Määhd Sheep Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 Ein Bekannter von mir macht auch am 12.05 seine Prüfung zum FIAE, allerdings hängt über ihm derzeit das Damokles-Schwert. Man weiß noch nicht genau, woran er leidet, aber Fakt ist, dass er schwer krank ist und unter Umständen in den nächsten Wochen eine langwierige Therapie anfangen muss. Da er jetzt schon angeschlagen ist, kann er kaum lernen, die Prüfung steht also so oder so auf der Kippe. Er selbst behauptet, die Prüfung unter allen Umständen mitschreiben zu wollen, aber mich interessiert trotzdem, wie man in einem solchen Fall handelt. Angenommen, er kann durch die Krankheit nicht lernen und nimmt an der Prüfung nicht teil, gibt es dann später eine Wiederholungsprüfung? Oder muss er dann automatisch im Herbst wieder antanzen? Und was ist, wenn die Therapie wesentlich länger dauert, also auch dieser Herbsttermin nicht wahrgenommen werden kann? Fällt man dann durch und hat nicht bestanden? Natürlich redet man in solchen Einzelfällen immer am besten mit der IHK, aber vielleicht weiß einer von euch ja etwas dazu.
robotto7831a Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 Hallo, es werden grundsätzlich keine Wiederholungstermine angeboten. Die Prüfungen finden nur einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt. Zumindest gilt das für ganz Deutschland bis auf BW. BW hat seine eigenen Prüfungen und Regelungen. Frank
Curtis1982 Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 hat man ingesamt 3 Versuche - ein regulärer Termin + 2 Wiederholungen. In dringendem Krankheitsfall, der nachweisbar ist, kann man mit der IHK auch eine Aussetzung vereinbaren. Auch die IHK-Mitarbeiter sind Menschen ! Ich weiß das aus eigener Erfahrung ! (Bei mir war es die IHK München-Oberbayern) Gruß
Gast Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 hat man ingesamt 3 Versuche - ein regulärer Termin + 2 Wiederholungen.Du vermischt hier unzulässigerweise zwei Elemente: es gibt ein Recht, die Prüfung zu wiederholen, weil man durchgefallen ist. Krankheitsbedingt nicht zur Prüfung antreten ist kein Durchfallen, somit wiederholt man nicht (hat somit seine drei Versuche noch frei). In beiden Fällen hat man aber das Problem, dass die erneute Teilnahme an den schriftlichen Prüfungen ein halbes Jahr später stattfinden wird - der Nachteil einer bundeseinheitlichen Prüfung.
Curtis1982 Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 ...allerdings hat sich die erste Antwort so angehört, als ob es gar keine Möglichkeit zur Wiederholung gibt. Aber selbstverständlich kann man nach einem entschuldigten Fernbleiben wiederholen, ohne einen der beiden "free-shots" angreifen zu müssen. Gruß
Gast Geschrieben 18. April 2010 Geschrieben 18. April 2010 Aber selbstverständlich kann man nach einem entschuldigten Fernbleiben wiederholenFalsch - man wiederholt nicht. Man hat an der Prüfung - krankheitsbedingt - nicht teilgenommen, so dass es nichts gibt, was wiederholt werden kann. Es gibt dann den ersten Teilnahmeversuch.
Akku Geschrieben 19. April 2010 Geschrieben 19. April 2010 Der behandelnde Hausarzt (Stationsärzte weigern sich da regelmäßig) stellt ein Attest aus, mit dem bestätigt wird, dass dein Bekannter nicht an der Prüfung teilnehmen kann. Dann muss dein Bekannter einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit, bei der zuständigen Kammer, stellen und das Attest als dringende Begründung beilegen. Siehe: §8.2 BBiG.
Määhd Sheep Geschrieben 19. April 2010 Autor Geschrieben 19. April 2010 Super, danke für die Infos Wollen wir hoffen, dass der arme Kerl noch mitschreiben kann, schließlich hängt da auch ein Job im Sommer mit dran. Aber Gesundheit geht immer vor.
h.frank Geschrieben 20. April 2010 Geschrieben 20. April 2010 Würde ich auch sagen. Es bringt nicht, sich krank und ggf. schlecht vorbereitet zur Prüfung zu schleppen - denn das interessiert bei späteren Bewerbungen niemanden.
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