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Fristlose Kündigung


docinho

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Hi docinho,

eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich nur möglich, wenn Du dich

entweder noch in der Probezeit befindest (1 - 3 Monate) oder nach Probezeit wenn Du Gründe geliefert hast, die ein Weiterbestehen Deines Ausbildungsverhältnisses unmöglich machen (z. B. den "goldenen Löffel geklaut")

Sofern die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wurde und Du die Gründe nicht kennst, solltest Du versuchen mit Deinem ehemaligen Ausbilder ein Gespräch zu führen um die Gründe zu erfahren. Er muss Dir zwar die Gründe nicht nennen, aber einen Versuch ist es wert. Weitere Schritte kannst Du eigentlich nur unternehmen, wenn Du auch die Gründe kennst, bzw. wie auch meine "Vorredner" schon sagten, wir können Dir erst weiterhelfen, wenn wir wissen, woran es liegt.

Gruß

Lisa

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