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Geschrieben

Hallo Forum!

Ich bin ein wenig unsicher wie man sich verhalten sollte. Also es ist Folgendes. Meine Freundin befindet sich zZ für ein mehr monatiges Praktikum im Ausland und ihr Visum würde noch für 1 Monat laufen wenn ich mit meiner Ausbildung abgeschlossen habe. Würde sich also anbieten dann zu mal da rüber zu fliegen. Ich spiele mit dem Gedanken, aber darf man sich nach Ausbildungsabschluss überhaupt dazu erdreisten 2-4 Wochen ins Ausland zu gehen. Ich würde mich natürlich schon im Vorfeld (also schon momentan) bewerben. Ist es total unverantwortlich über sowas überhaupt nachzudenken? Bin ich dann bei jedem potentiellen Arbeitgeber schon unten durch und verbau mir alle Chancen? Ich habe schon bei anderen Azubis mitbekommen dass sie nach Ausbildungsabschluss erstmal für ein paar Monate, halbes Jahr oder 1 Jahr ins Ausland gehen. Da werden doch wohl 15-30 Tage auch möglich sein. Oder würde das sogar einen schlechteren Eindruck machen? Weil ein paar wochen kann man wohl kaum als Sprachreise oder ähnliches verbuchen sondern schlichtweg als Urlaub. Einen längerfristigen Aufenthalt kann man natürlich dann auch sinnvoller nutzen und seine Abwesenheit positiv begründen.

Also... darf man Urlaub machen nach der Ausbildung / während der jobsuche oder ist es ein totales no go?

Geschrieben

Mach doch einfach. Verstehe gar nicht, was du dir da einen Kopf machst. Entweder du hast bis zu deinem Abflug einen Vertrag oder die Suche geht eben weiter, wenn du zurück bist.

Geschrieben

Hallo,

wenn Du nach der Ausbildung arbeitslos bist, dann solltest Du das Arbeitsamt fragen. Du kannst dort Urlaub beantragen. Der ist aber nicht unendlich groß. Vielleicht kannst Du auch auf Leistungen jeglicher Art für den Monat verzichten und wirst erst offiziell einen Monat später als arbeitslos geführt. Aber dafür ist ein genaues Studium des SGB und der Durchführungsverordnungen notwendig.

Frank

Geschrieben

Hi,

das ging schnell. Danke für die beiden Antworten.

Meine größte Sorge ist halt, dass mir dieser Urlaubszeitraum im nachhinein dann ein Bein stellt und mir eine solche Aktion bei weiterer Jobsuche das Genick bricht.

Oder angenommen ich Plane diesen Zeitraum fest ein bei meiner Jobsuche und suche gezielt eine Stelle für den Zeitpunkt wo ich wieder heimkehre. Der Wunsch ist da, aber auch eine innere Stimme die mir sagt, dass ich mir sowas bei dem heutigen Arbeitsmarkt nicht leisten kann. :-/

Geschrieben

Sagen wir mal so. Die 98000 anderen Auszubildenden die dann auch fertig werden und auch eine Stelle suchen... Wer zuerst kommt....

Auf der anderen Seite. Wenn ich als Arbeitgeber eine Stelle habe und Du dich bei mir bewirbst und ich möchte dich einstellen und dann kommt ja aber erst in einem Monat. Dann müssen deine Qualifikationen schon so überzeugend sein, dass ich warte oder ich greife einfach die nächste Akte in dem Bewerbungsstapel.

Frank

Geschrieben

Ich verstehe die Aufregung nicht. Je nach IHK und ob man als erster ober letzter geprüft wird sind die ersten doch durchaus einen Monat vor den letzten mit der Ausbildung fertig. Bewerbe dich doch einfach zum Zeitpunkt x, der nach dem Auslandsaufenthalt ist.

Wenn der Betrieb unbedingt vorher jemanden braucht werden die das im Vorstellungsgespräch sicherlich anmerken. Oder es steht schon in der Stellenbeschreibung. Dann musst du dir halt überlegen was dir dann wichtiger ist. ;)

Geschrieben

Bei der Bundesagentur für Arbeit muss man sich 3 Monate vor Ende der Ausbildung melden, wenn man sich nicht ganz sicher über den weiteren Verbleib ist. Ansonsten bekommt man besagte Sperre.

Mir persönlich wäre eine für evtl. mehrere Jahre gesicherte Zukunft wichtiger als 2 bis 4 Wochen Urlaub im Ausland. Man kann mit seiner Freundin dann immer noch in den Urlaub fahren, wenn die Verhältnisse stabil sind. Letztlich muss das aber jeder mit seinem Gewissen selbst vereinbaren.

Geschrieben

Lass' dich von den Leute nicht verrückt machen. Bevor du fährst stelle sicher, das du eine (Auslands-)Krankenversicherung hast, das ist wichtiger als alles andere.

