Moeki Geschrieben 6. April 2010 Geschrieben 6. April 2010 Guten Abend, zum Ende meines Studiums ist der direkte Berufseinstieg noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Da ich aber eine Familie zu ernähren habe und eine gewisse Zeit bis zum eventuellen Referendariat überbrücken muss, folgende Situaton: 09.2001 - 01.2004 verkürzte Ausbildung zum FiSi 01.2004 - 09.2004 Berufstätigkeit als Nachwuchskraft 10.2004 - vor. 06.2010 Studium + Nebentätigkeit auf 400 EUR Basis Muss ich ALG1 beim Arbeitsamt oder ALG2 beim Amt für Grundsicherung beantragen? Wie verhält es sich mit meiner Krankenversicherung? Im Moment bin ich als Student versichert. Gruß, Moeki. Zitieren
lordy Geschrieben 6. April 2010 Geschrieben 6. April 2010 Da du dich sowieso arbeitssuchend melden solltest, kann dir das A-Amt auch gleich deine Bezüge ausrechnen und dich über KV informieren. Zitieren
LadyPreis Geschrieben 7. April 2010 Geschrieben 7. April 2010 ich gehe nicht davon aus, dass du ALG1 bekommen wirst. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die - arbeitslos sind, erfüllt - sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und wahrscheinlich erfüllt - die das 65. Lebensjahr (zum Monatsbeginn) noch nicht vollendet haben. erfüllt - die Anwartschaftszeit erfüllt haben und nicht erfüllt weil: Die Anwartschaftszeit hat gemäß Â§ 123 SGB III erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten). Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sprich: Du musst in den den letzten 2 Jahren mindestens 360 Tage beschäftigt gewesen sein. Und wenn ich mich richtig erinnere (kein Gewähr) zählen die sogenannten Minijobs da nicht. Sollte deine Nebenbeschäftigung doch angerechnet werden: Arbeitslosengeld = Nettoleistungsentgelt x Leistungssatz Der Leistungssatz beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für alle anderen 60 % des Leistungsentgelts. Das monatlich auszuzahlende Arbeitslosengeld beträgt das 30-fache des täglichen Arbeitslosengeldes Sprich: bei einem Anspruch auf ALG1 bekommst du 60% bzw. 67% deines letzten Netto-Gehalts.... was bei einem 400€ Job i.d.R. nicht gerade viel ist. 60% von 400€ = 240€ 67% von 400€ = 268€ Damit liegst du noch unter dem Regelsatz für einen Empfänger von ALG2, weswegen du auch nicht darum kommen wirst, dieses zu beantragen. Aber genauer kann dich deine Agentur für Arbeit aufklären. Quellen: Wikipedia Zitieren
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