihr dazu? Hat jemand seinen Zeitraum ebenfalls verlängert? Hab irgendwie schiss das ich mir den ersten prüfungsteil nun schon versaut habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 30. März 2010 Teilen Geschrieben 30. März 2010 weil der Prüfungsausschuss eine solche Verlängerung nur akzeptieren würde, wenn das Projekt selber Probleme aufgeworfen hätte. Wo steht das? Da ich ja eigentlich für das gesamte Projekt freizustellen sei. Wo steht das? Was sagt ihr dazu? Im Prüfungsausschuss sitzen Praktiker, welche die Wirtschaftslage der Region genau kennen. Warum sollten diese einen jungen Menschen einen Strick drehen, nur weil sich sein Projekt im Rahmen der Pufferzeit zeitlich verzögert hat, aufgrund anderer Prioritäten. Erst, wenn du vorgegebene Zeiträume überschreitest oder andersweitig die Wahrheit dehnst, dann wird es brenzlig. Versuche über die IHK an deinen PA zu kommen und mit diesem vorneweg schon zu reden, zeige ein wenig Nervösität und dann wird alles gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast d0zer Geschrieben 30. März 2010 Teilen Geschrieben 30. März 2010 Ich dachte, der Durchfühungszeitraum beträgt immer genau eine Woche, bzw. 35 Stunden am Stück. Nun habe ich bei meinem Antrag nur eine Woche angegeben obwohl mehr natürlich besser wären Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 30. März 2010 Teilen Geschrieben 30. März 2010 Ich dachte, der Durchfühungszeitraum beträgt immer genau eine Woche, bzw. 35 Stunden am Stück.( Nein. Zeitdauer für das Projekt beträgt 35 (70) Stunden, Durchführungszeitraum meist 2-3 Wochen (oder mehr). Schließlich macht man nicht 8 Stunden am Tag ein Projekt, insbesondere, wenn man dabei auf Zuarbeiten (Angebote etc.) angewiesen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokes Geschrieben 31. März 2010 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2010 Ich habe heute nochmal meiner Sachbearbeiterin geschrieben. Diese meinte das eine Verlängerung innerhalb des maximalen Durchführungszeitraumes OK sei, wenn man dies entsprechend begründet. Außerdem muss der Zeitraum natürlich vor dem eigentlichen Abgabetermin schriftlich verlängert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 31. März 2010 Teilen Geschrieben 31. März 2010 Ich hab damals einfach von Anfang an den maximalen Zeitraum angegeben. Steht ja nur das man die 35 Stunden einhalten muss. Je nach Projekt kommen ja auch nicht kalkulierbare Lieferzeiten bzw Alltagsaufgaben auf einen zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
haxel85 Geschrieben 1. April 2010 Teilen Geschrieben 1. April 2010 auch wenn man nur 2 wochen angegeben hat kann man doch wohl das projekt 6 wochen lang durchführen und in der doku so schreiben als wären es 2 wochen? wo ist denn da das problem? als ob die ihk das jemals merken würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. April 2010 Teilen Geschrieben 1. April 2010 Dumm ist nur, wenn ein paar Tage nach dem Durchführungszeitraum Projektabgabe ist. Bei meinen Azubis war bisher immer zwischen ein und sieben Tage nach dem Ende des Durchführungszeitraum das Ende der Abgabefrist. Denn laut Antrag ist man dann ja fertig. Darum immer einen Zeitraum zwischen drei und vier Wochen angeben um ungeplante Verzögerungen aufzufangen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pruefer_gg Geschrieben 1. April 2010 Teilen Geschrieben 1. April 2010 als ob die ihk das jemals merken würde... Da gibt's u.U. verräterische Screenshots in Doku/ Anhang/ Kundendoku. Wir raten unseren Azubis daher immer, den gesamten Zeitraum (von Genehmigungs- bis Abgabetermin), als Bearbeitungszeitraum anzugeben.! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast d0zer Geschrieben 22. April 2010 Teilen Geschrieben 22. April 2010 Ich habe den 02-05 April angegeben. Dazwischen kam ein Feiertag und leider eine Krankheit. Somit habe ich das Projekt ovm 16-22 durchgeführt. Dies habe ich in der Doku vermerkt. Ich habe geschrieben, dass der Durchführungszeitraum sich verschoben hat wegen Krankheit und Feiertag die Durchführungszeit jedoch eingehalten wurde . Habe bei der IHK gefragt und dort hieß es, so sei es in Ordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
droginov Geschrieben 27. April 2010 Teilen Geschrieben 27. April 2010 Ich habe noch nie gehört, dass man einen Durchführungszeitraum angeben muss und das habe ich bei meinem Projektantrag auch nicht getan. Projekt wurde ohne Umwege genehmigt. Ist das mal wieder von IHK zu IHK unterschiedlich? Meine IHK: München Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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