Ob du einen Job findest hängt nicht von deinem Urlaub ab. Wenn du mit deiner Ausbildung eine solide Grundlage aufgebaut hast, wirst du einen Einstieg finden.

Geschrieben
Nö. Genau das Gegenteil ist richtig, siehe SGB III §38, Absatz 1.

SGB 3 - Einzelnorm

Gut, dann ersetze man "muss" gegen "sollte". Dies ist eine deutliche Empfehlung der Arbeitsagentur und daran sollte man sich halten, wenn man nicht dem Gutdünken der Sachbearbeiter ausgesetzt sein möchte. Die Sachbearbeiter wissen es oft selbst nicht so genau und sperren dann.

Geschrieben

Also meine Erfahrung mit dem A-Amt ist eine andere. Dort gilt, wie vielerorts, wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus. Wenn man vernünftig mit den Leuten redet, erklärt, was man plant, zeigt, das man vollständige Unterlagen und Ziele hat sind das normalerweise die letzten, die einem Steine in den Weg schmeißen.

Wir kommen hier aber vom Thema ab. Es ist ja überhaupt nicht gesagt, das der TE überhaupt Ansprüche hat, oder diese anmelden möchte. Daher habe ich auch explizit auf die (Auslands-)Krankenversicherung verwiesen, da das eine, im wahrsten Sinne des Wortes, schmerzhafte Lücke sein könnte.

Geschrieben

Ich denke mal, dass dieses vom-Thema-abkommen aber durchaus seine Berechtigung hat.

Es ist ja überhaupt nicht gesagt, das der TE überhaupt Ansprüche hat, oder diese anmelden möchte.

Es geht aber auch darum, dass der TE in der Zeit durch das Arbeitsamt - sorry: Agentur für Arbeit krankenversichert ist. Und wer sagt, dass innerhalb von kürzester Zeit eine Anschlussbeschäftigung gefunden wird? So ganz auf die leichte Schulter möchte man das nicht nehmen und sich doch frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden.

Die Ausnahmeregelung für Azubis hat durchaus seinen Sinn, es kann ja sein, dass man durch die Prüfung fällt (möge man keinem wünschen), dann verlängert sich (auf Wunsch des Azubi) der Ausbildungsvertrag (§ 21.3 BBiG). Nun hat man sich schon drei Monate vorher beim Amt gemeldet... (den Rest denke man sich selber aus).

Geschrieben

Eventuell kann ein solcher Aufenthalt ja auch förderlich sein, beispielsweise je nachdem, welche Sprache in dem entsprechenden Land gesprochen wird.

Ich habe zum Beispiel nach (nur) zwei Wochen USA gemerkt, dass man im Sprachgebrauch ungehemmter und sicherer wird; je nach AG und Branche kann sowas äusserst hilfreich sein. Man muss natürlich danach, wenn man wieder in D ist, am Ball bleiben.

Geschrieben

Mag etwas dran sein, aber ich bezweifle, dass ein 2-wöchiger Auslandsaufenthalt (womöglich noch in Form eines Urlaubs) mehr als eine Zur Kenntnisnahme bei der beworbenen Firma auslöst. 2 Wochen im Ferienlager machen mich auch nicht zu einem Teamplayer. Mal so als anderes Beispiel in den Raum geworfen.

Geschrieben

Ich habe gerade diesen Fall, dass ich im Juni fertig bin mit meiner Ausbildung, aber erst im September die nächste Stelle anfange - dazwischen bin ich arbeitslos.

Ich hab mich schon letzten Monat bei der Arbeitsagentur vorgestellt und das Gezettel ausgefüllt, damit bin ich offiziell "arbeitssuchend". Sobald die mündliche Prüfung geschafft ist, bin ich richtig arbeitslos und auch krankenversichert und bekomme mein Arbeitslosengeld bis zur nächsten Stelle.

Es sei also dringend jedem geraten, sich wirklich zu melden. Gerade die Krankenversicherung ist etwas, das einen schnell den Hals kosten kann. Das sollte man nicht allzu lasch sehen!

Bei der Bewerbung kann man ja ruhig erwähnen, dass man einen Auslandsaufenthalt plant. Solange man kein komplettes Jahr weg ist, sollte das dem zukünftigen Arbeitgeber doch relativ egal sein.

Geschrieben

Es sei also dringend jedem geraten, sich wirklich zu melden. Gerade die Krankenversicherung ist etwas, das einen schnell den Hals kosten kann. Das sollte man nicht allzu lasch sehen!

Wobei hier noch anzumerken wäre, dass man längstens 4 Wochen nachversichert ist bei der bisherigen Krankenversicherung.

Sprich: Meine Ausbildung ist zum 23.06. zu Ende, zum 01.07. fange ich eine neue Stelle an ---> Man ist in der Zwischenzeit so oder so krankenversichert, da nachversichert. :)

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