DaFlo Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Hallo. Bei vielen Firmen ist die Kündigungsfrist und das Gehalt anzugeben. Wie macht man das am besten?? Wie klingt folgendes: Meine Kündigungsfrist beträgt xxx Wochen zur Monatsmitte bzw dem Monatsende und ich stehe Ihnen für ein Jahresgehalt von XXXXX Euro zur Verfügung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Ich würde eher schreiben, aber wann du verfügbar bist und nicht wie deine Kündigunsfristen aussehen. Ausserdem würde ich beim Gehalt eher so ein Satz einbringen wie: Meine Gehaltsvorstellung liegt bei X Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaFlo Geschrieben 12. April 2010 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2010 Aber das mit dem Verfügbar sein ist ja so eine Sache, ich weiß ja nicht wie lang die brauchen sich zu entscheiden und wenn es dann zeitlich nicht mit der Kündigung passt, ist ja auch doof! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 12. April 2010 Teilen Geschrieben 12. April 2010 Hi, ich schreib das Datum rein, was möglich wäre, wenn ich im gleichen Monat kündigen würde, in dem ich die Bewerbung geschrieben habe. Denen wird auch klar sein, dass, wenn die sich 2 Monate mit der Beantwortung Zeit lassen, sich die Daten nach hinten verschieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 18. April 2010 Teilen Geschrieben 18. April 2010 Sofern nicht irgendwelche Sonderregelungen vereinbart sind, könnte man auch sinngemäß Meine Verfügbarkeit entspricht den gesetzlichen Kündigungsfristen ab Ihrer verbindlichen Zusage. schreiben. Oftmals werden für leitende Angestellte spezielle Kündingungsfristen und -Bedingungen vereinbart, die von den gesetzlichen Mindestvorgaben abweichen. Für den Ottonormal-Angestellten dürften i.d.R. jedoch die "normalen" Fristen laut Kündigungsschutzgesetz gelten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. April 2010 Teilen Geschrieben 26. April 2010 Systemlord: der Gesetzgeber hat keine solche Frist für den AN definiert:Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.Und als Personaler wäre ich mit einem solchen Hinweis ~"such's dir doch selbst raus" sicher, dass diese Bewerbung NICHT berücksichtigt würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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